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HARMONISIERUNGSAMT FÜR DEN BINNENMARKT (MARKEN, MUSTER UND MODELLE)
Hauptabteilung Kerngeschäft L123 |
Zurückweisung der Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke gemäß Artikel 7 GMV und Regel 11 Absatz 3 GMDV
Alicante, 27/01/2016
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BICHLER ZRZAVY RECHTSANWÄLTE GMBH Weyrgasse 8 A-1030 Wien AUSTRIA |
Anmeldenummer: |
014501308 |
Ihr Zeichen: |
VI/Markenanm15 |
Marke: |
Vienna House |
Art der Marke: |
Bildmarke |
Anmelderin: |
VIENNA INTERNATIONAL Hotelmanagement AG Dresdnerstr. 87/5. Stock A-1200 Wien AUSTRIA |
Das
Amt beanstandete am 18/09/2015 die Anmeldung
unter
Berufung auf den beschreibenden Charakter und fehlende
Unterscheidungskraft gemäß Artikel 7 Absatz 1 GMV. Die
Beanstandung wird im beiliegenden Schreiben begründet.
Der Anmelder hat es versäumt, innerhalb der Frist Stellung zu nehmen. Aus den oben genannten Gründen und gemäß Artikel 7 Absatz 1 GMV wird hiermit die Anmeldung für die Gemeinschaftsmarke Nr. 14 501 308 für folgende Dienstleistungen der Anmeldung zurückgewiesen.
Klasse 39 Erteilen von Auskünften über Reisen; Dienstleistungen eines Reisebüros, nämlich Veranstaltung und Buchung von Reisen.
Klasse 43 Dienstleistungen zur Beherbergung oder Beherbergung und Verpflegung von Gästen durch Hotels, Pensionen, Campingplätze, Touristenheime; Hotelreservierung; Betrieb von Hotels.
Gemäß Artikel 59 GMV können Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Gemäß Artikel 60 GMV ist die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen. Darüber hinaus ist innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung die Beschwerde schriftlich zu begründen. Die Beschwerde gilt erst mit der Zahlung der Beschwerdegebühr in Höhe von 800 EUR als eingelegt.
Claudia MARTINI
Avenida de Europa, 4 • E - 03008 Alicante • Spanien
Tel. +34 96 513 9100 • Fax +34 96 513 1344