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HARMONISIERUNGSAMT FÜR DEN BINNENMARKT (MARKEN, MUSTER UND MODELLE)
Hauptabteilung Kerngeschäft L123 |
Zurückweisung der Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke gemäß Artikel 7 GMV und Regel 11 Absatz 3 GMDV
Alicante, 30/10/2015
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Gabriele Rausch Magna International (Germany) GmbH Kurfürst-Eppstein-Ring 11 63877 Sailauf Deutschland |
Anmeldenummer: |
014402606 |
Ihr Zeichen: |
2015W50005EU |
Marke: |
Proactive |
Art der Marke: |
Bildmarke |
Anmelderin: |
MAGNA Powertrain AG & Co KG Industriestr. 35 8502 Lannach Österreich |
Das Amt beanstandete am 11.08.2015 die Anmeldung unter Berufung auf fehlende Unterscheidungskraft gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 7 Absatz 2 GMV. Die Beanstandung wird im beiliegenden Schreiben begründet (Kopie der amtlichen Beanstandung).
Gemäß Artikel 75 GMV obliegt es dem Amt, eine mit Gründen zu versehende Entscheidung zu treffen, zu denen sich die Anmelderin äußern konnte. Die Anmelderin hat innerhalb der gesetzten Frist keine Stellungnahme eingereicht. Eine weitere Erörterung erübrigt sich daher. Aus den in der Beanstandung genannten Gründen und gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b sowie Artikel 7 Absatz 2 GMV wird hiermit die Anmeldung zurückgewiesen.
Gemäß Artikel 59 GMV können Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Gemäß Artikel 60 GMV ist die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen. Darüber hinaus ist innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung die Beschwerde schriftlich zu begründen. Die Beschwerde gilt erst mit der Zahlung der Beschwerdegebühr in Höhe von 800 EUR als eingelegt.
Peter SCHYDLOWSKI
Avenida de Europa, 4 • E - 03008 Alicante • Spanien
Tel. +34 96 513 9100 • Fax +34 96 513 1344