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HAUPTABTEILUNG KERNGESCHÄFT |
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L123 |
Zurückweisung der Anmeldung einer
Unionsmarke gemäß Artikel 7 UMV und Regel 11 Absatz 3 UMDV
Alicante, 21/02/2017
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Sergey Konoplev Marienburger Str. 22 D-50968 Köln ALEMANIA |
Anmeldenummer: |
015696313 |
Ihr Zeichen: |
KS/An/07/2016 |
Marke: |
nanoNEM |
Art der Marke: |
Wortmarke |
Anmelderin: |
ANGARA GmbH In der Steele 2 D-40599 Düsseldorf ALEMANIA |
Mit Schreiben vom 20. September 2016 wurden Sie davon in Kenntnis gesetzt, dass die Eintragung Ihrer Anmeldung aufgrund des Vorliegens von absoluten Eintragungshindernissen nach Artikel 7 (1)(b), (c) und 7(2) UMV teilweise nicht erfolgen kann.
Die Beanstandung wurde wie folgt begründet:
Die Prüfung Ihrer Anmeldung hat ergeben, dass Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b und c UMV sowie Artikel 7 Absatz 2 UMV der Eintragung der angemeldeten Marke teilweise entgegenstehen.
Die angemeldete Marke besteht aus dem Zeichen nanoNEM für unter anderem folgende Waren der Klassen 3, 5, 29, 30 und 32:
3 Backaromen [ätherische Öle]; Pflanzliche Aromastoffe [ätherische Öle]; Pflanzliche ätherische Öle; Aromastoffe, pflanzliche, für Getränke [ätherische Öle]; Ätherische Öle für die Aromatisierung von Lebensmitteln; Ätherische Öle zur Verwendung bei der Herstellung parfümierter Produkte; Natürliche ätherische Öle; Ätherische Öle für industrielle Zwecke; Ätherische Öle und aromatische Extrakte; Ätherische Öle von Zedernholz; Aromastoffe, pflanzliche [ätherische Öle]; Zitronenöle, ätherische; Lavendelöl; Mandelöl;.
5 Bonbons für medizinische Zwecke; Diätgetränke für medizinische Zwecke; Diätische Substanzen für medizinische Zwecke; Diätnahrungsmittel für medizinische Zwecke; Drogen für medizinische Zwecke; Eiweißpräparate für medizinische Zwecke; Eukalyptol für pharmazeutische Zwecke; Eukalyptus für pharmazeutische Zwecke; Hopfenextrakte für pharmazeutische Zwecke; Fenchel für medizinische Zwecke; Fette für medizinische Zwecke; Fischmehl für pharmazeutische Zwecke; Medizinische Futtermittelzusätze; Diätetische Getränke für Babys für medizinische Zwecke; Medizinische Getränke; Kräutertees [medizinische Getränke]; Getränke für medizinische Zwecke; Glukosepräparate für medizinische Zwecke; Medizinische Präparate für den Haarwuchs; Pharmazeutische Präparate für die Hautpflege; Kräutertees für medizinische Zwecke; Holzkohle für pharmazeutische Zwecke; Irisches Moos für medizinische Zwecke; Kaugummi für medizinische Zwecke; Medizinische Kräuter; Medizinische Kräutertees; Kräuter zum Rauchen für medizinische Zwecke; Kreosot für pharmazeutische Zwecke; Malz für pharmazeutische Zwecke; Mehl für pharmazeutische Zwecke; Melissenwasser für pharmazeutische Zwecke; Migränemittel; Milchfermente für medizinische Zwecke; Mineralische Nahrungsergänzungsmittel; Mineralwässer für medizinische Zwecke; Nährmittel