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HAUPTABTEILUNG KERNGESCHÄFT |
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L123 |
Zurückweisung der Anmeldung einer
Unionsmarke gemäß Artikel 7 UMV und Regel 11 Absatz 3 UMDV
Alicante, 16/12/2016
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Miele & Cie. KG Schutzrechte/Verträge Carl-Miele-Str. 29 D-33332 Gütersloh ALEMANIA |
Anmeldenummer: |
015537401 |
Ihr Zeichen: |
M2016012EU |
Marke: |
For everything you really love |
Art der Marke: |
Wortmarke |
Anmelderin: |
Miele & Cie. KG Carl-Miele-Str. 29 D-33332 Gütersloh ALEMANIA |
Das Amt beanstandete am 05/07/2016 die Anmeldung gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b sowie Artikel 7 Absatz 2 UMV. Die Beanstandung wird im beiliegenden Schreiben begründet.
Die Anmelderin nahm mit Schreiben vom 02/09/2016 hierzu Stellung. Die Stellungnahme kann wie folgt zusammengefasst werden:
Die Anmelderin macht geltend, dass der Ausdruck nicht offenkundig beschreibend sei, da er keinen unmittelbar beschreibenden Gehalt aufweise bzw. zumindest mehrdeutig sei.
Gemäß Artikel 75 UMV obliegt es dem Amt, eine mit Gründen zu versehende Entscheidung zu treffen, zu denen sich die Anmelderin äußern konnte.
Nach eingehender Prüfung der Argumente der Anmelderin hat das Amt entschieden, die Beanstandung aufrechtzuerhalten.
Ad I)
Darüber hinaus reicht die Tatsache, dass das fragliche Zeichen verschiedene Bedeutungen haben oder ein Wortspiel sein kann oder es als ironisch, überraschend oder unerwartet wahrgenommen werden kann, nicht aus, dass das Zeichen als unterscheidungskräftig angesehen werden kann. Diese verschiedenen Umstände können dem Zeichen nur Unterscheidungskraft verleihen, wenn es unmittelbar als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Waren und Dienstleistungen der Anmelderin wahrgenommen werden könnte, so dass die maßgeblichen Verkehrskreise die Waren und Dienstleistungen der Anmelderin ohne Verwechslungsgefahr von denen anderer betrieblicher Herkunft unterscheiden können.
(15/09/2005, T‑320/03, Live richly, EU:T:2005:325, § 84).
Aus den oben genannten Gründen und gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 7 Absatz 2 UMV wird hiermit die Anmeldung für die Unionsmarke Nr. 015537401 für alle Waren und Dienstleistungen zurückgewiesen.
Gemäß Artikel 59 UMV können Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen.
Gemäß Artikel 60 Absatz 1 UMV ist die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten
nach Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen. Darüber
hinaus ist innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung die
Beschwerde schriftlich zu begründen. Die Beschwerde gilt erst mit der Zahlung der
Beschwerdegebühr in Höhe von 720 EUR als eingelegt.
Irena DOTCHEVA