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HAUPTABTEILUNG KERNGESCHÄFT |
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L123 |
Zurückweisung der Anmeldung einer
Unionsmarke gemäß Artikel 7 UMV und Regel 11 Absatz 3 UMDV
Alicante, 13/04/2016
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KREUZKAMP & PARTNER Ludenberger Str. 1A D-40629 Düsseldorf ALEMANIA |
Anmeldenummer: |
014803605 |
Ihr Zeichen: |
5714/15 |
Marke: |
Nutrition Screen |
Art der Marke: |
Wortmarke |
Anmelderin: |
Vimeda GmbH Danziger Straße 6 D-10435 Berlin ALEMANIA |
Das Amt beanstandete am 08/12/2015 die Anmeldung unter Berufung auf den
beschreibenden Charakter sowie auf fehlende Unterscheidungskraft gemäß Artikel 7
Absatz 1 Buchstabe b und c und Artikel 7 Absatz 2 UMV. Die Beanstandung wird im beiliegenden Schreiben begründet.
Die Anmelderin hat es versäumt, innerhalb der Frist Stellung zu nehmen. Aus den oben genannten Gründen und gemäß Artikel 7 Absatz 1 UMV wird hiermit die Anmeldung für die Unionsmarke Nr. 014803605 für alle Waren und Dienstleistungen der Anmeldung zurückgewiesen.
Gemäß Artikel 59 UMV können Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Gemäß Artikel 60 Absatz 1 UMV ist die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen. Darüber hinaus ist innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung die Beschwerde schriftlich zu begründen. Die Beschwerde gilt erst mit der Zahlung der Beschwerdegebühr in Höhe von 720 EUR als eingelegt.
Irena DOTCHEVA