auf Eiweißgrundlage, für medizinische Zwecke; Nährmehl mit Milchzusatz für Babies; Nahrungsergänzungsmittel für medizinische Zwecke; Nahrungsergänzungsmittel auf Basis von Mineralstoffen; Nahrungsergänzungsmittel für diätetische Zwecke; Nahrungsergänzungsmittel aus Gelee royale; Nahrungsergänzungsmittel für Menschen; Vorwiegend aus Pilzextrakten bestehende Nahrungsergänzungsmittel; Vorwiegend aus Eisen bestehende Nahrungsergänzungsmittel; Vorwiegend aus Magnesium bestehende Nahrungsergänzungsmittel; Vorwiegend aus Kalzium bestehende Nahrungsergänzungsmittel; Nahrungsergänzungsmittel für Menschen, nicht für medizinische Zwecke; Nervenstärkungsmittel; Öle für medizinische Zwecke; Pastillen für pharmazeutische Zwecke; Pfefferminze für pharmazeutische Zwecke; Pharmazeutische Präparate; Pharmazeutische Präparate und Substanzen; Rhabarberwurzeln für pharmazeutische Zwecke; Riechsalz; Salben für pharmazeutische Zwecke; Schlankheitstee für medizinische Zwecke; Sirupe für pharmazeutische Zwecke; Präparate von Spurenelementen für Human- und Tierkonsum; Stärke für diätetische und pharmazeutische Zwecke; Medizinische Tees; Thermalwasser [Heilwasser]; Tinkturen für medizinische Zwecke; Tonika [Arzneimittel]; Traubenzucker für medizinische Zwecke; Vaseline [Erdölgelee] für medizinische Zwecke; Mittel für die Behandlung von Verbrennungen; Verdauungsmittel für pharmazeutische Zwecke; Vitaminpräparate; Wurzeln mit medizinischer Wirkung; Mittel zur Erleichterung des Zahnens; Nahrungsergänzungsmittel aus Alginaten; Alginate für pharmazeutische Zwecke; Nahrungsergänzungsmittel aus Proteinen.
29 Algenextrakte für Nahrungszwecke; Alginate für Speisezwecke; Apfelmus; Brotaufstrich [fetthaltig]; Dickmilch; Eiweiß [Albumin] für Speisezwecke; Erdnussbutter; Verarbeitete Erdnüsse; Fisch; Fisch, konserviert; Fischkonserven; Konservierter Fisch; Fisch, gesalzen [Pökelfisch]; Fisch [nicht lebend]; Fischleim für Nahrungsmittel; Fleisch; Fleisch, konserviert; Konserviertes Fleisch; Fleischwaren, eingesalzen [Pökelfleisch]; Kartoffelflocken; Kandierte Früchte; Schalen von Früchten; Früchte in Alkohol; Früchtescheiben, konserviert; Früchtepüree; In Scheiben geschnittene Früchte; Fruchtgelees; Fruchtmark; Fruchtsalat; Gelees für Speisezwecke; Milchgetränke mit überwiegendem Milchanteil; Joghurt; Kaviar; Konfitüren; Mandeln [verarbeitet]; Marmeladen; Milchprodukte; Nüsse [verarbeitet]; Konserviertes Obst; Obst [konserviert]; Tiefgekühltes Obst; Obst [tiefgekühlt]; Obstkonserven; Obstsalat; Öle für Speisezwecke; Leberpastete; Pflanzensäfte für die Küche; Pilze [konserviert]; Eingesalzener Fisch [Pökelfisch]; Eingesalzene Fleischwaren [Pökelfleisch]; Pollen, zubereitet, für Nahrungszwecke; Preiselbeersoße [Kompott]; Rosinen; Pflanzenfette zum Kochen; Nicht lebende Schalentiere und Weichtiere für Speisezwecke; Snacks auf der Basis von Hülsenfrüchten; Trockenfrüchte-Snacks; Vogelnester, essbar; Wildbret; Wurstwaren; Wurst [Bratwurst, Brühwurst]; Würstchen im Ausbackteig.
