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HAUPTABTEILUNG KERNGESCHÄFT |
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L123 |
Zurückweisung der Anmeldung einer
Unionsmarke gemäß Artikel 7 UMV und Regel 11 Absatz 3 UMDV
Alicante, 21/11/2016
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LINDENAU PRIOR & PARTNER GBR Königsallee 30 D-40212 Düsseldorf ALEMANIA |
Anmeldenummer: |
015491723 |
Ihr Zeichen: |
159/16 |
Marke: |
Daily Coffee |
Art der Marke: |
Bildmarke |
Anmelderin: |
MyBrands Coffee Annabergstraße 160 D-45721 Haltern am See ALEMANIA |
Das Amt beanstandete am 14/06/2016 die Anmeldung unter Berufung auf den beschreibenden Charakter und den Mangel an Unterscheidungskraft gemäß Artikel 7 Absatz 1 UMV. Die Beanstandung wird im beiliegenden Schreiben begründet.
Die Anmelderin hat es versäumt, innerhalb der Frist Stellung zu nehmen. Aus den oben genannten Gründen und gemäß Artikel 7 Absatz 1 UMV wird hiermit die Anmeldung für die Unionsmarke Nr. 15 491 723 für alle Waren zurückgewiesen.
Gemäß Artikel 59 UMV können Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Gemäß Artikel 60 UMV ist die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach der Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss in der Verfahrenssprache eingereicht werden, in der die Entscheidung, die Gegenstand der Beschwerde ist, ergangen ist. Innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung ist die Beschwerde schriftlich zu begründen. Die Beschwerde gilt erst als eingelegt, wenn die Beschwerdegebühr von 720 EUR entrichtet worden ist.
Dorothée SCHLIEPHAKE