Shape4

Widerspruchsabteilung



WIDERSPRUCH Nr. B 2 845 801


Einrichtungspartnerring VME GmbH & Co. KG, An der Wesebreede 2, 33699 Bielefeld, Deutschland (Widersprechende), vertreten durch Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Rosenheimer Platz 6, 81669 München, Deutschland (zugelassener Vertreter)

g e g e n


Summary GmbH, Vossbarg 1, 25524 Itzehoe, Deutschland (Anmelderin), vertreten durch Zeitler Volpert Kandlbinder Patent- und Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Herrnstr. 44, 80539 München, Deutschland (zugelassener Vertreter).


Am 04/08/2021 ergeht durch die Widerspruchsabteilung die folgende



ENTSCHEIDUNG:


1. Dem Widerspruch Nr. B 2 845 801 wird teilweise stattgegeben, und zwar für die folgenden angefochtenen Waren:


Klasse 6: gesamte Klasse.


Klasse 7: Geschirrspülmaschinen; Kaffeemühlen [nicht handbetrieben]; Brotschneidemaschinen; Fruchtpressen für den Haushalt [elektrisch]; elektrische Küchengeräte und Maschinen zum Hacken, Raspeln, Mahlen, Zerkleinern, Pressen, Drücken, Schneiden, Kneten, Emulgieren, Verflüssigen, Schlagen, Mischen, Mixen oder Pellen von Lebensmitteln; Küchenmaschinen [elektrisch]; Zerkleinerungsgeräte für den Haushalt [elektrisch]; Gewürzmühlen [elektrisch]; Mixer; Rührgeräte; Schneebesen für den Haushalt [elektrisch]; elektrische Nudelmaschinen; Milchaufschäumer [elektrisch]; Messerschärfer [elektrisch]; Maschinen für die Herstellung von kohlensäurehaltigen Getränken; Apparate und Geräte zur Herstellung und Zubereitung von Getränken, insbesondere von Mineralwässern.


Klasse 8: gesamte Klasse.


Klasse 9: Küchenwaagen; Thermostate für die Küche; Thermometer für Garzwecke; Barometer; Messlöffel; elektrische Zeitschaltuhren; Alarmgeräte.

Klasse 11: Beleuchtungs-, Heizungs-, Dampferzeugungs-, Koch-, Kühl-, Trocken-, Lüftungs- und Wasserleitungsgeräte sowie sanitäre Anlagen; Beleuchtungsanlagen und -einrichtungen; Lampenschirme; Kühl- und Gefrierschränke; elektrische Warmwasserbereiter; Heißwassergeräte; Wasserfiltergeräte für Haushaltszwecke; Haartrockner; Dunstabzugshauben; Ventilatoren; Bettwärmer; Wärmflaschen; elektrische Haushaltsküchengeräte, nämlich Herde, Mikrowellengeräte [Kochgeräte], Heißluftöfen, Back- und Grillgeräte, Kochplatten, Woks, Reiskocher, Dämpfer, Dampfdrucktöpfe, Kochkessel, Eismaschinen, Toaster, Teebereiter, Kaffee- und Espressomaschinen und -automaten; Brotbackautomaten, Fritteusen [elektrisch], Joghurtbereiter [elektrisch], Eierkocher; Waffeleisen; elektrische Geräte zum Erwärmen oder Warmhalten von Speisen; Warmhalteplatten für Speisen; Leuchten; Lampen, insbesondere elektrische Lampen; Taschenlampen; Leuchtmittel; Leuchtmodule und Leuchten mit Leuchtdioden oder Entladungslampen als Leuchtmittel; Lichtquellen enthaltend Leuchtdioden; Gehäuse, Raster zur Lichtlenkung; Reflektoren und Abdeckungen für Leuchten; Fassungen für Lampen; Aufhängependel für Leuchten; Lampenhalter; Lichterketten; Laternen; Fackeln; dekorative Beleuchtung für Weihnachtsbäume; Lichtpanele; Illuminationskörper; dekorative Beleuchtungen; flammenlose Kerzen; Infrarotlampen; Gartenlichter; Beleuchtung für Teiche.

Klasse 19: gesamte Klasse.


Klasse 20: gesamte Klasse.


Klasse 21: Geräte und Behälter für Haushalt und Küche; Bürsten und Pinsel [ausgenommen für Malzwecke]; rohes oder teilweise bearbeitetes Glas [mit Ausnahme von Bauglas]; Glaswaren, Porzellan und Steingut; Geschirr; Trinkgefäße; Haushaltshandschuhe; Ofenhandschuhe; Kaffeemühlen [handbetrieben]; Teeeier; Tortenheber; Proviantdosen und -behälter; Mopps; Wischmopppressen; Staubtücher; Reinigungstücher; Schwämme für den Haushalt; Abfalleimer für Haushaltszwecke; Zahnbürsten [auch elektrisch]; handbetätigte Geräte für den Haushalt für die Herstellung von kohlensäurehaltigen Wässern (Sodawässern) und Getränken; handbetätigte Sprudel- und Sodawassererzeugungsgeräte; Geräte und Behälter für Haushalt und Küche [nicht aus Edelmetall oder plattiert]; handbetätigte Sprudel- und Sodawassererzeugungsgeräte sowie Flaschen; Geräte und Behälter für den Haushalt, insbesondere handbetätigte Soda-Geräte; Sodasiphons.


Klasse 23: gesamte Klasse.


Klasse 24: gesamte Klasse.


Klasse 26: Haken und Ösen; Nadeln; Applikationen; Klettbänder; Dekor-Flecke zum Aufbügeln für Textilien; vorgenannte Waren als Kurzwaren; Bänder und Schnürbänder; Knöpfe; Kurzwaren, ausgenommen Garne; künstliche Blumen; künstliche Pflanzen.


Klasse 27: Wandverkleidung, nicht oder überwiegend nicht aus textilem Material; textile Tapeten; Teppiche; Teppichunterlagen; Stufenmatten; Vorleger; Fußabtreter; Fußmatten; Matten; Linoleum und andere Bodenbeläge; Badezimmermatten.


2. Die Unionsmarkenanmeldung Nr. 15 691 009 wird für alle obigen Waren zurückgewiesen. Sie kann für die restlichen Waren und Dienstleistungen weitergeführt werden.


3. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.



BEGRÜNDUNG:


Die Widersprechende legte Widerspruch gegen alle Waren und Dienstleistungen der

Unionsmarkenanmeldung Nr. 15 691 009 (Wortmarke LEVIVO) ein, und zwar gegen

alle Waren und Dienstleistungen der Klassen 6, 7, 8, 9, 11, 19, 20, 21, 23, 24, 26, 27

und 37. Der Widerspruch beruht auf der deutschen Markeneintragung Nr. 302 015 047 075 sowie auf der internationalen Markenregistrierung Nr. 1 295 809 mit Schutzerstreckung auf Österreich, Benelux und Italien (beide für die Bildmarke Shape1 ). Die Widersprechende berief sich auf Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b UMV.


Am 02.05.2018 erging eine Entscheidung der Widerspruchsabteilung, die dazu führte, dass der Widerspruch zurückgewiesen wurde, da mangels Zeichenähnlichkeit keine Verwechslungsgefahr bestand.


Gegen diese Entscheidung wurde Beschwerde eingelegt und die Beschwerdekammer entschied in der Sache R 886/2018-2 am 14.11.2018. Die Entscheidung der Kammer annullierte die angefochtene Entscheidung und die Kammer verwies den Fall zur weiteren Entscheidung an die Widerspruchsabteilung zurück. Die Kammer vertrat die Ansicht, dass für identische Waren und Dienstleistungen bei durchschnittlicher Aufmerksamkeit der Verbraucher Verwechslungsgefahr zwischen den Zeichen bestünde, da unter anderem der Buchstabe „V“ in der deutschen Sprache nicht besonders häufig vorkommen würde und somit die Zeichen eine geringe visuelle Ähnlichkeit aufweisen würden.



VERWECHSLUNGSGEFAHR – ARTIKEL 8 ABSATZ 1 BUCHSTABE b UMV


Verwechslungsgefahr liegt vor, wenn die Gefahr besteht, dass das Publikum der Auffassung sein könnte, die mit den infrage stehenden Marken gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen stammten von demselben Unternehmen oder gegebenenfalls von wirtschaftlich verbundenen Unternehmen. Ob eine Verwechslungsgefahr besteht, hängt bei einer umfassenden Beurteilung von der Abwägung mehrerer, voneinander abhängiger Faktoren ab. Zu diesen Faktoren gehören die Ähnlichkeit der Zeichen, die Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen, die Kennzeichnungskraft der älteren Marke, die kennzeichnenden und dominierenden Elemente der in Konflikt stehenden Zeichen sowie das relevante Publikum.


Der Widerspruch beruht auf mehr als einer älteren Marke. Allerdings wurde die internationale Markenregistrierung von der Widersprechenden nicht substantiiert, was von der Beschwerdekammer in der o.g. Entscheidung bestätigt wurde. Somit ist das einzig verbleibende ältere Recht die deutsche Markeneintragung Nr. 302 015 047 075.



  1. Die Waren und Dienstleistungen


Der Widerspruch basiert auf den folgenden Waren:


Klasse 3: Seifen; Parfümeriewaren; ätherische Öle; ätherische Essenzen; Badesalze, nicht für medizinische Zwecke; Badezusätze, kosmetische; Badezusätze, nicht für medizinische Zwecke; Duftholz; Duftwasser; Kosmetiknecessaires [gefüllt]; Putzmittel; Räuchermittel [Duftstoffe]; Räucherstäbchen; Parfümerieöle; Toilettenseifen.


Klasse 4: Kerzen und Dochte für Beleuchtungszwecke; Christbaumkerzen; Duftkerzen; Kerzen [für Beleuchtungszwecke]; Lampendochte; Leuchtgas; Leuchtstoffe; parfümierte Kerzen.