30 Algen [Würzstoff]; Anis [Körner]; Aromastoffe [ausgenommen ätherische Öle] für Getränke; Aromen [ausgenommen ätherische Öle]; Substanzen als Aromen zur Beigabe für Getränke [ausgenommen ätherische Öle]; Backaromen, ausgenommen ätherische Öle; Bonbons; Cornflakes; Erdnusskonfekt; Fleischpasteten; Getreideflocken; Fondants [Konfekt]; Früchte aus Gelee [Süßwaren]; Getränke auf der Basis von Tee; Gewürze; Getrocknete Gewürze; Gewürzextrakte; Essbare Gewürze; Gewürze in Pulverform; Mischungen bestehend aus Gewürzen; Gewürznelken; Grütze für Nahrungszwecke; Halwah; Honig; Kapern; Karamellen; Kaugummi; Kaugummi [zuckerfrei]; Atemerfrischender Kaugummi; Zuckerwaren, Konfekt; Küchenkräuter, konserviert [Gewürz]; Kräutertees, nicht medizinische; Melasse; Melassesirup; Müsli; Nudeln; Muskatnüsse; Fleischhaltige Pasteten; Pastillen [Süßwaren]; Pfefferminz für Konfekt; Pfefferminzbonbons; Propolis für Nahrungszwecke; Safran [Gewürz]; Aus Fleisch gewonnener Saft; Salatsaucen; Saucen; Soßen [Würzen]; Schwarzkümmel; Süßungsmittel [natürlich]; Tee; Eistee; Traubenzuckerpräparate für Nahrungszwecke; Würzmittel; Würzzubereitungen für Nahrungsmittel; Zimt [Gewürz]; Zuckerwaren; Konfekt; Zuckerwaren als Christbaumschmuck.
32 Alkoholfreie Getränke; Alkoholfreie Honiggetränke; Aperitifs, alkoholfrei; Apfelsaft [Süßmost] [Apfelsüßmost]; Brausepulver für Getränke; Brausetabletten für Getränke; Cocktails, alkoholfrei; Erdnussmilch [alkoholfrei]; Essenzen für die Zubereitung von Getränken; Alkoholfreie Fruchtextrakte; Fruchtnektare [alkoholfrei]; Fruchtsäfte; Gemüsesaftgetränke; Gemüsesäfte [Getränke]; Molkegetränke; Präparate für die Zubereitung von Getränken; Isotonische Getränke; Kohlensäurehaltige Wässer; Erzeugnisse zur Herstellung kohlensäurehaltiger Wässer; Kwass [alkoholfreies Getränk]; Präparate für die Zubereitung von Likören; Limonaden; Limonadensirupe; Lithiumwässer; Mandelmilch [Getränk]; Mandelmilch [Sirup]; Alkoholfreie Erdnussmilch; Mineralwässer; Erzeugnisse für die Herstellung von Mineralwässern; Most [unvergoren]; Fruchtsaftgetränke; Fruchtsaftkonzentrate; Alkoholfreie Fruchtnektare; Apfelsaftgetränke; Gemüsesaft; Selterswasser; Sirupe für Getränke; Sodawasser; Sorbets [Getränke]; Tafelwässer; Traubenmost [unvergoren]; Wässer [Getränke].
Die Unterscheidungskraft und der beschreibende Charakter einer Marke sind im Hinblick auf die Waren oder Dienstleistungen, für die das betreffende Zeichen eingetragen werden soll, und nach dem Verständnis der angesprochenen Verkehrskreise, die aus den Verbrauchern dieser Waren oder Dienstleistungen bestehen, zu beurteilen (Urteil vom 27/11/2003, T-348/02, 'Quick', Randnummer 29).
Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die Aufmerksamkeit des Durchschnittsverbrauchers je nach Art der betreffenden Waren oder Dienstleistungen unterschiedlich hoch sein kann (Urteil vom 22/06/1999, C-342/97, 'Lloyd Schuhfabrik Meyer', Randnummer 26).
