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HAUPTABTEILUNG KERNGESCHÄFT |
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L123 |
Teilweise Zurückweisung der Anmeldung einer
Unionsmarke gemäß Artikel 7 UMV und Regel 11 Absatz 3 UMDV
Alicante, 14/10/2016
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Bernhard Tonninger Rilkeplatz 8 1040 Wien Österreich |
Anmeldenummer: |
015089402 |
Ihr Zeichen: |
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Marke: |
VIENNACONTEMPORARY |
Art der Marke: |
Wortmarke |
Anmelderin: |
VC Artevents GmbH Museumsstraße 3b/17 1070 Wien Österreich |
Das Amt beanstandete mit den Mitteilungen vom 25.02.2016 und 20.07.2016 die Anmeldung teilweise unter Berufung auf den beschreibenden Charakter sowie auf fehlende Unterscheidungskraft gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben b und c und Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung. Die Beanstandungen werden im beiliegenden Schreiben begründet (Kopien der amtlichen Beanstandungen).
Mit dem letzten Schreiben wurde der Anmelderin nochmal die Gelegenheit gegeben, eine erneute Stellungnahme einzureichen und Verkehrsdurchsetzung der Marke nachzuweisen.
Gemäß Artikel 75 UMV obliegt es dem Amt, eine mit Gründen zu versehende Entscheidung zu treffen, zu denen sich die Anmelderin äußern konnte.
Die Anmelderin hat innerhalb der gesetzten Frist keine Stellungnahme mehr eingereicht. Eine weitere Erörterung erübrigt sich daher. In diesem Zusammenhang ist auf die vorher gemachten Ausführungen zu verweisen. Aus den in den Beanstandungen genannten Gründen und gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben b und c und Artikel 7 Absatz 2 UMV wird hiermit die Anmeldung für folgende Waren und Dienstleistungen zurückgewiesen:
Klasse
16 Druckereierzeugnisse; Kataloge; Plakate; Bücher; Zeitungen; Zeitschriften [Magazine]; Kalender; Adressbücher; Glückwunschkarten; Gedruckte Werbematerialien; Fotografien; Postkarten; Zeichnungen; Gemälde; Lehr und
Unterrichtsmittel [ausgenommen Apparate].
35 Werbung, Marketing und Verkaufsförderung; Messe- und Ausstellungsdienste; Organisation von Ausstellungen und Messen für kommerzielle oder Werbezwecke; Durchführung von Ausstellungen und Messen für geschäftliche und Werbezwecke; Veranstaltung von Ausstellungen für geschäftliche Zwecke; Veranstaltung von Verkaufsmessen; Einzelhandelsdienstleistungen in Bezug auf Kunstgegenstände; Einzelhandelsdienstleistungen in Bezug auf Unterrichtsmittel; Einzelhandelsdienstleistungen in Bezug auf Drucksachen; Öffentlichkeitsarbeit; Vermittlung von geschäftlichen Kontakten; Veranstaltung von Versteigerungen; Durchführung von Versteigerungen.
39 Veranstaltung von Reisen; Organisation und Durchführung von Besichtigungen, Reisen und Ausflügen sowie Reisebegleitung; Veranstaltung von Besichtigungen; Reiseplanung; Reiseführerdienste; Dienste eines Reiseleiters; Organisation von Reisearrangements; Organisation von Reiseveranstaltungen für Einzelpersonen und Gruppen.
41 Organisation von Konferenzen; Veranstaltung von Konferenzen; Durchführung von geschäftlichen Konferenzen; Veranstaltung von Ausstellungen für kulturelle Zwecke; Durchführung von Ausstellungen zu kulturellen Zwecken; Organisation von Wettbewerben; Veranstaltung von Wettbewerben; Betrieb von Kunstausstellungen; Veranstaltung von Kunstausstellungen; Betrieb einer Kunstgalerie; Organisation und Durchführung von Ausstellungen für Unterhaltungszwecke; Durchführung von Seminaren und Kongressen; Durchführung von Workshops und Seminaren im Kunstverständnis; Organisieren von kulturellen und künstlerischen Veranstaltungen; Organisation von Shows zu Unterhaltungszwecken; Organisation von Shows zu Bildungszwecken.
Die Anmeldung kann für nachfolgendes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis veröffentlicht werden:
Klasse
16 Terminplaner; Papier- und Schreibwaren; Lesezeichen; Schreibblöcke; Briefpapier; Umschlagpapier; Drucke; Künstlerbedarfsartikel; Stifte [Schreibwaren]; Bleistifte; Pinsel.
25 Bekleidungsstücke; T-Shirts; Pullover; Schals; Tücher [Bekleidungsstücke]; Jacken; Kopfbedeckungen; Mützen.
35 Einzelhandelsdienstleistungen in Bezug auf Bekleidung; Einzelhandelsdienstleistungen in Bezug auf Papier- und Schreibwaren.
Gemäß Artikel 59 UMV können Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Gemäß Artikel 60 UMV ist die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen. Darüber hinaus ist innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung die Beschwerde schriftlich zu begründen. Die Beschwerde gilt erst mit der Zahlung der Beschwerdegebühr in Höhe von 720 EUR als eingelegt.
Peter SCHYDLOWSKI