HAUPTABTEILUNG KERNGESCHÄFT





Partielle Zurückweisung der Anmeldung einer Unionsmarke gemäß Artikeln 7 und 37 der Unionsmarkenverordnung Nr. 207/2009 (UMV), der Änderungsverordnung Nr. 2015/2424 und Regel 11(3) der Durchführungsverordnung Nr. 2868/1995 (UMDV)




Alicante, 30/03/2017





Büsing, Müffelmann & Theye Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB

Postfach 10 68 60

28068 Bremen

Deutschland




Anmeldenummer

14758213

Ihr Zeichen

EU38235-1-Sn/sd


Marke


Art der Marke

Dreidimensional

Anmelderin

DFL Deutsche Fußball Liga GmbH

Guiollettstr. 44-46

60325 Frankfurt a.M.

Deutschland



  • Sachverhalt


Das Amt beanstandete am 23. November 2015 die Anmeldung unter Berufung auf fehlende Unterscheidungskraft gemäß Artikel 7(1)(b) UMV. Die Beanstandung wird im beiliegenden Schreiben begründet.




Die Anmelderin nahm mit Schreiben vom 9. März 2016 zu der Beanstandung Stellung. Diese Stellungnahme kann wie folgt zusammengefasst werden.


  1. Die angesprochenen Verbraucher seien das allgemeine Publikum, das sich für Fußball interessiere.


  1. Der Pokal sei das begehrte Symbol des sportlichen Wettbewerbs.


  1. Alle Pokale sähen irgendwie anders aus.



  • Entscheidung


Gemäß Artikel 75(1) UMV obliegt es dem Amt, eine mit Gründen zu versehende Entscheidung zu treffen, zu denen sich die Anmelderin äußern konnte.


Nach eingehender Prüfung der Argumente der Anmelderin hat das Amt entschieden, die Beanstandung aufrechtzuerhalten und die Anmeldung für folgende Waren und Dienstleistungen zurückzuweisen:


9

Computerchips, -discs; programmierte und unprogrammierte Programm-Kassetten, -Disketten und -Platten sowie Spielmodule; Computerprogramme auf Datenträgern aller Art; elektronische Datenträger; Videospiele (Computerspiele) in Form von auf Datenträgern gespeicherten Computerprogrammen; Computer- und Videospielkassetten, -disketten, -kartuschen, -platten und -bänder sowie andere auf maschinenlesbaren Datenträgern aufgezeichnete Programme und Datenbanken, soweit in Klasse 9 enthalten bespielte und unbespielte Tonträger, insbesondere Schallplatten, Compactdiscs, Tonbänder und Tonkassetten (Compact-Kassetten); bespielte und unbespielte Bildträger (soweit in Klasse 9 enthalten), insbesondere Videokassetten und DVD; belichtete Filme; Foto-CD; bespielte magnetische, magnetooptische und optische Träger für Ton und/oder Bild; Video- und Computerspiele (Software).


16

Druckereierzeugnisse, nämlich Zeitungen, Zeitschriften, Comic- Hefte, Magazine, Broschüren, Faltblätter, Prospekte, Programmhefte, Pressemappen, Bücher, Buchhüllen, Plakate (Poster); Transparente, Eintrittskarten, Teilnahmekarten, Einladungskarten, Aufkleber (Papeteriewaren), auch selbstklebend; Lehr- und Unterrichtsmittel (ausgenommen Apparate) in Form von Druckereierzeugnissen, Fotografien, Bilder (Drucke und Gemälde); Kalender, Abziehbilder (auch solche aus Vinyl), Papier und Vinyl-Aufkleber, Sticker (Papeteriewaren), Ausschneidefiguren und -dekorationen aus Pappe, Post- und Grußkarten, Tauschkarten, Kalender,; Rubbelbilder, bemalte Kunstgegenstände aus Papier und Pappe; Dekorationen für Partyzwecke aus Papier.






28

Video-, Computer- und andere elektronische Spiele zum Anschluss an externe Bildschirme oder Monitore; Video- und Computerspiele.