Im vorliegenden Fall handelt es sich bei den von der angemeldeten Marke erfassten Waren um solche für den täglichen Verbrauch. Dementsprechend wird der Grad der Aufmerksamkeit der maßgeblichen Verkehrskreise der von Durchschnittsverbrauchern sein, die durchschnittlich informiert, aufmerksam und verständig sind. Da der Ausdruck nanoNEM zudem aus einer im Deutschen verständlichen Abkürzung besteht, sind die maßgeblichen Verkehrskreise, in Bezug auf die das absolute Eintragungshindernis geprüft werden soll, deutschsprachige Verbraucher innerhalb der Europäischen Union ('Lloyd Schuhfabrik Meyer', a.a.O., Randnummer 26; und 'Quick', a.a.O., Randnummer 30).
Der aus dem Griechischen stammende Bestandteil „Nano“ bedeutet im Deutschen:
〈über lat. nanus aus gr. nãnos „Zwerg“〉: Wortbildungselement mit der Bedeutung „zwergenhaft klein“.
Quellenangabe: Auszug aus Munzinger Online/Duden - Das große Fremdwörterbuch; 4., aktualisierte Auflage, Bibliographisches Institut GmbH, Berlin, 2007. (abgerufen von EUIPO European Union Intellectual am 20.9.2016)
Die Beschwerdekammer hat wiederholt festgestellt, dass der Begriff „NANO“ ein allgemein verständlicher Hinweis auf Nanotechnologie, bzw. auf etwas von geringer Größe ist (15.07.2014, R 1215/2013-4, NANOXRAY, § 27).
Die Bedeutung des Bestandteils NEM (Nahrungsergänzungsmittel) im Zusammenhang mit Lebensmitteln Nahrungsergänzungsmitteln ergibt sich aus den folgenden Internettreffern vom heutigen Tage:
infach nur schlecht – zu diesem Ergebnis kommt Öko-Test in seinem aktuellen Heft, in dem das Verbrauchermagazin 32 basische Nahrungsergänzungsmittel (NEM) unter die Lupe genommen hat. Von ihnen kommen fünf mit einem „mangelhaft“ davon, der Rest ist „ungenügend“. Von den Apothekenprodukten erhielten zwei die Note fünf und acht eine sechs. Grund für das miserable Urteil: fehlender Nutzen für den gesunden Verbraucher, überdosierte Inhaltsstoffe und eine lausige Deklaration.
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2015/02/09/oeko-test-verreisst-basische-nem
Nahrungsergänzungsmittel
Nahrungsergänzungsmittel (NEM) sind Lebensmittel und dienen zur Ergänzung der normalen (allgemeinen) Ernährung. NEM sind Konzentrate und haben eine ernährungsspezifische oder physiologische Wirkung. Zur Aufnahme sind NEM in kleinen, abgemessenen Mengen dosiert.
https://www.ages.at/themen/lebensmittel/nahrungsergaenzungsmittel/
Nahrungsergänzungsmittel
In Österreich regelt die Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NEMV) das Inverkehrbringen von Nahrungsergänzungsmitteln (NEM). Grundlage für die Verordnung ist die EU-Nahrungsergänzungsmittel-Richtlinie (NEM-RL). Weiters sind das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) und die EU-Verbraucherinformationsverordnung (LMIV) von Bedeutung.
Nahrungsergänzungsmittel Wem sie wirklich nützen
Laut Definition in der Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel (NemV) handelt es sich bei Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) um Lebensmittel, die dazu bestimmt sind, »die allgemeine Ernährung zu ergänzen«. Sie werden als »ein Konzentrat von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung ... und in dosierter Form ... (Kapseln, Pastillen, Tabletten, Pillen...) ... zur Aufnahme in abgemessenen, kleinen Mengen in den Verkehr gebracht«.
