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HAUPTABTEILUNG KERNGESCHÄFT |
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L123 |
Zurückweisung der Anmeldung einer
Unionsmarke gemäß Artikel 7 UMV und Regel 11 Absatz 3 UMDV
Alicante, 07/10/2016
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Anke Rosemann Silvoldestraat 66 NL-1107 TH Amsterdam PAÍSES BAJOS |
Anmeldenummer: |
015054109 |
Ihr Zeichen: |
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Marke: |
GermanyConnect |
Art der Marke: |
Wortmarke |
Anmelderin: |
Anke Rosemann Silvoldestraat 66 NL-1107 TH Amsterdam PAÍSES BAJOS |
Auf den Beanstandungsbescheid datiert vom 22. Februar 2016 wird Bezug genommen. Beim Amt ist keine Antwort eingegangen. Der Fall wurde einer erneuten Prüfung unterzogen, es haben sich aber keine Gründe für die Eintragungsfähigkeit der Anmeldung ergeben. Die Anmeldung wird daher zur Gänze zurückgewiesen.
Der Vollständigkeit halber wird der Beanstandungsbescheid dieser Entscheidung beigefügt.
Aufgrund der oben angeführten Gründe und gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben b) und c) sowie Artikel 7 Absatz 2 Unionsmarkenverordnung (UMV) wird hiermit die Anmeldung für die Unionsmarke Nr. 15 054 109 GermanyConnect für alle Dienstleistungen zurückgewiesen.
Gemäß Artikel 59 UMV können Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Gemäß Artikel 60 Absatz 1 UMV ist die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen. Darüber hinaus ist innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung die Beschwerde schriftlich zu begründen. Die Beschwerde gilt erst mit der Zahlung der Beschwerdegebühr in Höhe von 720 EUR als eingelegt.
Wolfgang SCHRAMEK