41

Produktion, Vorführung und Vermietung von Filmen, Videofilmen und sonstigen Fernsehprogrammen; Vorführung und Vermietung von Video- und/oder Audiokassetten, -bändern und -platten sowie von Videospielen (Computerspielen); Unterhaltung, sportliche Aktivitäten; Rundfunk- und Fernsehunterhaltung; Organisation und Durchführung von Sportveranstaltungen sowie Veranstaltung von Wettbewerben im Unterhaltungs- und Sportbereich, auch zur Aufzeichnung oder als Live-Sendung im Rundfunk oder Fernsehen; Veranstaltung von Wettbewerben im Unterhaltungs- und Sportbereich; Veröffentlichung und Herausgabe von Büchern, Zeitschriften und anderen Druckereierzeugnissen sowie entsprechenden elektronischen Medien ausgenommen für Werbezwecke; Organisation und Durchführung von Unterhaltungsveranstaltungen sowie von Sportwettbewerben; Rundfunk- und Fernsehunterhaltung; Vorführung und Vermietung von Ton- und Bildaufnahmen auf Video- und/oder Audiokassetten, -bändern und -platten; Freizeit- und sportliche Aktivitäten einschließlich deren Vermittlung; Organisation und Durchführung von Sportveranstaltungen Betrieb von Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und Heranwachsende mit dem Ziel der Freizeitgestaltung, insbesondere im Sportbereich; Auskünfte über Unterhaltungsveranstaltungen sowie Angebote für Sport- und Freizeitaktivitäten; Vermietung von Sporteinrichtungen (soweit in Klasse 41 enthalten); Dienstleistungen einer Sportagentur, nämlich Organisation sportlicher Aktivitäten; Organisation und Durchführung von Unterhaltungs- und Sportveranstaltungen zu Wohltätigkeitszwecken.



Mit folgendem Verzeichnis kann das Zeichen also veröffentlicht werden:


9

Wissenschaftliche, Steuer-, Mess-, Signal-, Zähl-, Registrier-, Überwachungs-, Prüf-, Schalt- und Regelgeräte sowie derartige Apparate und Instrumente; Apparate, Instrumente und Geräte für die Telekommunikation; optische Bildbetrachter mit dreidimensionalen grafischen Darstellungen; Geräte zur/zum Aufnahme, Empfang, Aufzeichnung, Übertragung, Verarbeitung, Umwandlung, Ausgabe und Wiedergabe von Daten, Sprache, Text, Signalen, Ton und Bild; Waren der Unterhaltungselektronik, nämlich Radio- und Fernsehempfänger, Ton- und/oder Bildaufzeichnungs- und -wiedergabegeräte, auch tragbar und für digitale Bild-Tonsignale; elektronische Geräte für interaktives Fernsehen; Geräte zum/zur Empfang und Umwandlung von verschlüsselten Sendesignalen (Decoder); Geräte zur Verbindung und Steuerung, auch multimedial, von Audio-, Video- und Telekommunikationsgeräten sowie Computern und Druckern, auch mit elektronischer Programmführung sowie Steuerung für Interaktives Fernsehen und/oder Pay-TV; elektronische Programmführer (Software); Betriebssoftware sowie sonstige Software für die vorgenannten Apparate, Instrumente und Geräte, Datenverarbeitungsgeräte und Computer, Pufferspeicher, Computerkabel, -laufwerke, -terminals, -drucker, -tastaturen, - Sichtgeräte und andere Peripheriegeräte für Computer; Zubehör für Computer, Video- und Computerspiele sowie ähnliche elektronische und elektrotechnische Apparate, nämlich Steuerknüppel, Handregler, Steuergeräte, Adapter, Module zur Funktionserweiterung sowie zur Erweiterung der Speicherkapazität; Sprachsynthesizer, Lichtschreiber, elektronische 3-D-Brillen; Boxen zum Aufbewahren von Kassetten, Disketten und Schallplatten; Programmrecorder, Zahlentastaturen, Diskettenstationen im Wesentlichen bestehend aus Diskettenlaufwerken, Mikroprozessoren und Steuerelektronik; elektronische Datenverarbeitungsgeräte einschließlich Sichtgeräte, Eingabegeräte, Ausgabegeräte, Drucker, Terminals und Speicher, auch als Zusatzgeräte zu einem Grundgerät; fotografische, Film-, optische und Unterrichtsapparate und Instrumente; codierte Telefonkarten; optische Geräte und Instrumente, soweit in Klasse 9 enthalten, insbesondere Brillen, Gläser, Brillenfassungen; Brillenetuis; Teile aller vorgenannten Waren soweit in Klasse 9 enthalten; gestaltete Videoleerhüllen.