http://www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=34058&type=0
Nahrungs-Ergänzungs-Mittel (NEM)
Als NahrungsErgänzungsMittel (NEM) werden Lebensmittel bezeichnet, die laut Herstellern dazu bestimmt sind, die allgemeine Ernährung zu ergänzen. In der Regel werden sie in "lebensmittel-untypischer“ Form also, etwa als Tabletten, Kapseln oder Pulver angeboten und die Inhaltsstoffe sind hoch dosiert.
http://athleten.gemeinsam-gegen-doping.de/de/alltagswissen/nahrungsergaenzungsmittel/nem-infos/
Der betreffende Verbraucher wird den Ausdruck mit einer bestimmten Bedeutung wahrnehmen: besonders kleine Nahrungsergänzungsmittel, Nahrungsergänzungsmittel, die mithilfe der Nanotechnologie entwickelt wurden.
1) Beschreibender Charakter
Zum Zwecke der Beurteilung des beschreibenden Charakters ist festzustellen, ob aus Sicht der maßgeblichen Verkehrskreise ein hinreichend direkter und konkreter Zusammenhang zwischen dem Ausdruck und den Waren oder Dienstleistungen besteht, deren Eintragung beantragt wird (Urteil vom 20/07/2004, T-311/02, 'LIMO', Randnummer 30).
Der Ausdruck nanoNEM in seiner Gesamtheit macht den Verbrauchern unmittelbar und ohne dass sie darüber weiter nachdenken müssen deutlich, dass es sich bei den angemeldeten Waren der Klassen 3, 5, 29, 30 und 32 um Aromen, die mit Nahrungsergänzungsmittel versetzt wurden, Nahrungsergänzungsmittel oder mit Nahrungsergänzungsmittel versetzte Arzneimittel (Klasse 5) oder um Lebensmittel (Klassen 29, 30 und 32) handelt, die Nahrungsergänzungsmittel enthalten können und die mittels Nanotechnologie entwickelt wurden. Die Nanotechnologie spielt eine immer wichtigere Rolle im Rahmen der Ernährungswissenschaft und -industrie, siehe hierzu die folgenden Internettreffer vom heutigen Tag:
Lebensmittel mit Nano-Zusätzen
Lebensmittelzusatzstoffe, Verarbeitungshilfen und Beschichtungen
Nanopartikel werden immer mehr Nahrungsmitteln zugefügt, um Fließeigenschaften, Farbe und Haltbarkeit zu verbessern. Die deutsche Firma Evonik (ehem. Degussa) bietet Nano-Siliziumdioxid als Rieselhilfe für pulvrige Lebensmittel an. Auch Aluminiumsilikate werden eingesetzt, um Verklumpungen in Pulvern und Granulaten zu verhindern, zum Beispiel in Kochsalz, Gemüsepulver, Kaffeeweißer, Kaffeepulver, Gewürzmischungen, Puderzucker oder Suppenpulver.
Neue Nahrungsergänzungsmittel durch Nanotechnologie
http://www.bfr.bund.de/cm/343/neue_nahrungsergaenzungsmittel_durch_nanotechnologie.pdf
Nano in Lebensmitteln ist kaum nachzuweisen.
Die Hauptrolle bei diesen Innovationen übernehmen winzige Nanoteilchen, die in Lebensmitteln oder Zusatzstoffen ihre Wirkung entfalten. Nano im Essen bietet völlig neue Chancen, auch in Sachen Haltbarkeit. Aber wo stecken die Winzlinge überhaupt schon drin?
http://www.zeit.de/2013/45/nanotechnologie-lebensmittel
Demzufolge enthält dieser Ausdruck offensichtliche und direkte Informationen zu Art und Beschaffenheit der betreffenden Waren.
Der Zusammenhang zwischen dem Ausdruck nanoNEM und den in der Anmeldung angegebenen und hier beanstandeten Waren wird daher als eng genug angesehen, um die Anwendung der in Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe c und Artikel 7 Absatz 2 UMV festgelegten Eintragungshindernisse auf das Zeichen zu rechtfertigen.