Klasse 6: Schlosserwaren; Kleineisenwaren; Außenrollläden aus Metall; Besenstiele aus Metall; Bodenfliesen aus Metall; Bodenplatten [Bodenfliesen] aus Metall; Bottiche aus Metall; Büsten aus unedlen Metallen; Dosen aus unedlen Metallen; Dosenverschlüsse aus Metall; Figuren [Statuetten] aus unedlen Metallen; Flaschenverschlüsse aus Metall; Fußabstreifer; Fußböden aus Metall; Glocken, Klingeln; Hausnummern, nicht leuchtend, aus Metall; Jalousien aus Metall; Kleiderhaken aus Metall; Körbe aus Metall; Kunstgegenstände aus unedlen Metallen; Markisenkonstruktionen aus Metall; Messergriffe aus Metall; Tabletts aus Metall; Schienen; Schilder aus Metall.


Klasse 7: Brotschneidemaschinen; elektrische Zerkleinerungsgeräte für den Haushalt; Fruchtpressen für den Haushalt [elektrisch]; Geschirrspülmaschinen; Küchenmaschinen [elektrisch]; Spülmaschinen; Universal-Küchenmaschinen; elektrische Küchenmaschinen zum Hacken, Mischen, Pressen; Mixer [Küchenmaschinen]; Dosenöffner, elektrisch; Gemüseraspelmaschinen; Kaffeemühlen, nicht handbetrieben; Korbpressen; Messer, elektrisch; Messerhalter [Maschinenteile]; Messerschleifmaschinen; Mixer [Maschinen]; Mixgeräte für den Haushalt, elektrisch; Mühlen [Maschinen]; Mühlen für die Küche, elektrisch; Mühlen für Haushaltszwecke, nicht handbetrieben; Mühlsteine; Müllzerkleinerer; Rührmaschinen; Zerkleinerungsgeräte für die Küche, elektrisch; Schälmaschinen; Schneebesen, elektrisch, für den Haushalt; Schneidemaschinen; Siebe [Maschinen oder Maschinenteile]; Rührgeräte, elektrisch.


Klasse 8: Handbetätigte Werkzeuge und Geräte; Messerschmiedewaren; Gabeln und Löffel; Hieb- und Stichwaffen; Rasierapparate; Kaminbestecke; Dosenöffner, nicht elektrisch; Eierschneider, nicht elektrisch; Fischputzmesser; Gemüsehobel; Hackmesser; Jagdmesser; Keramikmesser; Messer zum Abschuppen von Fischen; Okuliermesser; Pizzaschneider, nicht elektrisch; Scheren; Schleifgeräte [handbetätigt]; Schleifgeräte für Messer und Klingen; Schneidwerkzeuge; Schneidemesser; Tafelsilber [Messerschmiedewaren, Gabeln und Löffel]; Ziehmesser.


Klasse 9: Wissenschaftliche, Schifffahrts-, Vermessungs-, fotografische, Film-, optische; Wäge-, Mess-, Signal-, Kontroll-, Rettungs- und Unterrichtsapparate und -instrumente; Kabelkanal elektrisch; Laptophüllen; Laptoptaschen; Leuchtdioden [LEDs]; Leuchtschilder; Messgeräte; Messgläser; optische Faserkabel; optische Fasern [Lichtleitfäden]; optische Lampen; Präzisionswaagen; Wellenmesser.


Klasse 10: Orthopädische Artikel; luftgefüllte Kopfkissen für medizinische Zwecke; Luftkissen für medizinische Zwecke; Unterlagen für Inkontinente.


Klasse 11: Beleuchtungs-, Heizungs-, Dampferzeugungs-, Koch-, Kühl-, Trocken-, Lüftungs- und Wasserleitungsgeräte sowie sanitäre Anlagen; Abzugshauben für Küchen; Gefrierschränke, -truhen; Grillgeräte [Küchengeräte]; Kochapparate und -anlagen; elektrische Kochgeräte; Küchenherde; Backöfen; Kühlschränke; Mikrowellengeräte [Kochgeräte]; Gartenlichter; Grills; Laternen; Leuchten [Beleuchtung]; Leuchten [Lampen]; Lampen, elektrisch; Wasserkocher; Sanitärkeramik, nämlich Waschtische, Waschtischsäulen, Handwaschbecken, Klosetts, Spülkästen, Badewannen, Duschwannen; Armaturen für sanitäre Zwecke; Beleuchtungsgeräte mit Leuchtdioden [LEDs]; Christbaumbeleuchtungen, elektrisch; Deckenlampen; elektrisch beheizte Teppiche; Entladungsröhren [elektrisch] für Beleuchtungszwecke; Fassungen für elektrische Lampen; Fritteusen, elektrische; Glühbirnen für Beleuchtungszwecke; Glühbirnen, elektrisch; Glühbrenner; Glühfäden für elektrische Lampen; Hausnummern, leuchtend; Heizdecken [nicht für medizinische Zwecke]; Heizgeräte, elektrisch; Heizkissen, nicht für medizinische Zwecke; Kaffeemaschinen, elektrisch; Kocher; Lampenbrenner; Lampenglühstrümpfe; Lampenkugeln; Lampenröhren, -zylinder; Lampenschirme; Lampenschirmhalter; Lampions [Papierlaternen]; Lavasteine für Barbecue-Grills; Leuchtröhren für Beleuchtungszwecke; Lüftungsgeräte [Klimatisierung]; Multikocher; Schnellkochtöpfe, elektrisch; Stehlampen, Straßenlampen; Tellerwärmer; Toilettensitze [WC]; Warmhalteplatten; Warmhaltevitrinen; Warmwasserbereiter [Apparate]; Warmwassergeräte.


Klasse 12: Einkaufswagen.


Klasse 14: Edelmetalle und deren Legierungen; Juwelierwaren; Schmuckwaren; Edelsteine; Uhren; Zeitmessinstrumente; Dosen aus Edelmetall; Figuren [Statuetten] aus Edelmetall; Kästen aus Edelmetall; Kunstgegenstände aus Edelmetall; Taschenuhren; Armbanduhren; Schlüsselanhänger [Fantasie-, Schmuckwaren].


Klasse 16: Papier; Pappe; Druckereierzeugnisse; Buchbinderartikel; Fotografien; Klebstoffe für Papier- und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke; Künstlerbedarfsartikel; Pinsel; Schreibmaschinen; Büroartikel; Lehr- und Unterrichtsmittel [ausgenommen Apparate]; Verpackungsmaterial aus Kunststoff, soweit es nicht in anderen Klassen enthalten ist; Drucklettern; Druckstöcke; Bilder; Bilder [Gemälde], gerahmt oder ungerahmt; Aquarelle [Gemälde]; Behälter, Kästen für Papier- und Schreibwaren; Bleistifte; Bleistifthalter; Blöcke [Papier- und Schreibwaren]; Briefbeschwerer; Einbände [Papier- und Schreibwaren]; Farbbänder; Figuren [Statuetten] aus Papiermaché; Flaschenhüllen aus Pappe oder Papier; Füllfederhalter; Glückwunschkarten; grafische Darstellungen; grafische Reproduktionen; Hüllen [Papier und Schreibwaren]; Kalender; Karaffenuntersetzer aus Papier; Karten; Kochbeutel für Mikrowelle; Leuchtpapier; Malerleinwand; Malerpaletten; Malerrollen; Malkästen für Kinder; Malpinsel; Malstaffeleien; Markierstifte; Notizklemmen [Papeteriewaren]; Papier- und Schreibwaren; Papierblätter [Papeteriewaren]; Papiermanschetten für Blumentöpfe; Papiermesser [Büroartikel]; Papierservietten; Papiertüten; Plakate; Plakate aus Papier und Pappe; Plakatträger aus Papier oder Pappe; Platzdeckchen [Sets] aus Papier; Portraits; Postkarten; Radierungen; Reißfedern; Schachteln aus Pappe oder aus Papier; Schiefergriffel; Schilder [Papiersiegel]; Schilder aus Papier und Pappe; Schreibetuis; Schreibfedern; Schreibgarnituren; Schreibgeräte; Schreibhefte; Schreibkreide; Schreibmappen [Papeteriewaren]; Schreibnecessaires [Schreibgarnituren]; Schülerbedarf [Papier- und Schreibwaren]; Tischdecken aus Papier; Tischwäsche aus Papier; Verpackungsbeutel, -hüllen, -taschen aus Papier oder Kunststoff; Verpackungspapier; Wischer für Schreibtafeln; Zeichenbedarfsartikel; Zeichenblöcke; Zeichnungen; Zerkleinerungsgeräte für Papier [Büroartikel]; Schiefertafeln zum Schreiben; Zettelspieße für Bürozwecke [Haken].


Klasse 17: Kautschuk; Guttapercha; Gummi; Asbest; Glimmer; Isoliermaterial; Schläuche [nicht aus Metall]; Blendschutzfolien für Fenster [getönt]; elastische Garne und Fäden, nicht für Textilzwecke; Formen aus Ebonit; Kunstharze und synthetische Harze [Halbfabrikate]; Kunststofffasern, nicht für Textilzwecke; Kunststoffgarne, nicht für Textilzwecke; Polstermaterial [Polsterfüllstoffe und Material zum Auspolstern, Verkeilen] aus Gummi oder Kunststoff.


Klasse 18: Leder und Lederimitationen; Häute und Felle; Reise- und Handkoffer; Regenschirme; Sonnenschirme; Taschen; Notenmappen; Einkaufsnetze; Rucksäcke; Stockgriffe; Schirmfutterale; Lederriemen [Lederstreifen]; Lederzeug; Lederschnüre; Möbelbezüge aus Leder; Sitzstöcke; Chevreauleder [Ziegenleder]; Kästen und Dosen aus Vulkanfiber; Moleskin [Fellimitation]; Pelze [Tierfelle]; Taschen mit Rollen; Tierhäute; Verpackungsbeutel, -hüllen, -taschen aus Leder; Handkoffergriffe; Dosen aus Leder oder Lederpappe; Geldbörsen; Kosmetikkoffer; Dokumentenkoffer.