16

Papier, Pappe (Karton), Waren aus Papier und Pappe (Karton), nämlich Papierhandtücher, Papierservietten, Filterpapier, Papiertaschentücher, Papierschmuck, Briefpapier, Verpackungsbehälter, Verpackungstüten, Einwickelpapier; Ausweise; Schreibwaren einschließlich Schreib- und Zeichengeräte; Büroartikel, nämlich Stempel, Stempelkissen, Stempelfarbe, Brieföffner, Papiermesser, Briefkörbe, Aktenordner, Schreibunterlagen, Locher, Hefter, Büro- und Heftklammern; unkodierte Telefonkarten; Globen, Wandtafeln und Wandtafelzeichengeräten; gestaltete Ton- und Bildträger-Leerhüllen [Papier- und Schreibwaren]; Namensschildchen aus Papier oder Pappe, Notizbücher, Notiztafeln, Adressbücher, Briefmappen, Aktendeckel und -hefter, Follen-Lochverstärker, Alben, Briefbeschwerer, Lineale, Radiergummis, Bücher- und Lesezeichen; Schnittmuster und Zeichenschablonen; Geschenkpapier, Geschenkanhänger aus Papier und Pappe; Verpackungshüllen und -beutel aus Papier und Kunststoff; Kreidetafeln, Klebstoffe für Papier- und Schreibwaren; Schreibgeräte, insbesondere Kugelschreiber und Füller, Schüleretuis, Bleistiftdosen, Bleistifthalter, Bleistiftverlängerer, Bleistiftspitzer, Schreibunterlagen, Schreibköcher und -schalen, Zettelhalter und -behälter, Zeichen-, Mal- und Modelliermaterial und -geräte, Pinsel; Künstlerbedarfsartikel, nämlich Farbstifte, Kreide, Malbretter und Malleinwand; Schreibmaschinen und Bürogeräte (ausgenommen Möbel), Abrollgerät für Klebebänder, Drucklettern, Druckstöcke; Tinten; Zeichenetuis; Verpackungsmaterial aus Papier oder Kunststoff, soweit in Klasse 16 enthalten; Autozubehör, nämlich Aufklebezierstreifen (Dekorstreifen).


25

Bekleidungsstücke einschließlich Sport- und Freizeitbekleidung; Trainingsanzüge; Turnhosen und -trikots, Fußballhosen und -trikots, Tennishemden und -shorts, Bade- und Strandbekleidungsstücke, Badehosen und -anzüge, auch Bikinis; Miederwaren, Leibwäsche; Kinderbekleidung, Bekleidungs-Erstausstattungen für Babys; Spielanzüge (Bekleidungsstücke); Schuhe, Schuhwaren und Stiefel einschließlich Sport- und Freizeitschuhe und -Stiefel; Gürtel [Bekleidung]; Strümpfe, Strumpfhosen, Socken; Krawatten einschließlich Binder, Handschuhe [Bekleidung]; Kopfbedeckungen einschließlich Stirn- und Schweißbänder; Handschuhe für Skilanglauf und Radfahren; Spielzeughüte und –kostüme.