2) Fehlende Unterscheidungskraft
Gemäß der Rechtsprechung des Gerichtshofes kann aufgrund der Tatsache, dass ein Zeichen aus Oberbegriffen besteht, die den Verkehrskreisen Auskunft über ein Merkmal der Waren geben, darauf geschlossen werden, dass das Zeichen keine Unterscheidungskraft besitzt (Urteil vom 19/09/2002, C-104/00 P, 'Deutsche Krankenversicherung', Randnummer 21). Dies ist zweifellos auf den vorliegenden Fall anwendbar.
Da die Marke in Bezug auf die Waren, für die sie angemeldet wurde, eine eindeutig beschreibende Bedeutung besitzt, wird die Marke bei den maßgeblichen Verkehrskreisen den Eindruck erwecken, dass sie in erster Linie beschreibenden Charakter hat, wodurch jegliche Annahme, dass die Marke eventuell eine Herkunft bezeichnet, ausgeschlossen ist.
Demzufolge besitzt die angemeldete Marke nanoNEM in ihrer Gesamtheit gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 7 Absatz 2 UMV keine Unterscheidungskraft, um die angemeldeten Waren von anderen zu unterscheiden.
Es wird Gelegenheit gegeben, innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung dieser Mitteilung eine Stellungnahme abzugeben. Wenn Sie keine Stellungnahme abgeben wird die Anmeldung teilweise zurückgewiesen, und zwar für die oben genannten Waren der Klassen 3, 5, 29, 30 und 32.
Es besteht kein Eintragungshindernis für die verbleibenden Waren der Klassen 3 und 5, da es sich hierbei um keine Nahrungsergänzungsmittel oder um Lebensmittel, die Nahrungsergänzungsmittel verfügen könnten, handeln kann.
Die Anmelderin antwortete nur mittels eines Schreibens am 20/01/2017, indem sie mitteilte, dass die Anmeldung für die verbleibenden Waren der Klassen 3 und 5 einzutragen sei, äußerte sich aber nicht in der Sache.
Die Beanstandungen werden aufrechterhalten. Die Anmeldung wird folglich teilweise zurückgewiesen, und zwar für folgende Waren:
5 Bonbons für medizinische Zwecke; Diätgetränke für medizinische Zwecke; Diätische Substanzen für medizinische Zwecke; Diätnahrungsmittel für medizinische Zwecke; Drogen für medizinische Zwecke; Eiweißpräparate für medizinische Zwecke; Eukalyptol für pharmazeutische Zwecke; Eukalyptus für pharmazeutische Zwecke; Hopfenextrakte für pharmazeutische Zwecke; Fenchel für medizinische Zwecke; Fette für medizinische Zwecke; Fischmehl für pharmazeutische Zwecke; Medizinische Futtermittelzusätze; Diätetische Getränke für Babys für medizinische Zwecke; Medizinische Getränke; Kräutertees [medizinische Getränke]; Getränke für medizinische Zwecke; Glukosepräparate für medizinische Zwecke; Medizinische Präparate für den Haarwuchs; Pharmazeutische Präparate für die Hautpflege; Kräutertees für medizinische Zwecke; Holzkohle für pharmazeutische Zwecke; Irisches Moos für medizinische Zwecke; Kaugummi für medizinische Zwecke; Medizinische Kräuter; Medizinische Kräutertees; Kräuter zum Rauchen für medizinische Zwecke; Kreosot für pharmazeutische Zwecke; Malz für pharmazeutische Zwecke; Mehl für pharmazeutische Zwecke; Melissenwasser für pharmazeutische Zwecke; Migränemittel; Milchfermente für medizinische Zwecke; Mineralische