|
HAUPTABTEILUNG KERNGESCHÄFT |
|
|
L123 |
Teilweise Zurückweisung der Anmeldung einer
Unionsmarke gemäß Artikel 7 UMV und Regel 11 Absatz 3 UMDV
Alicante, 19/10/2016
|
Christoph Friedrich Jahn Rothenburg 41 D-48143 Münster ALEMANIA |
Anmeldenummer: |
015603913 |
Ihr Zeichen: |
1/1262016/2906-1 |
Marke: |
AquaVape |
Art der Marke: |
Wortmarke |
Anmelderin: |
Guido Wagner Friemarer Straße 12 D-99867 Gotha ALEMANIA |
Das Amt beanstandete am 11. August 2016 die Anmeldung unter Berufung auf deren teilweise beschreibenden Charakter sowie auf teilweise fehlende Unterscheidungskraft gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben b) und c) sowie Absatz 2 der Verordnung über die Unionsmarke (UMV). Die Mitteilung über teilweise Eintragungshindernisse wurde im beiliegenden Schreiben begründet (Anlage).
Eine Stellungnahme zur o. g. Mitteilung wurde nicht vorgelegt.
Entscheidung
Gem. Art. 75 UMV trifft das Amt eine Entscheidung. Diese darf nur auf Gründe gestützt werden, zu denen die Beteiligten sich äußern konnten.
Nach eingehender Prüfung hat das Amt entschieden, die (teilweise) Beanstandung aufrechtzuerhalten.
Ergebnis
Aufgrund der in der o. g. Mitteilung angeführten Gründe und gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben b) und c), Absatz 2 sowie Artikel 37 UMV wird hiermit die Marke für die angemeldeten Waren und Dienstleistungen der Klassen 34 und 35 zurückgewiesen.
Für die Dienstleistungen der Klasse 44 wird das Anmeldungsverfahren fortgesetzt.
Gemäß Artikel 59 UMV können Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Gemäß Artikel 60 Absatz 1 UMV ist die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen. Darüber hinaus ist innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung die Beschwerde schriftlich zu begründen. Die Beschwerde gilt erst mit der Zahlung der Beschwerdegebühr in Höhe von 720 EUR als eingelegt.
Peter QUAY