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HAUPTABTEILUNG KERNGESCHÄFT |
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L123 |
Zurückweisung der Anmeldung einer
Unionsmarke gemäß Artikel 7 UMV und Regel 11 Absatz 3 UMDV
Alicante, 09/11/2016
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CUTEC Institut Leibnizstr. 21+23 D-38678 Clausthal-Zellerfeld ALEMANIA |
Anmeldenummer: |
015715601 |
Ihr Zeichen: |
80-7683-2016 |
Marke: |
ReFIT |
Art der Marke: |
Wortmarke |
Anmelderin: |
CUTEC Institut Leibnizstr. 21+23 D-38678 Clausthal-Zellerfeld ALEMANIA |
Das Amt beanstandete am 19/08/2016 die Anmeldung unter Berufung auf den beschreibenden Charakter sowie fehlende Unterscheidungskraft gemäß Artikel 7 Absatz 1 UMV. Die Beanstandung wird im beiliegenden Schreiben begründet.
Die Anmelderin hat es versäumt, innerhalb der Frist Stellung zu nehmen. Aus den oben genannten Gründen und gemäß Artikel 7 Absatz 1 UMV wird hiermit die Anmeldung für die Unionsmarke Nr. 15 715 601 für folgende Dienstleistungen der Anmeldung zurückgewiesen:
Klasse 42 Technische Planung und Beratung; Entwurf von Industrieanlagen; Entwicklung industrieller Verfahren; Ingenieurtechnologische Analysen; Technologische Analysedienstleistungen; Ingenieurtechnische Beratung; Technische Beratung bezüglich der Fertigung; Technische Beratung im Bereich der Umwelttechnik; Technologische Beratung im Bereich Energieerzeugung und Energienutzung.
Für die übrigen Waren und Dienstleistungen kann sie zur Veröffentlichung fortfahren.
Gemäß Artikel 59 UMV können Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Gemäß Artikel 60 UMV ist die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach der Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss in der Verfahrenssprache eingereicht werden, in der die Entscheidung, die Gegenstand der Beschwerde ist, ergangen ist. Innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung ist die Beschwerde schriftlich zu begründen. Die Beschwerde gilt erst als eingelegt, wenn die Beschwerdegebühr von 720 EUR entrichtet worden ist.
Tobias KLEE