HAUPTABTEILUNG KERNGESCHÄFT





Partielle Zurückweisung der Anmeldung einer Unionsmarke gemäß Artikeln 7 und 37 der Unionsmarkenverordnung Nr. 207/2009 (UMV), der Änderungsverordnung Nr. 2015/2424 und Regel 11(3) der Durchführungsverordnung Nr. 2868/1995 (UMDV)





Alicante, 24/01/2017






Mütze Korsch Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Trinkausstr. 7

40213 Düsseldorf

Deutschland





Anmeldenummer

15489421

Ihr Zeichen

TK/Erdmann/564-16

Marke

Edel&Scharf

Anmelder

Hardy Erdmann

Hafenstr. 5

18225 Kühlungsborn

Deutschland




  • Sachverhalt


Das Amt beanstandete am 20. Juni 2016 die Anmeldung unter Berufung auf den beschreibenden Charakter gemäß Artikel 7(1)(c) sowie auf fehlende Unterscheidungskraft gemäß Artikel 7(1)(b) und auf Artikel 7(2) UMV. Die Beanstandung wird im beiliegenden Schreiben begründet.


Der Anmelder nahm mit Schreiben vom 20. Oktober 2016 zu der Beanstandung Stellung. Diese Stellungnahme kann wie folgt zusammengefasst werden.


  1. Das Verzeichnis wird, was die Klasse 33 betrifft, eingeschränkt.


  1. Weine seien niemals scharf.





  • Entscheidung


Gemäß Artikel 75(1) UMV obliegt es dem Amt, eine mit Gründen zu versehende Entscheidung zu treffen, zu denen sich der Anmelder äußern konnte.


Nach eingehender Prüfung der Argumente des Anmelders hat das Amt entschieden, die Beanstandung aufrechtzuerhalten und die Anmeldung für folgende Waren und Dienstleistungen zurückzuweisen:


29

Wurst und Würste; Bratwurst; Brühwurst; Wurstwaren.


30

Aromatisiertes Speiseeis; Curry (Gewürz); Curry-Pulver; Currygewürz; Currymischungen; Currypasten; Currysaucen; Curry-Gewürzpasten; Gefrorener Joghurt (Speiseeis); Gewürze; Gewürze für Nahrungszwecke; Gewürzmischungen; Gewürzsaucen; Joghurteis (Speiseeis); Ketchup; Speiseeis; Mischungen für die Herstellung von Speiseeis; Sorbets (Speiseeis); Speiseeis mit Fruchtgeschmack; Speiseeispulver; Speiseeis; Eiscreme.


33

Alkoholische Getränke, nämlich Weine.


43

Gästeverpflegung in Restaurants; Verpflegung in Fastfood-Cafeterien; Verpflegung von Gästen in Fastfood-Restaurants; Verpflegung von Gästen in Restaurants; Verpflegung von Gästen in Restaurants mit amtlich zugelassenen Ausschankeinrichtungen; Verpflegung von Gästen mittels mobiler Restaurants; Verpflegungsdienstleistungen eines Restaurants mit Außer-Haus-Verkauf; Verpflegungsdienstleistungen für Gäste in Restaurants; Verpflegung von Gästen in Restaurants mit Außer-Haus-Verkauf.



  • Widerlegung der Gegenargumente


  1. Das Verzeichnis wird, was die Klasse 33 betrifft, eingeschränkt.


Die Klasse 33 wird auf „Weine“ eingeschränkt. Zu den anderen Klassen, die von der Beanstandung vom 20. Juni 2016 betroffen waren, äußert sich der Anmelder gar nicht, was heißt, daß er mit der Zurückweisung des Zeichens für die gesamte Klasse 29, die Klasse 30 (minus „Kühleis“) und die gesamte Klasse 43 einverstanden ist.



  1. Weine seien niemals scharf.


Diese Behauptung entspricht ausweislich einer Google-Recherche mit „scharfe Weine“ oder „gewürzte Weine“ nicht der Wahrheit.




Der Geschmack der Würstchen der Klasse 29 ist wahrscheinlich kräftiger als der der Weine in Klasse 33, aber „scharf“ will auch nicht immer heißen, daß man sich beim Verzehr Lippen und Gaumen verbrennt.


