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HAUPTABTEILUNG KERNGESCHÄFT |
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L123 |
Teilweise Zurückweisung der Anmeldung einer
Unionsmarke gemäß Artikel 7 UMV und Regel 11 Absatz 3 UMDV
Alicante, 17/02/2017
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KNAUTHE RECHTSANWÄLTE PARTNERSCHAFT mbB Leipziger Platz 10 D-10117 Berlin ALEMANIA |
Anmeldenummer: |
015861412 |
Ihr Zeichen: |
2180-16 |
Marke: |
LEONARDO DA VINCI MUSEUM |
Art der Marke: |
Bildmarke |
Anmelderin: |
Kfive Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt) Leipziger Platz 7 D-10117 Berlin ALEMANIA |
Das Amt beanstandete am 26. Oktober 2016 die Anmeldung unter Berufung auf deren teilweise beschreibenden Charakter sowie auf teilweise fehlende Unterscheidungskraft gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben b) und c) der Verordnung über die Unionsmarke (UMV). Die Mitteilung über teilweise Eintragungshindernisse wurde im beiliegenden Schreiben begründet (Anlage).
Eine Stellungnahme zur o. g. Mitteilung wurde nicht vorgelegt.
Entscheidung
Gem. Art. 75 UMV trifft das Amt eine Entscheidung. Diese darf nur auf Gründe gestützt werden, zu denen die Beteiligten sich äußern konnten.
Nach eingehender Prüfung hat das Amt entschieden, die (teilweise) Beanstandung aufrechtzuerhalten.
Ergebnis
Aufgrund der in der o. g. Mitteilung angeführten Gründe und gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben b) und c) sowie Artikel 37 UMV wird hiermit die Marke für folgende angemeldete Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 16, 35, 41 und 43 zurückgewiesen:
Klasse 9: Tonträger; Tonaufnahmen; Tonkassetten; Bespielte Tonbandkassetten; Tonbandkassetten [bespielt]; Schallplatten [Tonaufzeichnungen]; Elektronische Datenträger; Maschinenlesbare Datenträger; Optische Datenträger; Datenträger zur Aufnahme von Daten; Bespielte Datenträger zur Verwendung mit Computern; Laserbespielbare Discs; Bespielte Compact Discs; Auf Discs gespeicherte Bücher; Bespielte CD-i [Compact Disc Interactive]; Video-CDs; CD-ROMs; CDs; Compact Disks; Daten-CDs; Bespielte CDs; CD; Audio-CDs; Bespielte CD-ROMs; Compact-Disks [ROM, Festspeicher]; Compact-Disks [Ton, Bild]; Bespielte Kassetten; DVDs; Videofilme.
Klasse 16: Postkarten und Ansichtskarten; Postkarten; Broschüren; Plakate aus Papier und Pappe; Plakate; Plakate aus Papier; Plakate aus Pappe; Poster aus Papier; Transparente [Papier- und Schreibwaren]; Druckereierzeugnisse; Einladungen [Druckereierzeugnisse]; Magazine als Beilagen von Zeitungen; Zeitungen; Zeitschriften [Magazine]; Allgemeine Magazine; Prospekte; Zeitschriften; Papierschreibwaren; Notizbücher [Papier- und Schreibwaren]; Bedruckte Werbetafeln aus Papier; Transparente [Papier- und Schreibwaren]; Blöcke [Papier- und Schreibwaren]; Magazine als Beilagen von Zeitungen; Broschüren; Allgemeine Magazine; Papier- und Schreibwaren sowie Lehr- und Unterrichtsmittel; Karten; Bilder; Bilderansichtskarten; Fotografien.
Klasse 35: Öffentlichkeitsarbeit; Werbung und Öffentlichkeitsarbeit; Public Relations [Öffentlichkeitsarbeit]; Öffentlichkeitsarbeit [Public Relations]; Veranstaltung von Messen zu Handelszwecken; Organisation von Messen für Handels- und Werbezwecke; Veranstaltung von Messen zu gewerblichen oder zu Werbezwecken; Einzelhandelsdienstleistungen in Bezug auf Kunstgegenstände; Einzelhandelsdienstleistungen in Bezug auf Kunstmaterialien; Einzelhandelsdienstleistungen in Bezug auf aufgezeichnete Inhalte; Einzelhandelsdienstleistungen in Bezug auf Papier- und Schreibwaren; Präsentation von Waren in Kommunikations-Medien für den Einzelhandel; Einzelhandelsdienstleistungen in Bezug auf Drucksachen; Einzelhandelsdienstleistungen in Bezug auf aufgezeichnete Inhalte; Einzelhandelsdienstleistungen in Bezug auf Kunstgegenstände; Einzelhandelsdienstleistungen in Bezug auf Kunstmaterialien; Einzelhandelsdienstleistungen in Bezug auf Unterrichtsmittel; Einzelhandelsdienstleistungen in Bezug auf Papier- und Schreibwaren.
Klasse 41: vollständig.
Klasse 43 vollständig (mit Ausnahme von Gästebetreuung [Beherbergung von Gästen]; Dienstleistungen zur Beherbergung von Gästen).
Für die übrigen Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 14, 16, 18, 21, 25, 28, 32, 35 und 43 wird das Anmeldungsverfahren fortgesetzt.
Gemäß Artikel 59 UMV können Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Gemäß Artikel 60 Absatz 1 UMV ist die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen. Darüber hinaus ist innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung die Beschwerde schriftlich zu begründen. Die Beschwerde gilt erst mit der Zahlung der Beschwerdegebühr in Höhe von 720 EUR als eingelegt.
Peter QUAY