Klasse 19: Baumaterialien [nicht aus Metall]; Rohre [nicht aus Metall] für Bauzwecke; Bodenfliesen, nicht aus Metall; Bodenplatten [Bodenfliesen], nicht aus Metall; Büsten aus Stein, Beton oder Marmor; Figuren [Statuetten] aus Stein, Beton oder Marmor; Fußböden, nicht aus Metall; Glas [ausgenommen Glas für Fahrzeugscheiben]; Holz zur Herstellung von Haushaltsgegenständen; Holzfußbodenbretter; Jalousien, nicht aus Metall; Kunstgegenstände aus Stein, Beton oder Marmor; Leuchtpflastersteine; Markisenkonstruktionen, nicht aus Metall; Parkett; Parkettstäbe; Vogelhäuser, nicht aus Metall.


Klasse 20: Möbel; Spiegel; Bilderrahmen; Briefkästen; Buchstützen; Container, nicht aus Metall; Dosen, Kästen und Kisten aus Holz oder Kunststoff; Garderobe; Garderobenständer; Garderobenkleiderhaken; Kleiderbügel und Kleiderhaken; Schränke; Hocker; Kissen; Kisten; Kommoden [Möbelstücke]; Truhen [Möbel]; Körbe; Korbwaren; Küchenmöbel; Küchenschränke; Küchenunterschränke; Küchenhängeschränke; Küchenregale; Küchentische; Küchenstühle; Küchenhocker; Geschirrschränke; Anrichten [Möbel]; Paravents [Möbel]; Regale [Möbel]; Regalelemente; Buffets [Möbel]; Büffetwagen [Möbel]; Schirmständer; Schlüsselkästen [Möbel]; Schlüsselhalter [Möbel]; Servierwagen [Möbel]; Stühle; Tische; Schreibtische; Schulmöbel; Zeitungsständer; Zeitungshalter; Aktenschränke; Bänke [Möbel]; Büromöbel; Schlafzimmermöbel; Polstermöbel; Sofas; Vitrinen; Betten; Lattenroste; Liegesessel [Möbel]; Wickeltische; Matratzen; Matratzenauflagen; Fachböden für Möbel; Flaschenkästen; Wohnzimmermöbel; Badmöbel; Badschränke; Waschtische [Möbel]; aufblasbare Möbel; Blumentische [Möbel]; Kleiderständer; Möbeltüren; Raumteiler; Regale für Aktenordner; Schubladen; Kindermöbel; Stehpulte; Campingmöbel [Möbel]; Gartenmöbel; Sitzsäcke; Schlafsofas; ausklappbare Polstermöbel; Couchtische; Nachttische; Konsolen [Möbel]; Rollcontainer; Möbel für PC-Arbeitsstationen; Hochstühle; Laufgitter; Behälter, nicht aus Metall; Bücherregale; Bücherborde; Garderobenhaken, nicht aus Metall; Ladentische; Lesepulte; Möbelbeschläge, nicht aus Metall; Möbelfächer aus Holz; Möbelrollen, nicht aus Metall; Scharniere, nicht aus Metall; Schemel; Schlüsselbretter; Spinde; Strohgeflechte; Tischplatten; Spiegelschränke; Raffrosetten [für Gardinen]; Gardinenhaken; Gardinenhalter [nicht aus textilem Material]; Gardinenringe; Gardinenrollen; Gardinenstangen; Jalousien [Rollos] für Fenster; Rollos; Vorhangringe; Vorhangrollen aus Kunststoff; Vorhangschienen; Vorhangstangen; Bambusvorhänge; Besenstiele, nicht aus Metall; Betten für Tiere; Bettzeug [ausgenommen Bettwäsche]; Bottiche, nicht aus Metall; Büsten aus Holz, Wachs, Gips oder Kunststoff; Figuren [Statuetten] aus Holz, Wachs, Gips oder aus Kunststoff; Flaschenkorken, -stöpsel; Flaschenverschlüsse, nicht aus Metall; Handtuchständer [Möbel]; Hausnummern, nicht leuchtend, nicht aus Metall; Knöpfe [Griffe], nicht aus Metall; Kunstgegenstände aus Holz, Wachs, Gips oder aus Kunststoff; Kunsttischlerartikel; luftgefüllte Kopfkissen, nicht für medizinische Zwecke; Luftkissen, nicht für medizinische Zwecke; Luftmatratzen, nicht für medizinische Zwecke; Messergriffe, nicht aus Metall; Spülsteinmatten; Ständer für Blumentöpfe; Tabletts, nicht aus Metall; Teigkörbe; Teppichstangen für Treppenläufer; versilbertes Glas [Spiegel]; Rahmenleisten [Einrahmung]; Schilder aus Holz oder Kunststoff; Schilfrohr [Flechtmaterial]; Schlafsäcke für Campingzwecke; Kopfkissen; Kästen, Kisten, nicht aus Metall.


Klasse 21: Geräte für den Haushalt; Behälter für den Haushalt; Kämme; Schwämme; Bürsten und Pinsel [ausgenommen für Malzwecke]; Bürstenmachermaterial; Putzzeug; Stahlwolle; rohes oder teilweise bearbeitetes Glas [mit Ausnahme von Bauglas]; Glaswaren, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Gefäße für Haushalt oder Küche; Porzellan; Auflaufformen; Backformen und -bleche; Handtuchstangen und Handtuchringe; Handtücherhalter; Seifenspender; Becher; Becherhalter; Becherständer; Besteckkästen; Brotkästen; Gläser, Trinkgefäße und Barzubehör; Kannen und Krüge; Kerzenständer; Pfannen; Schalen; Schüsseln [Haushaltsartikel]; Sektkühler; Geschirr [Haushaltsartikel]; Keramikgeschirr; Tassen; Teller; Töpfe; Vasen; Eimer; Becken [Behälter]; Untersetzer [Tafelgeschirr]; Seifenhalter, -schalen; Grillroste [Küchengeräte]; handbetätigte Küchenmaschinen; Karaffen; Kerzenleuchter; Abfalleimer; Formen [Küchenartikel]; Putzgeräte, handbetätigt; Rührgeräte, nicht elektrisch; Speiseeisgeräte; Zerkleinerungsgeräte für den Haushalt, nicht elektrisch; Backmatten; Besen; Blumen- und Pflanzenhalter [Blumengestecke]; Blumenkästen; Bodenwischtücher [Putztücher]; Bratenspritzen; Bratspieße; Bügelbretter; Bürsten für Lampengläser; Büsten aus Porzellan, Keramik, Steingut oder Glas; Chinaporzellan; Eierbecher; Butterdosen; Einwegteller; emailliertes Glas; Essstäbchen; Figuren [Statuetten] aus Porzellan, Keramik, Steingut oder Glas; Formen für Eiswürfel; Fritteusen, nicht elektrische; Gemüseschüsseln; Gießlöffel [Küchenutensilien]; Gießtüllen; Glasbehälter; Haushaltshandschuhe; Kaffeekocher, nicht elektrisch; Kaffeemühlen, handbetrieben; Kaffeeservice [Tafelgeschirr]; Karaffenuntersetzer, nicht aus Papier, ausgenommen Tischwäsche; Käseglocken; Keramikerzeugnisse für den Haushalt; Kerzenauslöscher; Kerzenglas [Kerzenhalter]; Kerzenmanschetten; Knoblauchpressen [Küchengeräte]; Kochkessel; Kochutensilien; Körbe für den Haushalt; Korbflaschen; Korkenzieher, elektrisch und nicht elektrisch; Kuchenformen; Küchengefäße; Küchenpinsel; Kühlflaschen; Kühltaschen; Kunstgegenstände aus Porzellan, Keramik, Steingut oder Glas; Leuchter; Messerbänke für den Tisch; Mixbecher [Shaker]; Mixgeräte für den Haushalt, nicht elektrisch; Mühlen für die Küche, nicht elektrisch; Mühlen für Haushaltszwecke, handbetrieben; Sparbüchsen; Platten gegen das Überkochen von Milch; Plätzchen-, Keksausstechformen; Stangen und Ringe für Handtücher; Puderdosen; Putztücher; Statuen aus Porzellan, Keramik, Steingut oder Glas; Reiben für die Küche; Reinigungstücher; Tabletts für den Haushalt; Tafelaufsätze; Tafelgeschirr; Tafelservice [Geschirr]; Rührlöffel [Küchengeräte]; Rührstäbchen für Cocktails; Teedosen; Schaber [Küchengeräte]; Tee-Eier; Schaber zum Reinigen von Behältern; Teeservice [Tafelgeschirr]; Teesiebe; Teigmesser; Teigroller; Teppichkehrer; Schilder aus Porzellan oder Glas; Schneebesen, nicht elektrisch, für den Haushalt; Schneidbretter für die Küche; Schnellkochtöpfe, nicht elektrisch; Toilettenecessaires; Toilettenpapierhalter; Toilettenpapierspender; Schüsseldeckel; Schüsseluntersetzer [Tischutensilien]; Topfdeckel; Topfhandschuhe; Topflappen; Servierdrehplatten; Serviettenhalter; Serviettenringe; Untertassen; Weinheber; Zahnstocherbehälter; Zerkleinerungsgeräte für die Küche, nicht elektrisch; Grillhandschuhe.


Klasse 22: Seile und Bindfäden; Netze; Zelte; Planen; Segel; Säcke; nicht aus Kautschuk oder Kunststoff bestehende Polsterfüllstoffe; rohe Gespinstfasern; Außenrollläden aus textilem Material; Daunen [Federn]; Federn für Bettzeug; Glasfasern für Textilzwecke; Hängematten; Jalousiegurte; Jute; Kamelhaar; Kapok; Kunststofffasern für Textilzwecke; Markisen aus Kunststoff; Markisen aus textilem Material; Polsterfüllmaterial [Flockmaterial]; Polstermaterial [Verpackung], ausgenommen aus Gummi, Kunststoff, Papier oder Pappe; Textilfasern; Ramiefasern; Rohleinen [Flachs, roh]; Verpackungsbeutel, -hüllen, -taschen aus textilem Material; Schafvliese; Watte als Polsterfüllmaterial; Schurwolle; Seegras als Polsterfüllmaterial.


Klasse 23: Garne und Fäden für textile Zwecke; Baumwollfäden; Baumwollgarne; Chenille [Garn]; elastische Garne und Fäden für Textilzwecke; Glasfäden [Garne] für Textilzwecke; Hanfgarne; Jutegarne; Kunststoffgarne für Textilzwecke; Webgarne; Wollgarne; Wolle [versponnen]; Seide [versponnen]; Seidengarne; Stickgarn.