28

Spiele und Spielzeug (auch elektronisch); Puzzles, Geduldsspiele; Masken zum Verkleiden für Spielzwecke, Hobby- und Modellbaukästen mit Beschäftigungsmaterial für Spielzwecke; Spielfiguren aus Kunststoff, Holz, Gummi, Porzellan und anderen Materialien; Spielzeugautos und -lastwagen; Spielautomaten (auch jeton- oder münzbetätigt); aufblasbare Schwimmbecken (Spielzeug) und Schwimmspielzeug, Rutschbahnen, Spielsandkasten, Plüsch- und Stoffpuppen und -tiere sowie Figuren aus Webstoffen, Pelz und anderen Materialien; Puppen und Puppenbekleidung; Luftballons; Turn- und Sportgeräte und -artikel (soweit in Klasse 28 enthalten); Trimmgeräte (soweit in Klasse 28 enthalten), Ski-, Tennis- und Angelsportgeräte; Skier, Skibindungen, Skistöcke; Skateboards, Surfbretter, Rollschuhe, Schlittschuhe; Bälle einschließlich Sport- und Spielbälle; Hanteln, Stoßkugeln, Disken, Wurfspeere (Sportartikel); Tennisschläger und deren Teile, insbesondere Griffe, Saiten, Griff- und Bleibänder für Tennisschläger; Tischtennis-, Federball-, Squash-, Kricket-, Golf- und Hockeyschläger; Tennis- und Federbälle; Tischtennistische; Gymnastikkeulen, Sportreifen, Netze für Sportzwecke, Tor- und Ballnetze; Sporthandschuhe, nämlich Torwarthandschuhe; Knie-, Ellbogen-, Knöchel- und Schienbeinschützer für Sportzwecke; angepasste Taschen für Sportgeräte, Golftaschen, Tennis-, Tischtennis-, Badminton-, Squash-, Kricket- und Hockeyschlägertaschen und -hüllen; Christbaumschmuck; Spielkarten und Kartenspiele; Lehr- und Unterrichtsmittel (ausgenommen Apparate) in Form von Spielen; Computerspielausrüstungen bestehend aus Speicherdisketten, Handreglern und Fernsehspielgeräten; Spiel- und Unterhaltungsgeräte, die an einem externen Bildschirm zu verwenden sind; Spiel- und Unterhaltungsgeräte, die an einem externem Bildschirm zu verwenden sind, einschließlich Video- und Computerspielgeräte.


35

Werbung und Marketing; Auskünfte im Bereich Marketing und Werbung in mündlicher und schriftlicher Form, auch durch Print- und elektronische Medien; organisatorische Beratungsdienstleistungen im Bereich Marketing und Werbung; statistische Auswertung von Marktdaten; Marktforschung; Marktanalysen; Werbeforschung; Meinungsforschung; Verteilung von Katalogen, Mailings und Waren zu Werbezwecken; Rundfunk-, Fernseh- und Kinowerbung, Öffentlichkeitsarbeit (Public Relations), Verkaufsförderung (Sales Promotion) [für Dritte], Vermittlung und Abschluss von Handelsgeschäften für andere; Dateienverwaltung mittels Computer; Organisation und Veranstaltung von Messen und Ausstellungen für wirtschaftliche und Werbezwecke; Vermarktung und Vermietung von Werbezeiten im Fernsehen; Unternehmens- und Organisationsberatung; Werbung, insbesondere Rundfunk-, Fernseh-, Kino-, Print-, Videotext- und Teletextwerbung; Werbevermarktung, insbesondere in vorbenannten Medien und über vorbenannte Medien; Herausgabe und Veröffentlichung von Prospekten zu Werbezwecken; Werbefilmproduktion; Werbefilmvermietung; telefonische Bestellannahme für Teleshopping-Angebote; Vermittlung von Werbezelten in allen dafür in Frage kommenden Medien; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten; Organisationsberatung in Geschäftsangelegenheiten; Schreibdienste; Sekretariatsdienstleistungen; Unternehmensberatung; betriebswirtschaftliche Beratung; Verwaltung fremder Geschäftsinteressen; Entwicklung von Werbekonzeptionen, insbesondere zur Vermarktung von Waren und Dienstleistungen über globale elektronische Netzwerke, insbesondere das Internet und andere elektronische Kommunikationsmedien; Vermittlung von Verträgen über die Anschaffung und/oder Veräußerung von Waren und/oder Erbringung von Dienstleistungen; Dienstleistungen eines Electronic-Commerce-Abwicklers, nämlich Bestellannahme und Lieferauftragsservice sowie Rechnungsabwicklung für elektronische Bestellsysteme; Verbreitung von Werbung auf einem elektronischen Online-Kommunikationsnetz; Durchführung von Versteigerungen und Auktionen im Internet; betriebswirtschaftliche und organisatorische Beratung für Franchise- Konzepte für die Vermittlung von wirtschaftlichem und organisatorischem Know-how; Veranstaltung von elektronischen Märkten im Internet einschließlich der Organisation und Veranstaltung von Tauschbörsen durch Online-Vermittlung von Verträgen für Dritte sowohl über die Anschaffung von Waren als auch über die Erbringung von Dienstleistungen; Dienstleistungen eines Call-Centers, nämlich Auftrags- und Bestellannahme; Telefonantwortdienste; Planung von Werbemaßnahmen; Erstellen und Aktualisieren von Werbematerial für Werbeflächen im Internet und Vermieten von Werbeflächen im Internet; Werbung im Internet für Dritte (Bannerexchange); Talentförderung durch organisatorische Beratung; Zusammenstellung von Daten für Computerdatenbanken; betriebswirtschaftliche Beratungsdienstleistungen zum Thema Fernsehwerbung; Produktion von Fernseh- und Rundfunkwerbesendungen; Erfassung von Gebührendaten (Textverarbeitung); Aktualisieren vor Daten in Computerdatenbanken; Layoutgestaltung von Internetwerbung; Dienstleistungen eines Sportverbandes, nämlich wirtschaftliche Lobbyarbeit zur Förderung des professionellen Sports; Sammeln und Liefern von Marktforschungsdaten; Sammeln und Aktualisieren von Daten.