Nahrungsergänzungsmittel; Mineralwässer für medizinische Zwecke; Nährmittel auf Eiweißgrundlage, für medizinische Zwecke; Nährmehl mit Milchzusatz für Babies; Nahrungsergänzungsmittel für medizinische Zwecke; Nahrungsergänzungsmittel auf Basis von Mineralstoffen; Nahrungsergänzungsmittel für diätetische Zwecke; Nahrungsergänzungsmittel aus Gelee royale; Nahrungsergänzungsmittel für Menschen; Vorwiegend aus Pilzextrakten bestehende Nahrungsergänzungsmittel; Vorwiegend aus Eisen bestehende Nahrungsergänzungsmittel; Vorwiegend aus Magnesium bestehende Nahrungsergänzungsmittel; Vorwiegend aus Kalzium bestehende Nahrungsergänzungsmittel; Nahrungsergänzungsmittel für Menschen, nicht für medizinische Zwecke; Nervenstärkungsmittel; Öle für medizinische Zwecke; Pastillen für pharmazeutische Zwecke; Pfefferminze für pharmazeutische Zwecke; Pharmazeutische Präparate; Pharmazeutische Präparate und Substanzen; Rhabarberwurzeln für pharmazeutische Zwecke; Riechsalz; Salben für pharmazeutische Zwecke; Schlankheitstee für medizinische Zwecke; Sirupe für pharmazeutische Zwecke; Präparate von Spurenelementen für Human- und Tierkonsum; Stärke für diätetische und pharmazeutische Zwecke; Medizinische Tees; Thermalwasser [Heilwasser]; Tinkturen für medizinische Zwecke; Tonika [Arzneimittel]; Traubenzucker für medizinische Zwecke; Vaseline [Erdölgelee] für medizinische Zwecke; Mittel für die Behandlung von Verbrennungen; Verdauungsmittel für pharmazeutische Zwecke; Vitaminpräparate; Wurzeln mit medizinischer Wirkung; Mittel zur Erleichterung des Zahnens; Nahrungsergänzungsmittel aus Alginaten; Alginate für pharmazeutische Zwecke; Nahrungsergänzungsmittel aus Proteinen.
29 Algenextrakte für Nahrungszwecke; Alginate für Speisezwecke; Apfelmus; Brotaufstrich [fetthaltig]; Dickmilch; Eiweiß [Albumin] für Speisezwecke; Erdnussbutter; Verarbeitete Erdnüsse; Fisch; Fisch, konserviert; Fischkonserven; Konservierter Fisch; Fisch, gesalzen [Pökelfisch]; Fisch [nicht lebend]; Fischleim für Nahrungsmittel; Fleisch; Fleisch, konserviert; Konserviertes Fleisch; Fleischwaren, eingesalzen [Pökelfleisch]; Kartoffelflocken; Kandierte Früchte; Schalen von Früchten; Früchte in Alkohol; Früchtescheiben, konserviert; Früchtepüree; In Scheiben geschnittene Früchte; Fruchtgelees; Fruchtmark; Fruchtsalat; Gelees für Speisezwecke; Milchgetränke mit überwiegendem Milchanteil; Joghurt; Kaviar; Konfitüren; Mandeln [verarbeitet]; Marmeladen; Milchprodukte; Nüsse [verarbeitet]; Konserviertes Obst; Obst [konserviert]; Tiefgekühltes Obst; Obst [tiefgekühlt]; Obstkonserven; Obstsalat; Öle für Speisezwecke; Leberpastete; Pflanzensäfte für die Küche; Pilze [konserviert]; Eingesalzener Fisch [Pökelfisch]; Eingesalzene Fleischwaren [Pökelfleisch]; Pollen, zubereitet, für Nahrungszwecke; Preiselbeersoße [Kompott]; Rosinen; Pflanzenfette zum Kochen; Nicht lebende Schalentiere und Weichtiere für Speisezwecke; Snacks auf der Basis von Hülsenfrüchten; Trockenfrüchte-Snacks; Vogelnester, essbar; Wildbret; Wurstwaren; Wurst [Bratwurst, Brühwurst]; Würstchen im Ausbackteig.