Klasse 24: Webstoffe; Textilwaren [Haushaltswaren]; Baumwollstoffe; Bettdecken; Tischdecken; Betthimmel [Bettzeug]; Bettzeug [Bettwäsche]; Bettwäsche; Bettlaken; Bettbezüge; Bettüberzüge; Bettüberwürfe; Bettdeckenbezüge; Bettüberwurfdecken; Hüllen für Bettzeug [Bettwäsche]; Bettauflagen [Decken]; Decken für Betten; Überzüge für Betten; Volants für Betten; Bettbezüge aus textilem Material; Textiletiketten zum Identifizieren von Bettwäsche; Textiletiketten zum Markieren von Bettwäsche; Textilstoffe für die Herstellung von Betten; Textilwaren für die Herstellung von Polstermöbeln; Matratzenüberzüge; Matratzen- und Kopfkissenbezüge; Matratzenhüllen [ausgenommen für Inkontinente]; Schutzüberzüge für Matratzen und Möbel; Federbettdecken; Flanell; Indiennes [bedruckte Baumwollstoffe]; Inlett [Matratzentuch]; Jerseystoffe; Jutestoffe; Kissenbezüge; Lederimitationsstoffe; Möbelstoffe; Möbelüberzüge aus Textilien; Moleskin; Steppdecken, Tagesdecken für Betten; Stoffetiketten; Tischwäsche; Tischläufer; Geschirrtücher; Bezüge für Kissen; Decken; Handtücher; Vorhänge; Textilservietten; Duschvorhänge aus textilem Material oder aus Kunststofffolie; Gardinen [aus Textilien oder aus Kunststoff]; Gardinenhalter [aus Textilstoffen]; Gewebe [für textile Zwecke]; Haushaltswäsche; Küchenwäsche; Platzdeckchen [Sets nicht aus Papier]; Portieren [Vorhänge]; Scheibengardinen; Badewäsche, ausgenommen Bekleidungsstücke; Bettdecken aus Papier; Chenille [Stoff]; Cheviotstoffe; Drucktücher aus textilem Material; Flachsstoffe; Fries [Wollgewebe]; Futterstoffe; Gaze [Stoff]; Glasfaserstoffe für Textilzwecke; Grobgewebe [Sackleinen]; Kanevas für Teppiche und Stickereien; Karaffenuntersetzer [Tischwäsche]; Kattun; Kunstseidenstoffe; Marabu [Stoff]; Moskitonetze; Ramiestoffe; Strickstoffe; Taft; Reisedecken; Textilgesichtstücher; Textilhandtücher; Textilstoffe; Seidenstoffe; Textiltaschentücher; Tischservietten aus Stoff; Tischtücher, nicht aus Papier; Tischwäsche, nicht aus Papier; Tuch; Tücher [Laken]; Tüll; Vliesstoffe [Textilien]; Vorhänge aus Textilien; Wachstuch [Tischtücher]; Wandbehänge; Wandbekleidungen aus textilem Material; Webstoffe [elastisch].


Klasse 25: Bekleidungsstücke; Schuhwaren; Kopfbedeckungen; Badeanzüge; Badehosen; Bademäntel; Morgenmäntel; Bademützen; Boxershorts; Schürzen; Strandschuhe; Sarongs; T-Shirts; Schals, Schärpen; Schlafbekleidung; Wirkwaren [Bekleidung].


Klasse 26: Spitzen; Stickereien; Bänder; Schnürbänder; Knöpfe; Haken und Ösen; Nadeln; künstliche Blumen; Bänder [Posamenten]; Besatzwaren [Posamenten]; Chenille [Posamenten]; Flitter [Posamenten]; Glimmerpailletten; Knüpfhaken für Teppiche / Teppichknüpfhaken; künstliche Früchte; künstliche Pflanzen; Rosetten [Posamenten]; Posamenten [Besatzwaren].


Klasse 27: Teppiche; Fußmatten; Matten; Linoleum als Fußbodenbelag; Bodenbeläge [Oberböden]; Tapeten; Badematten; Spielmatten; Bodenbeläge aus Vinyl; Gleitschutzteppiche; Kunstrasen; Linoleum, Wachstuch; Papiertapeten; Teppichunterlagen; Textiltapeten; Vorleger; Wandbehänge, nicht aus textilem Material.


Klasse 28: Spiele; Spielzeug; Sportartikel, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Christbaumschmuck; Glöckchen für Christbäume; Christbaumständer; Kerzenhalter für Christbäume; Schaukeln; Plüschspielzeug; Plüschtiere; Teddybären; Scherzartikel; Schneekugeln; Partyhüte aus Papier.


Klasse 31: Christbäume; Trockenblumen für Dekorationszwecke; Pflanzen; Pflanzen [getrocknet] für Dekorationszwecke.


Klasse 34: Raucherartikel; Streichhölzer; Aschenbecher.


Klasse 35: Groß- und Einzelhandelsdienstleistungen betreffend die in den Klassen 3, 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 14, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 31 und 34 genannten Waren; Werbung; Dienstleistungen einer Werbeagentur.


Klasse 38: Telekommunikation; Bereitstellen des Zugriffs auf ein weltweites Computernetzwerk; Bereitstellung des Zugriffs auf Informationen im Internet; Bereitstellung von Telekommunikationskanälen für Onlineshopping-Dienste.


Klasse 42: Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen und Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen; industrielle Analyse- und Forschungsdienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von Computerhardware und -software; Konfiguration von Computersoftware.


Der Widerspruch richtet sich gegen die folgenden Waren und Dienstleistungen:


Klasse 6: Möbelbeschläge aus Metall; Möbelrollen aus Metall; Kästen, Kisten aus Metall; Kleiderhaken aus Metall [Einrichtungsartikel]; Tritthocker aus Metall; Behälter aus Metall zur Zubereitung, Verarbeitung und Aufbewahrung im Haushalt, insbesondere von Flüssigkeiten, wie beispielsweise Getränken.


Klasse 7: Bügelmaschinen; Nähmaschinen; Strickmaschinen; Webstühle; Dampfreiniger; Bodenreinigungsmaschinen; Geschirrspülmaschinen; Wäschewaschmaschinen; Staubsauger; Staubsaugerdüsen und -vorsätze; Staubsaugerbeutel; Kaffeemühlen [nicht handbetrieben]; Brotschneidemaschinen; Fruchtpressen für den Haushalt [elektrisch]; elektrische Küchengeräte und Maschinen zum Hacken, Raspeln, Mahlen, Zerkleinern, Pressen, Drücken, Schneiden, Kneten, Emulgieren, Verflüssigen, Schlagen, Mischen, Mixen oder Pellen von Lebensmitteln; Küchenmaschinen [elektrisch]; Zerkleinerungsgeräte für den Haushalt [elektrisch]; Gewürzmühlen [elektrisch]; Mixer; Rührgeräte; Schneebesen für den Haushalt [elektrisch]; elektrische Nudelmaschinen; Milchaufschäumer [elektrisch]; Messerschärfer [elektrisch]; Maschinen für die Herstellung von kohlensäurehaltigen Getränken; Apparate und Geräte zur Herstellung und Zubereitung von Getränken, insbesondere von Mineralwässern; Maschinen für die Getränkeindustrie; Teile der vorgenannten Maschinen und Geräte.


Klasse 8: Handbetätigte Werkzeuge und Geräte; Werkzeuge für die Zubereitung von Lebensmitteln; Küchenmesser; Essbestecke; Messerschmiedewaren; Gabeln und Löffel; Zuckerzangen; Feilen; Scheren; Pinzetten; Gemüsehobel; Wiegemesser für Gemüse; Käseschneider [nicht elektrisch]; Nussknacker; Schleifgeräte [handbetätigt]; Zangen; Rasierapparate; Haarschneidemaschinen [elektrisch und nicht elektrisch]; Bügeleisen.


Klasse 9: Küchenwaagen; Thermostate für die Küche; Thermometer für Garzwecke; Barometer; Messlöffel; elektrische Zeitschaltuhren; Alarmgeräte; Feuerlöscher; Feuerlöschdecken; Magnete; elektrische Schalter; elektrische Adapter; Verlängerungskabel; elektrische Steckdosen; Elektro-Stecker; Dimmer.


Klasse 11: Beleuchtungsanlagen und -einrichtungen; Leuchten; Lampen, insbesondere elektrische Lampen; Taschenlampen; Leuchtmittel; Leuchtmodule und Leuchten mit Leuchtdioden oder Entladungslampen als Leuchtmittel; Lichtquellen enthaltend Leuchtdioden; Gehäuse, Raster zur Lichtlenkung; Reflektoren und Abdeckungen für Leuchten; Fassungen für Lampen; Aufhängependel für Leuchten; Lampenschirme; Lampenhalter; Lichterketten; Laternen; Fackeln; dekorative Beleuchtung für Weihnachtsbäume; Lichtpanele; Illuminationskörper; dekorative Beleuchtungen; flammenlose Kerzen; Infrarotlampen; Gartenlichter; Beleuchtung für Teiche; Beleuchtungs-, Heizungs-, Dampferzeugungs-, Koch-, Kühl-, Trocken-, Lüftungs- und Wasserleitungsgeräte sowie sanitäre Anlagen; elektrische Haushaltsküchengeräte, nämlich Herde, Mikrowellengeräte [Kochgeräte], Heißluftöfen, Back- und Grillgeräte, Kochplatten, Woks, Reiskocher, Dämpfer, Dampfdrucktöpfe, Kochkessel, Eismaschinen, Toaster, Teebereiter, Kaffee- und Espressomaschinen und -automaten; Brotbackautomaten, Fritteusen [elektrisch], Joghurtbereiter [elektrisch], Eierkocher; Waffeleisen, Kühl- und Gefrierschränke, elektrische Geräte zum Erwärmen oder Warmhalten von Speisen; Warmhalteplatten für Speisen; Haartrockner; elektrische Warmwasserbereiter; Heißwassergeräte; Dunstabzugshauben; Wasserfiltergeräte für Haushaltszwecke; Ventilatoren; Befeuchter; Bettwärmer; Wärmflaschen; elektrisch betriebene Geräte für Haushalt und Küche [soweit in Klasse 11 enthalten], nämlich Wassersprudler und Zubehör für Wassersprudler; Teile der vorgenannten Waren.