38

Ausstrahlung von Hörfunk- und Fernsehsendungen/-programmen über drahtlose oder drahtgebundene Netze; Ausstrahlung von Film-, Fernseh-, Rundfunk- und Bildschirmtext, Videotext-Programmen oder -Sendungen; Telekommunikation; Dienste von Presseagenturen, nämlich Übermittlung von Nachrichten, Pressemeldungen und Marktforschungsdaten (auch auf elektronischem Wege und/oder mittels Computer); Ton-, Bild- und Datenübermittlung durch Kabel, Satellit, Computer (-Netzwerke), Telefon- und sonstigen Leitungen sowie jegliche weitere Übertragungsmedien; elektronische Übertragung von Fernsehsendungen im Rahmen eines Abonnenten-Fernsehdienstes (Pay-TV) einschließlich Video-on-Demand, auch für Dritte als digitale Plattform; Bereitstellung des Zugriffs auf eine Informationsdatenbank; Übermittlung von Informationen über drahtlose oder leitungsgebundene Netze; Online-Dienste und -Sendungen, nämlich Übermittlung von Informationen und Nachrichten einschließlich E-Mail; Bereitstellung von Telekommunikationskanälen für Teleshopping-Dienste; Ausstrahlung von Teleshopping-Sendungen; Bereitstellung des Zugriffs auf Kommunikationsnetzwerke mit Hilfe von digitaler Multimedia-Technologie, insbesondere für Internet-Zugang, Teleshopping und Telebanking, auch zur Anwendung auf dem Fernsehbildschirm; Vermittlung und Vergabe von Zugangsberechtigungen für Benutzer zu unterschiedlichen Kommunikationsnetzen; elektronische Übertragung von Daten und datenverarbeitenden Programmen in elektronischen Netzwerken, insbesondere im Internet und anderen elektronischen Kommunikationsmedien mit Informationsangaben aller Art, vor allem aus den Bereichen Politik, Wirtschaft, Finanzen, Recht, Soziales, Sport, Kultur, Kirche, Technik, Computer, Internet; Übertragungs- und Übermittlungsleistungen für Ton, Sprache, Bild und/oder Daten; Fernsprechdienste, Mobilfunkdienste; E-Mail-Datendienste, Telekopierdienste, SMS-Dienste; Bereitstellen des Zugriffs auf in Datenbanken gespeicherten Informationen, insbesondere auch mittels interaktiv kommunizierender (Computer-) Systeme; Telefondienste mittels einer Informations-, Beschwerde- und Notfallhotline; Bereitstellen des Zugriffs auf und Übermitteln von Informationen, Texten, Zeichnungen und Bildern; Bereitstellen des Zugriffs auf Informationen und Unterhaltungsprogrammen im Internet; Ausstrahlung von Web-TV-Sendungen, interaktiven Sendungen und Internet-TV- Sendungen; elektronische Übertragung von Informationen, wie Ton, Bild und Daten; elektronische Übertragung von Gebührendaten; Bereitstellung des Zugriffs auf Daten im Internet; Datenübertragungsdienste zwischen vernetzten Computersystemen; Bereitstellung des Zugriffs auf Netzwerke für die Übertragung von Nachrichten, Bild, Text, Sprache und Daten; Vermietung von Zugriffszeiten auf Online-Spiele im Internet und anderen elektronischen Medien; Liefern von Daten.


