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HAUPTABTEILUNG KERNGESCHÄFT |
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L123 |
Zurückweisung der Anmeldung einer
Unionsmarke gemäß Artikel 7 UMV und Regel 11 Absatz 3 UMDV
Alicante, 21/06/2016
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Henkel AG & Co. KGaA Joachim Renner Henkelstr. 67 D-40589 Düsseldorf ALEMANIA
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Anmeldenummer: 15 016 521
Ihr Zeichen: TM65708EU00/U-K
Marke: HONEY ELIXIR
Art der Marke: Wortmarke
Anmelderin: Henkel AG & Co. KGaA Henkelstr. 67
40589 Düsseldorf Deutschland
Das Amt beanstandete am 12.02.2016 die Anmeldung unter Berufung auf den beschreibenden Charakter und das Fehlen der Unterscheidungskraft gemäß Artikel 7 Absatz 1 b und c UMV. Die Beanstandung wird im beiliegenden Schreiben begründet.
Die Anmelderin hat es versäumt, innerhalb der Frist Stellung zu nehmen. Aus den oben genannten Gründen und gemäß Artikel 7 Absatz 1 UMV wird hiermit die Anmeldung für die Unionsmarke Nr. 15 016 521 für alle Waren der Anmeldung zurückgewiesen.
Gemäß Artikel 59 UMV können Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Gemäß Artikel 60 UMV ist die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach der Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss in der Verfahrenssprache eingereicht werden, in der die Entscheidung, die Gegenstand der Beschwerde ist, ergangen ist. Innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung ist die Beschwerde schriftlich zu begründen. Die Beschwerde gilt erst als eingelegt, wenn die Beschwerdegebühr von 720 EUR entrichtet worden ist.
Judit NÉMETH