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HAUPTABTEILUNG KERNGESCHÄFT |
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L123 |
Zurückweisung der Anmeldung einer
Unionsmarke gemäß Artikel 7 UMV und Regel 11 Absatz 3 UMDV
Alicante, 12/05/2016
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ZWIPF ROSENHAGEN RECHTSANWÄLTE Partnerschaft Palaisplatz 3 D-01097 Dresden ALEMANIA |
Anmeldenummer: |
015080419 |
Ihr Zeichen: |
33-16 |
Marke: |
Drei Haselnüsse für Aschenbrödel |
Art der Marke: |
Wortmarke |
Anmelderin: |
Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen gGmbH Stauffenbergallee 2a D-01099 Dresden ALEMANIA |
Das Amt beanstandete am 23/02/2016 die Anmeldung unter Berufung auf den beschreibenden Charakter sowie fehlende Unterscheidungskraft gemäß Artikel 7 Absatz 1 UMV. Die Beanstandung wird im beiliegenden Schreiben begründet.
Die Anmelderin hat es versäumt, innerhalb der Frist Stellung zu nehmen. Aus den oben genannten Gründen und gemäß Artikel 7 Absatz 1 UMV wird hiermit die Anmeldung für die Unionsmarke Nr. 15 080 419 für folgende Waren/Dienstleistungen zurückgewiesen:
Klasse
16 Papier- und Schreibwaren sowie Lehr- und Unterrichtsmittel; Papier und Pappe; Plakate aus Papier; Banner aus Papier; Berichtsmappen aus Papier; Anhänger aus Papier; Geschenkanhänger aus Papier; Ordnermappen für Papiere; Unterrichtsmaterialien in Papierform; Schilder aus Papier und Pappe; Plakate aus Pappe; Kataloge; Bücher; Zeitschriften; Zeitungen; Kalender; Prospekte; Fotografien; Broschüren; Gedruckte Programme; Postkarten; Postkarten und Ansichtskarten; Grußkarten; Poster aus Papier.
41 Unterhaltung; Veranstaltung von Ausstellungen für kulturelle oder Unterrichtszwecke; Erziehung, Ausbildung; Durchführung von kulturellen Veranstaltungen; kulturelle Aktivitäten; Betrieb von Museen; Dienstleistungen von Museen [Darbietung, Ausstellungen]; Dienstleistungen eines Verlages, ausgenommen Druckarbeiten; Herausgabe von Veröffentlichungen; Herausgabe von Druckereierzeugnissen und gedruckten Veröffentlichungen; Herausgabe von Veröffentlichungen mittels elektronischer Medien; Veröffentlichungsdienstleistungen für die Herausgabe von Zeitschriften; Publikation von Zeitungen, Zeitschriften, Katalogen und Broschüren.
Die Anmeldung wird für die übrigen Waren zugelassen.
Gemäß Artikel 59 UMV können Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Gemäß Artikel 60 UMV ist die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach der Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss in der Verfahrenssprache eingereicht werden, in der die Entscheidung, die Gegenstand der Beschwerde ist, ergangen ist. Innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung ist die Beschwerde schriftlich zu begründen. Die Beschwerde gilt erst als eingelegt, wenn die Beschwerdegebühr von 720 EUR entrichtet worden ist.
Tobias KLEE