41

Vermietung von Fernsehempfangsgeräten und Decodern; Erziehung; kulturelle Aktivitäten; Show-, Quiz- und Musikveranstaltungen; Veranstaltung von Wettbewerben im Bildungs- und Unterrichtsbereich; Veranstaltung und Durchführung von Schönheitswettbewerben; Talentförderung durch Ausbildung; Veranstaltung von Fernkursen; Organisation und Durchführung von Konzert-, Theaterveranstaltungen; Produktion von Film-, Fernseh-, Rundfunk- und BTX-, Videotext-Programmen oder -Sendungen, Produktion von Filmen und Videofilmen sowie anderen Bild- und Tonprogrammen bildender, unterrichtender und unterhaltender Art, auch für Kinder und Jugendliche; Theateraufführungen, Musikdarbietungen; kulturelle, künstlerische, Organisation und Durchführung von Kulturveranstaltungen sowie Kongressen, Seminaren, Vortragsveranstaltungen und Multimedia-Schauen (für kulturelle und Unterhaltungszwecke); Dienstleistungen eines Verlegers (soweit in Klasse 41 enthalten); Produktion von Web-TV-Sendungen, interaktiven Sendungen und Internet-TV-Sendungen; Sportförderung durch Ausbildung; Kartenvorverkauf (Unterhaltung); Karten- und Platzreservierungen sowie Vorverkauf von Karten für Konzerte, Shows und andere Unterhaltungsveranstaltungen; Buchungs- und Reservierungsdienstleistungen für kulturelle und sportliche Veranstaltungen; Dienstleistungen eines Redakteurs; Produktion von Teleshopping-Sendungen; Produktion von Hörfunk- und Fernsehsendungen/-programmen über drahtlose oder drahtgebundene Netze; Organisation und Durchführung von Kulturveranstaltungen zu Wohltätigkeitszwecken; Produktion von Gewinnspielsendungen.


45

Persönliche und soziale Dienstleistungen zur Befriedigung persönlicher Bedürfnisse; Dienstleistungen eines Sportverbandes, nämlich Rechtsberatung und -Vertretung gegenüber gesellschaftlichen und politischen Entscheidungsträgern sowie rechtliche Lobbyarbeit zur Förderung des professionellen Sports; Sicherheitsdienstleistungen für den Schutz von Sachwerten und Personen; Begleitdienste (Sicherheitsbegleitung); Vergabe, Vermittlung und Vermietung sowie sonstige Verwertung durch Vergabe von Lizenzen von Rechten an Filmen, Fernseh- und Hörfunkproduktionen und anderen Bild- und Tonprogrammen sowie von Printmedien und anderen Verlagserzeugnissen, insbesondere Fußballereignisse betreffend; Verwaltung und Verwertung durch Vergabe von Lizenzen von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten für andere; Verwertung von Film-, Fernseh- und sonstigen urheberrechtlichen Nebenrechten auf dem Gebiet des Merchandising; Rechtsberatung und Vertretung; Schlichtungsdienste; Beratung auf dem Gebiet der Verwaltung von geistigen Eigentum und von Urheberrechten; Verwertung durch Vergabe von Lizenzen und Verwaltung von Fernsehübertragungsrechten, insbesondere von Rechten für die Übertragung von Sportveranstaltungen; Vermittlung, Verwertung durch Vergabe von Lizenzen und Verwaltung von Rechten an Presse-, Rundfunk-, Fernseh- und Filmbeiträgen zur Verwendung auf Ton- und Bildträgern; Vermittlung, Verwertung durch Vergabe von Lizenzen und Verwaltung von Rechten an Zeitungs- und Zeitschriftenbeiträgen.



  • Widerlegung der Gegenargumente


  1. Die angesprochenen Verbraucher seien das allgemeine Publikum, das sich für Fußball interessiere.


Weil die Beanstandung nicht sprachgebunden ist, gilt sie in der ganzen Union. In allen Ländern der Union wird es Fußballliebhaber geben, die sich gerne Fußballspiele, live oder im Fernsehen, anschauen. Ihre Aufmerksamkeit ist, so wie auch die Anmelderin einräumt, nur durchschnittlich. Von den vielen Millionen Fans wissen die meisten, daß der Sieger einer Liga am Ende einen Pokal bekommt, aber nur die wenigsten wissen, wie diese Pokale genau aussehen. Für eine große Mehrheit der Zuschauer sind Pokale nur dasjenige, was der Endsieger als Belohnung bekommt, ohne daß man diesen Gegenständen selbst detaillierte Aufmerksamkeit widmet oder sogar in ihnen eine bestimmte betriebliche Herkunft vermutet.