Klasse 19: Furnierholz; Jalousien, nicht aus Metall; Latten, nicht aus Metall; Profilleisten, nicht aus Metall; Baumaterialien, nicht aus Metall.


Klasse 20: Möbel und deren Teile; Möbelbeschläge und Möbelrollen, nicht aus Metall; Rollhocker; Sitzsäcke; Konsolen [Möbel], einschließlich solche zum Einbau von elektronischen Geräten und zur Erhöhung von Monitoren; Dosen, Kästen und Kisten, nicht aus Metall; Spiegel; Spiegel, Rahmen, insbesondere Bilderrahmen; Matratzen; Lattenroste für Betten, nicht aus Metall; Kissen; Polster; Kleiderbügel; Vorhangschienen und -stangen; Innenjalousien und Rollos für Fenster und zur Verwendung in Innenräumen [Einrichtungsgegenstände]; Zeitungsständer; Behälter aus Kunststoff zur Zubereitung, Verarbeitung und Aufbewahrung im Haushalt, insbesondere von Flüssigkeiten, wie beispielsweise Getränken.


Klasse 21: Geräte und Behälter für Haushalt und Küche; Pizzasteine; Brotbacksteine; Bürsten und Pinsel [ausgenommen für Malzwecke]; rohes oder teilweise bearbeitetes Glas [mit Ausnahme von Bauglas]; Glaswaren, Porzellan und Steingut; Geschirr; Trinkgefäße; Haushaltshandschuhe; Ofenhandschuhe; Kaffeemühlen [handbetrieben]; Teeeier; Tortenheber; Proviantdosen und -behälter; Mopps; Wischmopppressen; Staubtücher; Reinigungstücher; Schwämme für den Haushalt; Abfalleimer für Haushaltszwecke; Zahnbürsten [auch elektrisch]; handbetätigte Geräte für den Haushalt für die Herstellung von kohlensäurehaltigen Wässern (Sodawässern) und Getränken; handbetätigte Sprudel- und Sodawassererzeugungsgeräte; Geräte und Behälter für Haushalt und Küche [nicht aus Edelmetall oder plattiert]; handbetätigte Sprudel- und Sodawassererzeugungsgeräte sowie Flaschen; Geräte und Behälter für den Haushalt, insbesondere handbetätigte Soda-Geräte; Sodasiphons; Teile der vorgenannten Waren.


Klasse 23: Garne und Fäden für textile Zwecke, soweit in Klasse 23 enthalten.


Klasse 24: Webstoffe und Textilwaren, soweit in Klasse 24 enthalten; Möbelstoffe; Taschentücher; Handtücher; Bettwäsche; Bettdecken; Badedecken; Tischdecken; Kissenbezüge; Matratzenüberzüge; Tagesdecken; Zierdecken; Bettüberwürfe; Wolldecken; Spieldecken; Möbelstoffe; Vorhangstoffe; Möbelbezüge aus Kunststoff; Möbelüberzüge aus Textilien; Schutzüberzüge für Möbel; textile Überwürfe; Wandverkleidungen und Vorhänge aus textilem Material oder überwiegend aus textilem Material; Gardinen; Vorhang- und Dekorationsstoffe sowie daraus hergestellte Dekorationen; textile Badezimmergarnituren; Duschvorhänge, insbesondere aus textilem Material oder aus Kunststofffolie, und Badewanneneinlagen; Reinigungstücher, nämlich Reinigungstücher aus oder mit Glasseidengewebe.


Klasse 26: Haken und Ösen; Nadeln; Applikationen; Klettbänder; Dekor-Flecke zum Aufbügeln für Textilien; vorgenannte Waren als Kurzwaren; Bänder und Schnürbänder; Knöpfe; Kurzwaren, ausgenommen Garne; künstliche Blumen; künstliche Pflanzen.


Klasse 27: Fenster- und Wandverkleidung, nicht oder überwiegend nicht aus textilem Material; textile Tapeten; Teppiche; Teppichunterlagen; Stufenmatten; Vorleger; Fußabtreter; Fußmatten; Matten; Linoleum und andere Bodenbeläge; Badezimmermatten.


Klasse 37: Aufbau, Montage und Aufstellung von Möbeln; Reparatur von Möbeln; Reinigung von Möbeln und Möbelpflegearbeiten; Erteilung von Auskünften im Zusammenhang mit Einbau, Aufbau, Reparatur und Wartung von Beleuchtungssystemen; Einbau, Aufbau, Wartung und Reparatur von Beleuchtungssystemen.


Eine Auslegung des Wortlautes des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses ist erforderlich, um den genauen Umfang der Schutzbereiche dieser Waren und Dienstleistungen zu bestimmen.


Aus der Verwendung des Wortes insbesondere“ im Waren- und Dienstleistungsverzeichnis der Anmelderin ist ersichtlich, dass die genannten Waren und Dienstleistungen lediglich beispielhaft für die in der Kategorie erfassten genannt werden und sich der Schutz nicht auf sie beschränkt. Anders ausgedrückt, dieses Wort leitet eine nicht erschöpfende Liste von Beispielen ein (09/04/2003, T‑224/01, Nu‑Tride, EU:T:2003:107).


Das Wort nämlich“, welches im Waren- und Dienstleistungsverzeichnis der Anmelderin benutzt wird, um die Beziehung der konkreten Waren und Dienstleistungen zur weiter gefassten Kategorie aufzuzeigen, wirkt hingegen ausschließend und beschränkt den Umfang der Eintragung auf die konkret angegebenen Waren und Dienstleistungen.


Zu den relevanten Faktoren im Zusammenhang mit dem Vergleich der Waren oder Dienstleistungen zählen unter anderem die Art und der Zweck der Waren oder Dienstleistungen, die Vertriebswege, die Verkaufsstätten, die Hersteller, die Nutzung und ob sie miteinander konkurrieren oder einander ergänzen.


Angefochtene Waren in Klasse 6


Kleiderhaken aus Metall [Einrichtungsartikel] sind identisch in beiden Warenverzeichnissen enthalten.


Die angefochtenen Waren Möbelbeschläge aus Metall; Möbelrollen aus Metall; Kästen, Kisten aus Metall; Tritthocker aus Metall sind in der weiter gefassten Kategorie der Waren Schlosserwaren der Widersprechenden enthalten und sind somit identisch.


Die angefochtenen Waren Behälter aus Metall zur Zubereitung, Verarbeitung und Aufbewahrung im Haushalt, insbesondere von Flüssigkeiten, wie beispielsweise Getränken überschneiden sich mit den Waren Körbe aus Metall der Widersprechenden und sind somit identisch.


Angefochtene Waren in Klasse 7


Kaffeemühlen [nicht handbetrieben]; Brotschneidemaschinen; Fruchtpressen für den Haushalt [elektrisch]; Küchenmaschinen [elektrisch]; Mixer; Rührgeräte; Schneebesen für den Haushalt [elektrisch]; Messerschärfer [elektrisch]; Geschirrspülmaschinen sind identisch in beiden Warenverzeichnissen enthalten (einschließlich Synonyme).


Die angefochtenen Waren elektrische Nudelmaschinen; Milchaufschäumer [elektrisch]; Maschinen für die Herstellung von kohlensäurehaltigen Getränken; Apparate und Geräte zur Herstellung und Zubereitung von Getränken, insbesondere von Mineralwässern ;Gewürzmühlen [elektrisch] sind enthalten oder überschneiden sich mit den Waren Küchenmaschinen [elektrisch] der Widersprechenden und sind somit identisch.


Die angefochtenen Waren elektrische Küchengeräte und Maschinen zum Hacken, Raspeln, Mahlen, Zerkleinern, Pressen, Drücken, Schneiden, Kneten, Emulgieren, Verflüssigen, Schlagen, Mischen, Mixen oder Pellen von Lebensmitteln; Zerkleinerungsgeräte für den Haushalt [elektrisch]; überschneiden sich mit den Waren Universal-Küchenmaschinen der Widersprechenden und sind deshalb identisch.


Die angefochtenen Waren überschneiden sich mit den Waren Küchenmaschinen [elektrisch] der Widersprechenden und sind somit identisch.


Die angefochtenen Waren Wäschewaschmaschinen sind ähnlich zu den Waren Geschirrspülmaschinen der Widersprechenden, da sie von denselben Herstellern stammen, über dieselben Vertriebskanäle erhältlich sind und sich an dieselben Verbraucher richten.


Die angefochtenen Teile der vorgenannten Maschinen und Geräte [Bügelmaschinen; Nähmaschinen; Strickmaschinen; Webstühle; Dampfreiniger; Bodenreinigungsmaschinen; Geschirrspülmaschinen; Wäschewaschmaschinen; Staubsauger; Staubsaugerdüsen und -vorsätze; Staubsaugerbeutel; Kaffeemühlen [nicht handbetrieben]; Brotschneidemaschinen; Fruchtpressen für den Haushalt [elektrisch]; elektrische Küchengeräte und Maschinen zum Hacken, Raspeln, Mahlen, Zerkleinern, Pressen, Drücken, Schneiden, Kneten, Emulgieren, Verflüssigen, Schlagen, Mischen, Mixen oder Pellen von Lebensmitteln; Küchenmaschinen [elektrisch]; Zerkleinerungsgeräte für den Haushalt [elektrisch]; Gewürzmühlen [elektrisch]; Mixer; Rührgeräte; Schneebesen für den Haushalt [elektrisch]; elektrische Nudelmaschinen; Milchaufschäumer [elektrisch]; Messerschärfer [elektrisch]; Maschinen für die Herstellung von kohlensäurehaltigen Getränken; Apparate und Geräte zur Herstellung und Zubereitung von Getränken, insbesondere von Mineralwässern; Maschinen für die Getränkeindustrie] sind maximal durchschnittlich ähnlich zu den Waren der Widersprechenden in Klasse 7, da sie von denselben Herstellern stammen, über dieselben Vertriebskanäle erhältlich sind und sich an dieselben Verbraucher richten.


