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HAUPTABTEILUNG KERNGESCHÄFT |
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L123 |
Zurückweisung der Anmeldung einer
Unionsmarke gemäß Artikel 7 UMV und Regel 11 Absatz 3 UMDV
Alicante, 14/06/2016
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FROHWITTER PATENT- UND RECHTSANWÄLTE PO Box 86 03 68 D-81630 München ALEMANIA |
Anmeldenummer: |
015186001 |
Ihr Zeichen: |
D85048EU |
Marke: |
Satellite Indoor |
Art der Marke: |
Wortmarke |
Anmelderin: |
Dosch & Amand Research GmbH & Co. KG Neumarkterstr. 18 D-81673 München ALEMANIA |
Das Amt beanstandete am 29/3/2016 die Anmeldung unter Berufung auf den beschreibenden Charakter sowie auf fehlende Unterscheidungskraft gemäß Artikel 7 Absatz 1 UMV. Die Beanstandung wird im beiliegenden Schreiben begründet:
Die Anmelderin hat es versäumt, innerhalb der Frist Stellung zu nehmen. Aus den oben genannten Gründen und gemäß Artikel 7 Absatz 1 UMV wird hiermit die Anmeldung für die Unionsmarke Nr. 15 186 001 für folgende Waren zurückgewiesen:
Klasse 9 Gespeicherte Computerprogramme; Computerprogramme für Telekommunikationszwecke; Computerprogramme zur Netzverwaltung; Computerprogramme für den Zugriff auf und die Verwendung des Internet; tragbare Sprechfunkgeräte; Strommessinstrumente- und Apparate; mobile Telekommunikationsgeräte; Spracherkennungsgeräte; Modems; Geräte zur Aufzeichnung; Interfaces (Schnittstellengeräte oder - Programme für Computer); kodierte Smartcards; leere Smartcards; Karten mit Mikroprozessoren; Speicher für Datenverarbeitungsanlagen; Computersoftware (gespeichert); Apparate für die Übertragung von Daten; Hardware für Computernetze.
Die Anmeldung wird für die übrigen Waren und Dienstleistungen zugelassen.
Gemäß Artikel 59 UMV können Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Gemäß Artikel 60 UMV ist die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach der Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss in der Verfahrenssprache eingereicht werden, in der die Entscheidung, die Gegenstand der Beschwerde ist, ergangen ist. Innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung ist die Beschwerde schriftlich zu begründen. Die Beschwerde gilt erst als eingelegt, wenn die Beschwerdegebühr von 720 EUR entrichtet worden ist.
Claudio MARTINEZ MÖCKEL