Andererseits sind die Waren und Dienstleistungen ziemlich allgemein gefaßt und keinesfalls nur auf Fußball beschränkt. Die Annahme, daß was den Fußballliebhabern zum größten Teil bereits unbekannt ist, wohl bei denjenigen Verkehrskreisen bekannt ist, die sich nur oberflächlich oder gar nicht für Fußball interessieren, ist ohne jeglichen Grund.


Dazu kommt noch, daß das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis nur in breitestem Sinne von „sportlichen Aktivitäten“ spricht, was ja alles beinhalten kann. Es kann sich auch um Rugbyspiele oder um Darts oder um Synchronschwimmen handeln. Wer kennt sich schon mit den Pokalen aus, die dort dem Sieger oder der Siegerin ausgehändigt werden? Die Anmelderin spricht in ihrer Stellungnahme auch nur von Fußball und alle Beispiele von Pokalen, die in der Anlage zu dieser Stellungnahme erscheinen, sind Fußballpokale.


Auch sollte man berücksichtigen, daß bei der ersten Prüfung einem Zeichen prima facie Unterscheidungskraft zukommen sollte und daß die Überlegungen, die die Anmelderin jetzt anstellt, im Sinne von Bekanntheit der unterschiedlichen Pokale bei den Fußballliebhabern eher ein Argument darstellt, das zu einer Beurteilung des Falles auf Grund von Artikel 7(3) UMV gehört, den die Anmelderin jedoch (noch) nicht beansprucht hat.





  1. Der Pokal sei das begehrte Symbol des sportlichen Wettbewerbs.


  1. Alle Pokale sähen irgendwie anders aus.


Mit diesen beiden Aussagen seitens der Anmelderin besteht Einverständnis. Daß nicht alle Pokale gleich aussehen, leuchtet ein, aber das heißt nicht automatisch, daß die angesprochenen Verkehrskreise diese unterschiedlich aussehenden Pokale unterschiedlichen betrieblichen Quellen zuordnen würden, eben nicht, weil sie in Pokalen, Medaillen oder sonstigen Auszeichnungen keine betrieblichen Herkunftshinweise erkennen.


Wenn ein Läufer bei den Olympischen Spielen den 100m-Sprint gewinnt und ihm die Goldmedaille umgehängt wird, sieht das Publikum in dieser Goldmedaille auch nicht einen Hinweis auf eine bestimmte betriebliche Quelle, sondern nur eine Auszeichnung des Athleten wegen seiner guten Leistung.



  • Zusammenfassend urteilt das Amt, daß:


  1. Pokale von den angesprochenen Verkehrskreisen, die sich aus Sportliebhabern zusammensetzen, ohne Gewöhnung nicht als herkunftshinweisende Zeichen wahrgenommen werden, genau so wenig wie Medaillen oder sonstige Auszeichnungen.


  1. solchen Zeichen die Unterscheidungskraft fehlt.


  1. das Zeichen deshalb auf der Grundlage von Artikel 7(1)(b) UMV für alle mit Sport oder sportlichen Veranstaltungen zusammenhängenden Waren und Dienstleistungen der Schutz zu versagen ist (siehe unter „Entscheidung“).


  1. das Zeichen logischerweise für alle nicht-sportbezogenen Waren und Dienstleistungen zur Veröffentlichung zuzulassen ist (siehe ebenfalls unter „Entscheidung“).


  1. sich die Frage stellt, wie die Anmelderin die dreidimensionale Abbildung eines Sportpokals rechtserhaltend für Bekleidungsstücke oder Papiertaschentücher benutzen wird.



  • Beschwerdebelehrung


Gemäß Artikel 59 UMV können Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Gemäß Artikel 60 UMV ist die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen.

Darüber hinaus ist innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung die Beschwerde schriftlich zu begründen.





Die Beschwerde gilt erst mit der Zahlung der Beschwerdegebühr in Höhe von EUR 720,00 als eingelegt.



Robert KLIJN BRINKEMA

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Tel. +34 965139100 • www.euipo.europa.eu


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