|
HARMONISIERUNGSAMT FÜR DEN BINNENMARKT (MARKEN, MUSTER UND MODELLE)
Hauptabteilung Kerngeschäft L123 |
Zurückweisung der Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke gemäß Artikel 7 GMV und Regel 11 Absatz 3 GMDV
Alicante, 28/10/2015
|
KULLEN MÜLLER ZINSER Amundsenstr. 6 D-71063 Sindelfingen ALEMANIA |
Anmeldenummer: |
014101422 |
Ihr Zeichen: |
135513BOWA |
Marke: |
EASY |
Art der Marke: |
Wortmarke |
Anmelderin: |
BOWA-electronic GmbH & Co. KG Heinrich-Hertz-Str. 4-10 D-72810 Gomaringen ALEMANIA |
Das Amt beanstandete am 19/06/2015 die Anmeldung unter Berufung auf Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b sowie Artikel 7 Absatz 2 GMV. Die Beanstandung wird im beiliegenden Schreiben begründet:
Die Anmelderin hat es versäumt, innerhalb der Frist Stellung zu nehmen. Aus den oben genannten Gründen und gemäß Artikel 7 Absatz 1 GMV wird hiermit die Anmeldung für die Gemeinschaftsmarke Nr. 014101422 für alle Waren der Anmeldung zurückgewiesen
Gemäß Artikel 59 GMV können Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Gemäß Artikel 60 GMV ist die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen. Darüber hinaus ist innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung die Beschwerde schriftlich zu begründen. Die Beschwerde gilt erst mit der Zahlung der Beschwerdegebühr in Höhe von 800 EUR als eingelegt.
Robert Mulac
Avenida de Europa, 4 • E - 03008 Alicante • Spanien
Tel. +34 96 513 9100 • Fax +34 96 513 1344