Hingegen sind die Waren Bügelmaschinen; Nähmaschinen; Strickmaschinen; Webstühle; Dampfreiniger; Bodenreinigungsmaschinen; Staubsauger; Staubsaugerdüsen und -vorsätze; Staubsaugerbeutel; Maschinen für die Getränkeindustrie unähnlich zu den Waren der Widersprechenden in allen Klassen. Sie richten sich an andere Verbraucher, sind weder in Konkurrenz zueinander, noch komplementär. Des Weiteren stammen sie von unterschiedlichen Herstellern und haben einen anderen Zweck.



Angefochtene Waren in Klasse 8


Handbetätigte Werkzeuge und Geräte; Messerschmiedewaren; Gabeln und Löffel sind identisch in beiden Warenverzeichnissen enthalten.


Die angefochtenen Waren Zuckerzangen; Feilen; Scheren; Pinzetten; Gemüsehobel; Käseschneider [nicht elektrisch]; Nussknacker; Schleifgeräte [handbetätigt]; Zangen; Rasierapparate; Haarschneidemaschinen [elektrisch und nicht elektrisch]; Bügeleisen sind allesamt in der breiter gefassten Kategorie der Waren handbetätigte Werkzeuge und Geräte der Widersprechenden enthalten und somit identisch.


Die angefochtenen Waren Essbestecke enthalten als weiter gefasste Kategorie die Waren Gabeln und Löffel der Widersprechenden und sind somit identisch.


Die angefochtenen Waren Werkzeuge für die Zubereitung von Lebensmitteln überschneiden sich mit den Waren handbetätigte Werkzeuge und Geräte der Widersprechenden und sind somit identisch.


Die angefochtenen Waren Küchenmesser; Wiegemesser für Gemüse sind in der weiter gefassten Kategorie der Waren Messerschmiedewaren der Widersprechenden enthalten und sind somit identisch.


Angefochtene Waren in Klasse 9


Die angefochtenen Waren Küchenwaagen; Thermostate für die Küche; Thermometer für Garzwecke; Barometer; Messlöffel; elektrische Zeitschaltuhren sind allesamt in der weiter gefassten Kategorie der Waren Messapparate der Widersprechenden enthalten und somit identisch.


Die angefochtenen Waren Alarmgeräte überschneiden sich mit den Waren Signalgeräte der Widersprechenden und sind somit identisch.


Die angefochtenen Waren elektrische Schalter; elektrische Adapter; Verlängerungskabel; elektrische Steckdosen; Elektro-Stecker; Dimmer sind ähnlich zu den Waren Leuchtdioden [LEDs] der Widersprechenden, da sie in Hersteller, Endkunden und Vertriebskanälen übereinstimmen.


Hingegen sind die verbleibenden Waren Feuerlöscher; Feuerlöschdecken; Magnete unähnlich zu den Waren und Dienstleistungen der Widersprechenden in allen Klassen, da sie sich in Hersteller, Endkunden, Vertriebskanälen, ihrem Zweck und ihrer Natur unterscheiden.


Angefochtene Waren in Klasse 11


Beleuchtungs-, Heizungs-, Dampferzeugungs-, Koch-, Kühl-, Trocken-, Lüftungs- und Wasserleitungsgeräte sowie sanitäre Anlagen; Beleuchtungsanlagen und -einrichtungen; Lampenschirme sind identisch in beiden Warenverzeichnissen enthalten (einschließlich Synonyme).


Die angefochtenen Waren Kühl- und Gefrierschränke sind in der weiter gefassten Kategorie der Waren Kühlgeräte der Widersprechenden enthalten und somit identisch.


Die angefochtenen Waren elektrische Warmwasserbereiter; Heißwassergeräte; Wasserfiltergeräte für Haushaltszwecke sind in der weiter gefassten Kategorie der Waren sanitäre Geräte der Widersprechenden enthalten und somit identisch.


Die angefochtenen Waren Haartrockner sind in der weiter gefassten Kategorie der Waren Trockengeräte der Widersprechenden enthalten und somit identisch.


Die angefochtenen Waren Dunstabzugshauben; Ventilatoren sind in der weiter gefassten Kategorie der Waren Lüftungsgeräte der Widersprechenden enthalten und somit identisch.


Die angefochtenen Waren Bettwärmer; Wärmflaschen sind in der weiter gefassten Kategorie der Waren Heizgeräte, elektrisch der Widersprechenden enthalten oder überschneiden sich mit dieser und somit identisch.


Die angefochtenen Waren elektrische Haushaltsküchengeräte, nämlich Herde, Mikrowellengeräte [Kochgeräte], Heißluftöfen, Back- und Grillgeräte, Kochplatten, Woks, Reiskocher, Dämpfer, Dampfdrucktöpfe, Kochkessel, Eismaschinen, Toaster, Teebereiter, Kaffee- und Espressomaschinen und -automaten; Brotbackautomaten, Fritteusen [elektrisch], Joghurtbereiter [elektrisch], Eierkocher; Waffeleisen; elektrische Geräte zum Erwärmen oder Warmhalten von Speisen; Warmhalteplatten für Speisen sind in der weiter gefassten Kategorie der Waren Kochgeräte der Widersprechenden enthalten und somit identisch.


Die angefochtenen Waren Leuchten; Lampen, insbesondere elektrische Lampen; Taschenlampen; Leuchtmittel; Leuchtmodule und Leuchten mit Leuchtdioden oder Entladungslampen als Leuchtmittel; Lichtquellen enthaltend Leuchtdioden; Gehäuse, Raster zur Lichtlenkung; Reflektoren und Abdeckungen für Leuchten; Fassungen für Lampen; Aufhängependel für Leuchten; Lampenhalter; Lichterketten; Laternen; Fackeln; dekorative Beleuchtung für Weihnachtsbäume; Lichtpanele; Illuminationskörper; dekorative Beleuchtungen; flammenlose Kerzen; Infrarotlampen; Gartenlichter; Beleuchtung für Teiche überschneiden sich oder sind enthalten in der weiter gefassten Kategorie der Waren Beleuchtungsgeräte der Widersprechenden und sind somit identisch.


Die angefochtenen Waren elektrisch betriebene Geräte für Haushalt und Küche [soweit in Klasse 11 enthalten], nämlich Wassersprudler und Zubehör für Wassersprudler sind ähnlich zu den Waren elektrische Kochgeräte der Widersprechenden, da sie in Hersteller, Endkunden und Vertriebskanälen übereinstimmen können.


Die angefochtenen Waren Befeuchter sind ähnlich zu den Waren Heizgeräte, elektrisch der Widersprechenden, da sie in Hersteller, Endkunden und Vertriebskanälen übereinstimmen können.

Die verbleibenden Teile der vorgenannten Waren [Beleuchtungsanlagen und -einrichtungen; Leuchten; Lampen, insbesondere elektrische Lampen; Taschenlampen; Leuchtmittel; Leuchtmodule und Leuchten mit Leuchtdioden oder Entladungslampen als Leuchtmittel; Lichtquellen enthaltend Leuchtdioden; Gehäuse, Raster zur Lichtlenkung; Reflektoren und Abdeckungen für Leuchten; Fassungen für Lampen; Aufhängependel für Leuchten; Lampenschirme; Lampenhalter; Lichterketten; Laternen; Fackeln; dekorative Beleuchtung für Weihnachtsbäume; Lichtpanele; Illuminationskörper; dekorative Beleuchtungen; flammenlose Kerzen; Infrarotlampen; Gartenlichter; Beleuchtung für Teiche; Beleuchtungs-, Heizungs-, Dampferzeugungs-, Koch-, Kühl-, Trocken-, Lüftungs- und Wasserleitungsgeräte sowie sanitäre Anlagen; elektrische Haushaltsküchengeräte, nämlich Herde, Mikrowellengeräte [Kochgeräte], Heißluftöfen, Back- und Grillgeräte, Kochplatten, Woks, Reiskocher, Dämpfer, Dampfdrucktöpfe, Kochkessel, Eismaschinen, Toaster, Teebereiter, Kaffee- und Espressomaschinen und -automaten; Brotbackautomaten, Fritteusen [elektrisch], Joghurtbereiter [elektrisch], Eierkocher; Waffeleisen, Kühl- und Gefrierschränke, elektrische Geräte zum Erwärmen oder Warmhalten von Speisen; Warmhalteplatten für Speisen; Haartrockner; elektrische Warmwasserbereiter; Heißwassergeräte; Dunstabzugshauben; Wasserfiltergeräte für Haushaltszwecke; Ventilatoren; Befeuchter; Bettwärmer; Wärmflaschen; elektrisch betriebene Geräte für Haushalt und Küche [soweit in Klasse 11 enthalten], nämlich Wassersprudler und Zubehör für Wassersprudler] sind maximal durchschnittlich ähnlich zu den Waren der Widersprechenden in Klasse 9, da sie von denselben Herstellern stammen, über dieselben Vertriebskanäle erhältlich sind und sich an dieselben Verbraucher richten.


Angefochtene Waren in Klasse 19


Jalousien, nicht aus Metall; Baumaterialien, nicht aus Metall sind identisch in beiden Warenverzeichnissen enthalten.


Die angefochtenen Waren Furnierholz; Latten, nicht aus Metall; Profilleisten, nicht aus Metall sind in der weiter gefassten Kategorie der Waren Baumaterialien [nicht aus Metall] der Widersprechenden enthalten und sind somit identisch.


Angefochtene Waren in Klasse 20


Möbel; Möbelbeschläge und Möbelrollen, nicht aus Metall; Spiegel; Spiegel; Matratzen; Lattenroste für Betten, nicht aus Metall; Kissen; Kleiderbügel; Vorhangschienen und -stangen; Innenjalousien und Rollos für Fenster und zur Verwendung in Innenräumen [Einrichtungsgegenstände]; Zeitungsständer sind identisch in beiden Warenverzeichnissen enthalten (einschließlich Synonyme).


Die angefochtenen Teile von Möbeln enthalten als weiter gefasste Kategorie die Waren Fachböden für Möbel der Widersprechenden und sind somit identisch.