Ein paar Beispiele scharfer Weine:


Der Betrieb der Familie Zoeller liegt im Winzerdorf von Wolxheim am Anfang der elsässischen Weinstrasse in der Nähe von Strasbourg. Der Ort ist für seinen Riesling berühmt, weil er hauptsächtlich auf dem Weinberg Altenberg und Rothstein produziert wird. Der Altenberg eignet sich besonders für den Anbau des Rieslings, weil er sich am Fuße des Horn Kalkfelsen befindet, dort wo rassige Weine hergestellt werden. Während der Rothstein Boden, mehr südlich ausgerichtet ist und von der ehemaligen königlichen Karriere geschützt wird, mehr scharfe Weine herstellt.“


http://www.kaysersberg.com/de/lei/detail/6/218006057/2167/vins-maison-zoeller-wolxheim.htm



Die Bodega Londoño in der Rioja Alta verkörpert die Moderne Spaniens: Gestochen scharfe Weine mit enormen Druck auf der Zunge.Nicht das Breite, Schwere, sondern Eleganz, Frische und Mineralität. Beeindruckendes Preis-Freude-Verhältnis: Robert Parker zählt die Weine nunmehr zum zweiten Mal in Folge zu den Best Buys. Biologischer Anbau.“


https://www.weinhandel-fertsch.de/unsere-weine/weinland/spanien/rioja-tinto-2014-londono



Unsere Weinempfehlung (Weinwelt):

Wir empfehlen Ihnen, die Schärfe so dezent zu dosieren, dass der Wein kein Feuer fängt - es sei denn, Sie sind besonders scharf auf Scharfes. Ein kleines, blumig-zartes Gewächs wird dann aber locker umgepustet. Also muss ein gestandener Wein her: vorzugsweise weiß und jung, am besten mit solider Frucht la Riesling oder Grauburgunder und kräftigem Körper (Spät- oder Auslese), um dem pikanten Ganzen standzuhalten. Kräftige Rosés tun es auch. Einen jugendlich fruchtbetonten Rotwein (etwa einen übrig gebliebenen Beaujolais Primeur) kann man mal versuchen. Übersee-Weißweine (wie einige der australischen Semilon-Cuvées oder Chardonnays auf unseren Marktplatz-Seiten in Heft 2/2000) ohne übertriebenes Holz wären ebenfalls denkbar, weil sie viel Saft und Kraft mitbringen. Das sind echt scharfe Weine!“


http://www.cookingclub.de/rezepte/lyxnxlxasgxxwvq-011018144129.html


SCHARF ist also beschreibend für Weine und kann deshalb nicht für diese Waren eingetragen werden.





  • Zusammenfassend urteilt das Amt, daß:


  1. EDEL&SCHARF ohne jeglichen Zweifel für die angesprochenen deutschsprachigen Konsumenten, eine Aussage über Merkmale der zurückgewiesenen Waren und Dienstleistungen darstellt, in dem Sinne daß diese Waren edel (von bester Qualität) sind und einen gewürzten Geschmack (scharf) aufweisen und daß die Dienstleistungen den Verzehr dieser edlen und scharfen Lebensmittel und Getränke beinhalten.


  1. EDEL&SCHARF deshalb von den Verkehrskreisen als beschreibend aufgefaßt wird und nicht in der Lage ist, auf eine exklusive betriebliche Herkunft hinzuweisen.


  1. EDEL&SCHARF eine banale und ganz normale Kombination zweier deutscher Eigenschaftswörter ist, die mit einem Kaufmanns-Und verbunden sind, so wie GÜNSTIG&PRAKTISCH oder SCHNELL&LECKER.


  1. ein solches Zeichen ohne merklichen Unterschied1 auch bar jeglicher Unterscheidungskraft ist.


  1. das Zeichen deshalb auf der Grundlage von Artikeln 7(1)(b) und (c) UMV für die unter „Entscheidung“ erwähnten Waren und Dienstleistungen zurückzuweisen ist.


  1. das Zeichen also für alle Waren der Klasse 25 so wie für „Kühleis“ (30) zugelassen werden kann:


25

Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen.


30

Kühleis.


  • Beschwerdebelehrung


Gemäß Artikel 59 UMV können Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Gemäß Artikel 60 UMV ist die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen.

Darüber hinaus ist innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung die Beschwerde schriftlich zu begründen. Die Beschwerde gilt erst mit der Zahlung der Beschwerdegebühr in Höhe von EUR 720,00 als eingelegt.



Robert KLIJN BRINKEMA

1Urteil des Gerichthofs vom 12. Februar 2004 in der Rechtssache C-265/00 Ersuchen um Vorabentscheidung Benelux-Merkenbureau ./. Campina/Melkunie [BIOMILD], Randnummern 39-40

Avenida de Europa, 4 • E - 03008 • Alicante, Spanien

Tel. +34 965139100 • www.euipo.europa.eu


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