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HAUPTABTEILUNG KERNGESCHÄFT |
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L123 |
Zurückweisung der Anmeldung einer
Unionsmarke gemäß Artikel 7 UMV und Regel 11 Absatz 3 UMDV
Alicante, 24/03/2017
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HPH- Energiesysteme.at Griffnergemeinde 13 A-9112 Griffen AUSTRIA |
Anmeldenummer: |
015946015 |
Ihr Zeichen: |
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Marke: |
Klimastall |
Art der Marke: |
Wortmarke |
Anmelderin: |
HPH- Energiesysteme.at Salzburgerstraße 50 A-5303 Thalgau AUSTRIA |
Das Amt beanstandete am 01/12/2016 die Anmeldung unter Berufung auf den beschreibenden Charakter sowie auf fehlende Unterscheidungskraft gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 7 Absatz 2 GMV. Die Beanstandung wird im beiliegenden Schreiben begründet.
Der Anmelder reichte innerhalb der ihm gesetzten Frist keine Stellungnahme ein.
Nach eingehender erneuter Prüfung der Anmeldung hat das Amt entschieden, die Beanstandung aufrechtzuerhalten.
Aus den im Beanstandungsschreiben vom 01/12/2016 genannten Gründen und gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 7 Absatz 2 GMV wird hiermit die Anmeldung für die Gemeinschaftsmarke Nr. 15 946 015 für alle Waren und Dienstleistungen zurückgewiesen:
Gemäß Artikel 59 GMV können Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Gemäß Artikel 60 GMV ist die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen. Darüber hinaus ist innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung die Beschwerde schriftlich zu begründen. Die Beschwerde gilt erst mit der Zahlung der Beschwerdegebühr in Höhe von 800 EUR als eingelegt.
Volker Timo MENSING