Die angefochtenen Rollhocker sind in der breiter gefassten Kategorie der Waren Hocker der Widersprechenden enthalten und sind somit identisch.


Die angefochtenen Behälter aus Kunststoff zur Zubereitung, Verarbeitung und Aufbewahrung im Haushalt, insbesondere von Flüssigkeiten, wie beispielsweise Getränken sind in der breiter gefassten Kategorie der Waren Behälter für den Haushalt der Widersprechenden enthalten und sind somit identisch.


Die angefochtenen Waren Dosen, Kästen und Kisten, nicht aus Metall enthalten als weiter gefasste Kategorie die Waren Dosen, Kästen und Kisten aus Holz oder Kunststoff der Widersprechenden und sind somit identisch.


Die angefochtenen Waren Rahmen, insbesondere Bilderrahmen enthalten als weiter gefasste Kategorie die Waren Bilderrahmen der Widersprechenden und sind somit identisch.


Die angefochtenen Sitzsäcke; Konsolen [Möbel], einschließlich solche zum Einbau von elektronischen Geräten und zur Erhöhung von Monitoren; Polster sind in der breiter gefassten Kategorie der Waren Möbel der Widersprechenden enthalten und sind somit identisch.


Angefochtene Waren in Klasse 21


Geräte und Behälter für Haushalt und Küche; Bürsten und Pinsel [ausgenommen für Malzwecke]; rohes oder teilweise bearbeitetes Glas [mit Ausnahme von Bauglas]; Glaswaren, Porzellan; Geräte und Behälter für den Haushalt, insbesondere handbetätigte Soda-Geräte; Trinkgefäße; Kaffeemühlen [handbetrieben]; Teeeier; Reinigungstücher; Abfalleimer für Haushaltszwecke; Schwämme für den Haushalt sind identisch in beiden Warenverzeichnissen enthalten (einschließlich Synonyme).


Die angefochtenen Waren Geschirr beinhalten als weiter gefasste Kategorie die Waren Tafelgeschirr der Widersprechenden und sind somit identisch.


Die angefochtenen Waren Haushaltshandschuhe; Ofenhandschuhe überschneiden sich mit den Waren Topfhandschuhe der Widersprechenden und gelten deshalb als identisch.


Die angefochtenen Waren Geräte und Behälter für Haushalt und Küche [nicht aus Edelmetall oder plattiert] sind in den weiter gefassten Kategorien der Waren Geräte für den Haushalt; Behälter für den Haushalt der Widersprechenden enthalten und somit identisch.


Die angefochtenen Waren Steingut enthalten als weiter gefasste Kategorie die Waren Tassen der Widersprechenden und sind somit identisch.


Die angefochtenen Waren Proviantdosen und -behälter sind in der weiter gefassten Kategorie der Waren Behälter für den Haushalt der Widersprechenden enthalten und somit identisch.


Die angefochtenen Waren Staubtücher sind in den weiter gefassten Kategorien der Waren Reinigungstücher der Widersprechenden enthalten und somit identisch.


Die angefochtenen Waren Wischmopppressen; Mopps; Zahnbürsten [auch elektrisch]; handbetätigte Geräte für den Haushalt für die Herstellung von kohlensäurehaltigen Wässern (Sodawässern) und Getränken; handbetätigte Sprudel- und Sodawassererzeugungsgeräte; handbetätigte Sprudel- und Sodawassererzeugungsgeräte sowie Flaschen; Sodasiphons; Tortenheber sind in der weiter gefassten Kategorie der Waren Geräte für den Haushalt enthalten und somit identisch.


Die angefochtenen Waren Teile der vorgenannten Waren [Geräte und Behälter für Haushalt und Küche; Pizzasteine; Brotbacksteine; Bürsten und Pinsel [ausgenommen für Malzwecke]; rohes oder teilweise bearbeitetes Glas [mit Ausnahme von Bauglas]; Glaswaren, Porzellan und Steingut; Geschirr; Trinkgefäße; Haushaltshandschuhe; Ofenhandschuhe; Kaffeemühlen [handbetrieben]; Teeeier; Tortenheber; Proviantdosen und -behälter; Mopps; Wischmopppressen; Staubtücher; Reinigungstücher; Schwämme für den Haushalt; Abfalleimer für Haushaltszwecke; Zahnbürsten [auch elektrisch]; handbetätigte Geräte für den Haushalt für die Herstellung von kohlensäurehaltigen Wässern (Sodawässern) und Getränken; handbetätigte Sprudel- und Sodawassererzeugungsgeräte; Geräte und Behälter für Haushalt und Küche [nicht aus Edelmetall oder plattiert]; handbetätigte Sprudel- und Sodawassererzeugungsgeräte sowie Flaschen; Geräte und Behälter für den Haushalt, insbesondere handbetätigte Soda-Geräte; Sodasiphons]; Pizzasteine; Brotbacksteine sind maximal durchschnittlich ähnlich zu den Waren der Widersprechenden in Klasse 21, da sie von denselben Herstellern stammen, über dieselben Vertriebskanäle erhältlich sind und sich an dieselben Verbraucher richten.


Angefochtene Waren in Klasse 23


Garne und Fäden für textile Zwecke, soweit in Klasse 23 enthalten sind identisch in beiden Warenverzeichnissen enthalten.


Angefochtene Waren in Klasse 24


Webstoffe und Textilwaren, soweit in Klasse 24 enthalten; Möbelstoffe; Taschentücher; Handtücher; Bettwäsche; Bettdecken; Tischdecken; Kissenbezüge; Matratzenüberzüge; Tagesdecken; Zierdecken; Bettüberwürfe; Wolldecken; Möbelstoffe; Möbelüberzüge aus Textilien sind identisch in beiden Warenverzeichnissen enthalten.


Die angefochtenen Waren Badedecken; Spieldecken; Vorhangstoffe; Möbelbezüge aus Kunststoff; Wandverkleidungen und Vorhänge aus textilem Material oder überwiegend aus textilem Material; Gardinen; Vorhang- und Dekorationsstoffe sowie daraus hergestellte Dekorationen; textile Badezimmergarnituren; Duschvorhänge, insbesondere aus textilem Material oder aus Kunststofffolie, und Badewanneneinlagen; Reinigungstücher, nämlich Reinigungstücher aus oder mit Glasseidengewebe sind in der weiter gefassten Kategorie der Waren Textilwaren [Haushaltswaren] der Widersprechenden enthalten und somit identisch.


Die angefochtenen Waren Schutzüberzüge für Möbel überschneiden sich mit den Waren Bettbezüge aus textilem Material der Widersprechenden und sind deshalb identisch.


Die angefochtenen Waren textile Überwürfe überschneiden sich mit den Waren Bettüberwürfe der Widersprechenden und sind deshalb identisch.


Angefochtene Waren in Klasse 26


Haken und Ösen; Nadeln; Knöpfe; Bänder und Schnürbänder; künstliche Blumen; künstliche Pflanzen sind identisch in beiden Warenverzeichnissen enthalten.


Die angefochtenen vorgenannten Waren [Haken und Ösen; Nadeln; Klettbänder] als Kurzwaren überschneiden sich mit den Waren Haken und Ösen; Nadeln der Widersprechenden und sind somit identisch.

Die angefochtenen Kurzwaren, ausgenommen Garne enthalten als weiter gefasste Kategorie die Waren Knöpfe der Widersprechenden und sind somit identisch.

Die angefochtenen Waren Klettbänder sind in der weiter gefassten Kategorie der Waren Bänder der Widersprechenden enthalten und somit identisch.


Die angefochtenen vorgenannten Waren [Applikationen; Dekor-Flecke zum Aufbügeln für Textilien] als Kurzwaren sowie Applikationen; Dekor-Flecke zum Aufbügeln für Textilien sind ähnlich zu den Waren Rosetten [Posamenten] der Widersprechenden, da sie in Hersteller, Vertriebskanälen und Endkunden übereinstimmen können.


Angefochtene Waren in Klasse 27


Textile Tapeten; Teppiche; Vorleger; Linoleum und andere Bodenbeläge; Teppichunterlagen sind identisch in beiden Warenverzeichnissen enthalten.


Die angefochtenen Waren Wandverkleidung, nicht oder überwiegend nicht aus textilem Material überschneiden sich mit den Waren Wandbehänge, nicht aus textilem Material der Widersprechenden und sind somit identisch.

Die angefochtenen Waren Stufenmatten; Fußabtreter überschneiden sich mit den Waren Fußmatten der Widersprechenden und sind somit identisch.


Die angefochtenen Waren Badezimmermatten; Fußmatten; Matten überschneiden sich mit den Waren Badematten der Widersprechenden und sind somit identisch.


Die angefochtenen Waren Fensterverkleidung, nicht oder überwiegend nicht aus textilem Material sind ähnlich zu den Waren Wandbehänge, nicht aus textilem Material der Widersprechenden, da sie in Hersteller, Vertriebskanälen und Endkunden übereinstimmen können.


Angefochtene Dienstleistungen in Klasse 37


Die angefochtenen Dienstleistungen Aufbau, Montage und Aufstellung von Möbeln werden üblicherweise auch von Möbelfirmen angeboten, von kleinsten Möbelanbietern bis zu den allergrößten weltweit. Diese werden denselben Verbrauchern angeboten und stimmen auch in ihren Vertriebskanälen überein. Aus diesen Gründen gelten die Waren Möbel der Widersprechenden und diese angefochtenen Dienstleistungen als ähnlich.


Dies gilt hingegen nicht für die Dienstleistungen Reparatur von Möbeln; Reinigung von Möbeln und Möbelpflegearbeiten. Diese Dienstleistungen werden üblicherweise nicht von denselben Firmen angeboten, die Möbel herstellen. Es besteht kein Ähnlichkeitsverhältnis zu allen Waren und Dienstleistungen der älteren Marke.


Auch besteht keine Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen der Widersprechenden zu den verbleibenden Dienstleistungen Erteilung von Auskünften im Zusammenhang mit Einbau, Aufbau, Reparatur und Wartung von Beleuchtungssystemen; Einbau, Aufbau, Wartung und Reparatur von Beleuchtungssystemen. Der Einbau von Lampen wird üblicherweise von einem Elektriker unternommen, nicht von einer Firma, die Lampen herstellt. Es besteht somit keine Ähnlichkeit zu den Waren der Klasse 11 und erst recht nicht im Hinblick auf die übrigen Waren und Dienstleistungen.


