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HAUPTABTEILUNG KERNGESCHÄFT |
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L123 |
Zurückweisung der Anmeldung einer
Unionsmarke gemäß Artikel 7 UMV und Regel 11 Absatz 3 UMDV
Alicante, 06/06/2016
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Miele & Cie. KG Schutzrechte/Verträge Carl-Miele-Str. 29 D-33332 Gütersloh ALEMANIA |
Anmeldenummer: |
015209117 |
Ihr Zeichen: |
M2016005EU |
Marke: |
SingleDry |
Art der Marke: |
Wortmarke |
Anmelderin: |
Miele & Cie. KG Carl-Miele-Str. 29 D-33332 Gütersloh ALEMANIA |
Auf den Beanstandungsbescheid datiert vom 31. März 2016 wird Bezug genommen. Beim Amt ist keine Antwort eingegangen. Der Fall wurde einer erneuten Prüfung unterzogen, es haben sich aber keine Gründe für die Eintragungsfähigkeit der Anmeldung ergeben. Die Anmeldung wird daher teilweise zurückgewiesen, die Umklassifizierung wurde dabei berücksichtigt. Der Vollständigkeit halber wird der Beanstandungsbescheid dieser Entscheidung beigefügt.
Aufgrund der oben angeführten Gründe und gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben b) und c) sowie Artikel 7 Absatz 2 Unionsmarkenverordnung (UMV) wird hiermit die Anmeldung für die Unionsmarke Nr. 15209117 SingleDry für folgende Waren zurückgewiesen:
7 Waschmaschinen für den Haushalts- und Gewerbebereich, einschließlich Waschautomaten, Wäschewaschmaschinen, Waschmaschinen mit Desinfektionsbehandlung, Waschmaschinen mit Sterilisationsbehandlung, Wasch- und Schleudermaschinen für Wäsche, Waschmaschinen mit integrierter Trocknerfunktion, Trockenschleudern; Bügelmaschinen, Heißmangeln für Wäsche, Wäschemangeln, elektrisch betriebene Bügelpressen; Großkammer-Wasch- und Reinigungsanlagen, Großkammer-Wasch- und Reinigungsanlagen mit Desinfektionsbehandlung; Teile aller vorgenannten Waren, soweit in Klasse 07 enthalten.
9 Elektrische Apparate und Instrumente soweit in Klasse 09 enthalten, nämlich Datenverarbeitungsgeräte, Computerprogramme und Software, bespielte und unbespielte maschinenlesbare Datenträger für Haushaltsgeräte, Datenträger mit in digitaler Form gespeicherten Programmen für die EDV-Anwendung; elektronische Programmschaltgeräte, elektronische Signal- und Steuergeräte und Steuerungen für Haushalt- und Gewerbegeräte, elektronische Baugruppen soweit in Klasse 9 enthalten; Teile aller vorgenannten Waren, soweit in Klasse 09 enthalten.
11 Trockengeräte; Trockengeräte; einschließlich Trocknungsmaschinen für Wäsche; Maschinen zum Trocknen von Wäsche; elektrisch betriebene Wäschetrockner; einschließlich Trommeltrockner für Wäsche; elektrisch betriebene Trockenschränke für Wäsche; Teile aller vorgenannten Waren; soweit in Klasse 11 enthalten.
Für alle übrigen Waren wird die Anmeldung zur Veröffentlichung zugelassen:
7: Spülmaschinen für den Haushalts- und Gewerbebereich, einschließlich Geschirrspülmaschinen, Spülmaschinen für Hotels, Labore, Krankenhäuser, Heimstätten und Arztpraxen, Spülmaschinen für medizinische Geräte, Spülmaschinen mit Desinfektionsbehandlung, Spülmaschinen mit Sterilisationsbehandlung; Elektromotoren; Maschinen und maschinelle Apparate zur Aufbereitung von Getränken, elektromechanische Apparate für die Zubereitung von Getränken; elektrische Küchenmaschinen, elektrische Mixgeräte für den Haushalt, elektrische Pressen für Haushaltszwecke; Vakuumiermaschinen; Vakuumverpackungsmaschinen; elektrische Reinigungsgeräte für den Haushalt, insbesondere Staubsauger, Staubsaugerroboter, mit Gebläseluft angetriebene Bürsten für Staubsauger, Elektrobürsten für Staubsauger, Bodendüsen für Staubsauger, Luftleitrohre und Luftleitschläuche für Staubsauger, Filter für Staubsauger, Staubsaugerbeutel, Staubsaugerzubehörteile, Staubsaugerzubehörteile zum Versprühen von Duftstoffen und Desinfektionsmitteln, Bohnermaschinen.
9: Computer und deren Teile und dazugehörige Peripheriegeräte (soweit in Klasse 9 enthalten), Dosiergeräte; Akkumulatoren (elektrisch), Ladegeräte für Akkumulatoren.
11: Heizungsgeräte; Dampferzeugungsgeräte; Kochgeräte; Kühlgeräte; Gefriergeräte; Lüftungsgeräte und Wasserleitungsgeräte; einschließlich Herde –elektrisch, -Gas; Küchenherde; Kochherde; Kochgeräte -elektrisch; Kochapparate und Kochanlagen; Kochfelder; Kochplatten; Heizplatten; Backmuffeln und Kocher für den Haushaltsbereich und Großküchenbereich; eigenbeheizte Kochtöpfe; Mikrowellenherde; Grillgeräte und Grillapparate -elektrisch, -Gas; Heißluftgargeräte -elektrisch; Fritteusen -elektrisch; Brat- und Grillplatten; Schnellkochgeräte -elektrisch; Dampfgargeräte -elektrisch; elektrisch beheizbare Wasserbadgeräte; elektrisch beheizbare Wärmeschränke für Speisen; Vakuumdampfheizungsgeräte; Vakuumöfen; Lüftungsgeräte sowie Geräte zur Verbesserung der Luftqualität; einschließlich Dunstabzugshauben; Belüftungshauben; Klimaapparate und Klimaanlagen; Duftdosierungsgeräte -nicht für den persönlichen Gebrauch; Filter -Teile von häuslichen oder gewerblichen Anlagen; elektrische Teemaschinen und Kaffeemaschinen; Espressomaschinen; Kaffeevollautomaten -soweit in Klasse 11 enthalten; Kühlgeräte; einschließlich Kühlapparate; Kühlschränke; Kühltruhen; Kühlvitrinen; Getränkekühlapparate; Kühl-Gefrierkombinationsgeräte; maschinelle Zapfeinrichtungen für die Abgabe gekühlter Getränke für die Anwendung mit Geräten zum Kühlen von Getränken; Gefriergeräte; Gefrierapparate; Gefrierschränke; Gefriertruhen; Eisschränke; Eismaschinen und Eisapparate; Wärmepumpen; Sterilisierapparate; Sterilisatoren.
Gemäß Artikel 59 UMV können Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Gemäß Artikel 60 Absatz 1 UMV ist die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen. Darüber hinaus ist innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung die Beschwerde schriftlich zu begründen. Die Beschwerde gilt erst mit der Zahlung der Beschwerdegebühr in Höhe von 720 EUR als eingelegt.
Wolfgang SCHRAMEK