|
HAUPTABTEILUNG KERNGESCHÄFT |
|
|
L123 |
Zurückweisung der Anmeldung einer
Unionsmarke gemäß Artikel 7 UMV und Regel 11 Absatz 3 UMDV
Alicante, 23/03/2017
|
Cheil Germany Am Kronberger Hang 8 D-65824 Schwalbach am Taunus ALEMANIA |
Anmeldenummer: |
015784622 |
Ihr Zeichen: |
|
Marke: |
DISCOVER° |
Art der Marke: |
Bildmarke |
Anmelderin: |
Cheil Germany Am Kronberger Hang 8 D-65824 Schwalbach am Taunus ALEMANIA |
Das Amt beanstandete 06.12.2016 die Anmeldung unter Berufung auf Artikel 7 (1)(b) und (c) sowie 7(2) UMV, weil die Marke Waren und Dienstleistungen beschreibt, die der Entdeckung von Neuem dienen (siehe Anhang).
Die
Anmelderin hat es versäumt, innerhalb der Frist Stellung zu nehmen.
Aus den oben genannten Gründen und gemäß Artikel 7 Absatz 1
und 2 UMV wird hiermit die Anmeldung für die Unionsmarke Nr.
015784622 -
zurückgewiesen.
Gemäß Artikel 59 UMV können Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Gemäß Artikel 60 UMV ist die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach der Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss in der Verfahrenssprache eingereicht werden, in der die Entscheidung, die Gegenstand der Beschwerde ist, ergangen ist. Innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung ist die Beschwerde schriftlich zu begründen. Die Beschwerde gilt erst als eingelegt, wenn die Beschwerdegebühr von 720 EUR entrichtet worden ist.
[Copy/paste in the text from the relevant standard L123 decision templates]
Simon DÄPP