30 Algen [Würzstoff]; Anis [Körner]; Aromastoffe [ausgenommen ätherische Öle] für Getränke; Aromen [ausgenommen ätherische Öle]; Substanzen als Aromen zur Beigabe für Getränke [ausgenommen ätherische Öle]; Backaromen, ausgenommen ätherische Öle; Bonbons; Cornflakes; Erdnusskonfekt; Fleischpasteten; Getreideflocken; Fondants [Konfekt]; Früchte aus Gelee [Süßwaren]; Getränke auf der Basis von Tee; Gewürze; Getrocknete Gewürze; Gewürzextrakte; Essbare Gewürze; Gewürze in Pulverform; Mischungen bestehend aus Gewürzen; Gewürznelken; Grütze für Nahrungszwecke; Halwah; Honig; Kapern; Karamellen; Kaugummi; Kaugummi [zuckerfrei]; Atemerfrischender Kaugummi; Zuckerwaren, Konfekt; Küchenkräuter, konserviert [Gewürz]; Kräutertees, nicht medizinische; Melasse; Melassesirup; Müsli; Nudeln; Muskatnüsse; Fleischhaltige Pasteten; Pastillen [Süßwaren]; Pfefferminz für Konfekt; Pfefferminzbonbons; Propolis für Nahrungszwecke; Safran [Gewürz]; Aus Fleisch gewonnener Saft; Salatsaucen; Saucen; Soßen [Würzen]; Schwarzkümmel; Süßungsmittel [natürlich]; Tee; Eistee; Traubenzuckerpräparate für Nahrungszwecke; Würzmittel; Würzzubereitungen für Nahrungsmittel; Zimt [Gewürz]; Zuckerwaren; Konfekt; Zuckerwaren als Christbaumschmuck.
32 Alkoholfreie Getränke; Alkoholfreie Honiggetränke; Aperitifs, alkoholfrei; Apfelsaft [Süßmost] [Apfelsüßmost]; Brausepulver für Getränke; Brausetabletten für Getränke; Cocktails, alkoholfrei; Erdnussmilch [alkoholfrei]; Essenzen für die Zubereitung von Getränken; Alkoholfreie Fruchtextrakte; Fruchtnektare [alkoholfrei]; Fruchtsäfte; Gemüsesaftgetränke; Gemüsesäfte [Getränke]; Molkegetränke; Präparate für die Zubereitung von Getränken; Isotonische Getränke; Kohlensäurehaltige Wässer; Erzeugnisse zur Herstellung kohlensäurehaltiger Wässer; Kwass [alkoholfreies Getränk]; Präparate für die Zubereitung von Likören; Limonaden; Limonadensirupe; Lithiumwässer; Mandelmilch [Getränk]; Mandelmilch [Sirup]; Alkoholfreie Erdnussmilch; Mineralwässer; Erzeugnisse für die Herstellung von Mineralwässern; Most [unvergoren]; Fruchtsaftgetränke; Fruchtsaftkonzentrate; Alkoholfreie Fruchtnektare; Apfelsaftgetränke; Gemüsesaft; Selterswasser; Sirupe für Getränke; Sodawasser; Sorbets [Getränke]; Tafelwässer; Traubenmost [unvergoren]; Wässer [Getränke].
Die Anmeldung kann für die verbleibenden Waren der Klassen 3 und 5 fortfahren.
Gemäß Artikel 59 UMV können Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Gemäß Artikel 60 UMV ist die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach der Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss in der Verfahrenssprache eingereicht werden, in der die Entscheidung, die Gegenstand der Beschwerde ist, ergangen ist. Innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung ist die Beschwerde schriftlich zu begründen. Die Beschwerde gilt erst als eingelegt, wenn die Beschwerdegebühr von 720 EUR entrichtet worden ist.
Lars HELBERT
Hauptabteilung Kerngeschäft
Telefonnummer: +34 965 13 - 9475