  1. Relevantes Publikum – Aufmerksamkeitsgrad


Der Durchschnittsverbraucher der betreffenden Warenart gilt als durchschnittlich gut informiert, aufmerksam und verständig. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass der Aufmerksamkeitsgrad des Durchschnittsverbrauchers je nach der betreffenden Art von Waren oder Dienstleistungen unterschiedlich hoch sein kann.


Im vorliegenden Fall wenden sich die für identisch oder ähnlich befundenen Waren und Dienstleistungen an das breite Publikum. Der Aufmerksamkeitsgrad kann in Abhängigkeit der besonderen Art der Waren, der Häufigkeit des Kaufs und ihres Preises von durchschnittlich bis hoch variieren.



  1. Die Zeichen


Shape2


LEVIVO



Ältere Marke


Angefochtene Marke


Das relevante Gebiet ist Deutschland.


Bei dieser umfassenden Beurteilung ist hinsichtlich der Ähnlichkeit der betreffenden Marken im Bild, im Klang oder in der Bedeutung auf den Gesamteindruck abzustellen, den die Marken hervorrufen, wobei insbesondere die sie unterscheidenden und dominierenden Elemente zu berücksichtigen sind“ (11/11/1997, C251/95, Sabèl, EU:C:1997:528, § 23).


Die ältere Bildmarke ist mit Ausnahme des ersten Buchstabens in banalen Standardbuchstaben dargestellt; der erste Buchstabe „M“ ist durch Übertreibung der Schenkel des Buchstabens M etwas auffälliger gestaltet.


Wenn Verbraucher mit einer Marke konfrontiert werden, neigen sie im Allgemeinen dazu, sich auf den Anfang eines Zeichens zu konzentrieren. Der Grund dafür ist, dass das Publikum von links nach rechts lesen wird, wodurch der linke Teil des Zeichens (der Anfangsteil) derjenige ist, auf den sich die Aufmerksamkeit des Lesers zuerst richtet. Folglich beachten Verbraucher das Ende des Markenzeichens weniger und Übereinstimmungen am Ende der Zeichen führen zu einem geringeren Grad an schriftbildlicher Ähnlichkeit als gemeinsame Elemente am Anfang des Zeichens.


Bildlich stimmen die Zeichen in Bezug auf die Buchstabenkombination „*VIVO“ überein, die in der älteren Marke in Standardbuchstaben abgebildet ist. Sie unterscheiden sich in den ersten zwei Buchstaben im jeweiligen Zeichen, MI- in der älteren Marke und LE- in der angefochtenen Marke. Der Anfangsbuchstabe „M“ der älteren Marke ist etwas auffälliger gestaltet.


Die Zeichen sind daher schriftbildlich gering ähnlich.


In klanglicher Hinsicht stimmt die Aussprache der Zeichen in den letzten Silben „Vi-Vo“ in den beiden Zeichen überein. Die Aussprache unterscheidet sich in der mehr beachteten jeweiligen Anfangssilbe der Marken (Mi/Le). Beide Zeichen werden auf der ersten Silbe betont, also im sich unterscheidenden Bestandteil.


Die Zeichen sind daher phonetisch durchschnittlich ähnlich.


In begrifflicher Hinsicht, und entgegen der Ansicht der Widersprechenden, hat keines der beiden Zeichen für das Publikum im relevanten Gebiet eine Bedeutung, da die Zeichen im Deutschen nicht künstlich aufgetrennt werden. Da ein begrifflicher Vergleich nicht möglich ist, beeinflusst der begriffliche Aspekt die Beurteilung der Zeichenähnlichkeit nicht.


Da beim Vergleich der Zeichen zumindest ein ähnlicher Aspekt festgestellt wurde, wird die Prüfung der Verwechslungsgefahr fortgesetzt.



  1. Kennzeichnungskraft der älteren Marke


Die Kennzeichnungskraft der älteren Marke ist einer der Faktoren, die bei der umfassenden Beurteilung der Verwechslungsgefahr zu berücksichtigen sind.


Die Widersprechende machte nicht ausdrücklich geltend, dass ihre Marke aufgrund intensiver Benutzung oder Bekanntheit über eine besondere Kennzeichnungskraft verfügt.


Folglich stützt sich die Beurteilung der Kennzeichnungskraft der älteren Marke auf ihre Kennzeichnungskraft von Haus aus. Im vorliegenden Fall hat die ältere Marke als Ganzes aus der Perspektive des Publikums im relevanten Gebiet keine Bedeutung im Hinblick auf die gegenständlichen Waren. Die Kennzeichnungskraft der älteren Marke ist folglich als normal anzusehen.



  1. Umfassende Beurteilung, andere Argumente und Schlussfolgerung


Die umfassende Beurteilung der Verwechslungsgefahr impliziert eine gewisse Wechselbeziehung zwischen den in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen. So kann ein geringer Grad der Ähnlichkeit der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden und umgekehrt (29/09/1998, C‑39/97, Canon, EU:C:1998:442, § 17).


Es ist zu berücksichtigen, dass sich dem Durchschnittsverbraucher nur selten die Möglichkeit bietet, verschiedene Marken unmittelbar miteinander zu vergleichen, sondern dass er sich auf das unvollkommene Bild verlassen muss, das er von ihnen im Gedächtnis behalten hat (22/06/1999, C‑342/97, Lloyd Schuhfabrik, EU:C:1999:323, § 26). Selbst Verbraucher mit einem hohen Maß an Aufmerksamkeit müssen sich auf ihr unvollkommenes Bild von Marken verlassen (21/11/2013, T‑443/12, ancotel, EU:T:2013:605, § 54).


Ein Teil der Waren und Dienstleistungen sind identisch, ein weiterer Teil ähnlich und der Rest ist unähnlich. Die Beschwerdekammer hat Verwechslungsgefahr für identische Waren bei durchschnittlicher Aufmerksamkeit festgestellt. Somit ist dem Widerspruch insoweit stattzugeben.


Dies gilt hingegen nicht für die weiteren Waren und Dienstleistungen, die nicht identisch sind. Hierzu hat die Beschwerdekammer sich nicht geäußert und die Widerspruchsabteilung bleibt dabei, dass aufgrund der geringen bildlichen und nur maximal durchschnittlichen klanglichen Zeichenähnlichkeit für nicht identische Waren und Dienstleistungen keine Verwechslungsgefahr festgestellt werden kann. Die Anfänge beider Zeichen sind komplett unterschiedlich.


Aus all diesen Gründen kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Zeichen bei nicht identischen Waren und Dienstleistungen und selbst bei nur durchschnittlicher Aufmerksamkeit verwechselt werden können.

Unter Berücksichtigung aller oben genannten Punkte kommt die Widerspruchsabteilung zu dem Schluss, dass beim Publikum Verwechslungsgefahr besteht; und aus diesem Grund der Widerspruch teilweise auf Grundlage der deutschen Markeneintragung der Widersprechenden begründet ist.


Aus dem Obigen folgt, dass die angefochtene Marke für die Waren zurückgewiesen werden muss, bezüglich derer festgestellt wurde, dass sie mit denen der älteren Marke identisch sind.


Was die (zu verschiedenen Graden) ähnlichen Waren und Dienstleistungen angeht, hat der Widerspruch hingegen keine Aussicht auf Erfolg, da die Zeichen klanglich maximal durchschnittlich und bildlich nur gering ähnlich sind. Die Unterschiede zwischen den Zeichen sind in Hinblick auf diese Waren und Dienstleistungen ausreichend um eine Verwechslungsgefahr für nicht ähnliche Waren und Dienstleistungen mit hinreichender Sicherheit ausschließen zu können.



KOSTEN


Gemäß Artikel 109 Absatz 1 UMV trägt die im Widerspruchsverfahren unterliegende Partei die der anderen Partei entstandenen Gebühren und Kosten. Gemäß Artikel 109 Absatz 3 UMV beschließt die Widerspruchsabteilung eine andere Kostenteilung, soweit die Beteiligten jeweils in einem oder mehreren Punkten unterliegen oder soweit es die Billigkeit erfordert.


Da der Widerspruch nur für Teile der angefochtenen Waren und Dienstleistungen Erfolg hat, sind beide Beteiligten jeweils in einem oder mehreren Punkten unterlegen. Daher trägt jede Partei ihre eigenen Kosten.



Shape3



Die Widerspruchsabteilung


Tobias KLEE

Lars HELBERT

Konstantinos MITROU



Gemäß Artikel 67 UMV kann jeder Beteiligte, der durch diese Entscheidung beschwert ist, gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Gemäß Artikel 68 UMV ist die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach der Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss in der Verfahrenssprache eingereicht werden, in der die Entscheidung, die Gegenstand der Beschwerde ist, ergangen ist. Innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung ist die Beschwerde schriftlich zu begründen. Die Beschwerde gilt erst als eingelegt, wenn die Beschwerdegebühr von 720 EUR entrichtet worden ist.


Latest News

  • FEDERAL CIRCUIT AFFIRMS TTAB DECISION ON REFUSAL
    May 28, 2021

    For the purpose of packaging of finished coils of cable and wire, Reelex Packaging Solutions, Inc. (“Reelex”) filed for the registration of its box designs under International Class 9 at the United States Patent and Trademark Office (“USPTO”).

  • THE FOURTH CIRCUIT DISMISSES NIKE’S APPEAL OVER INJUNCTION
    May 27, 2021

    Fleet Feet Inc, through franchises, company-owned retail stores, and online stores, sells running and fitness merchandise, and has 182 stores, including franchises, nationwide in the US.

  • UNO & UNA | DECISION 2661950
    May 22, 2021

    Marks And Spencer Plc, Waterside House, 35 North Wharf Road, London W2 1NW, United Kingdom, (opponent), represented by Boult Wade Tennant, Verulam Gardens, 70 Grays Inn Road, London WC1X 8BT, United Kingdom (professional representative)