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HAUPTABTEILUNG KERNGESCHÄFT |
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L123 |
Zurückweisung der Anmeldung einer
Unionsmarke gemäß Artikel 7 UMV und Regel 11 Absatz 3 UMDV
Alicante, 14/02/2017
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Philip Zeilinger Kleingasse 24/8 A-1030 Wien AUSTRIA |
Anmeldenummer: |
015969223 |
Ihr Zeichen: |
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Marke: |
Selecta |
Art der Marke: |
Wortmarke |
Anmelderin: |
Philip Zeilinger Kleingasse 24/8 A-1030 Wien AUSTRIA |
Das Amt beanstandete am 09.11.2016 die Anmeldung unter Berufung auf Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b UMV sowie Artikel 2 UMV. Die Beanstandung wird im beiliegenden Schreiben begründet:
Die Inhaberin hat es versäumt, innerhalb der Frist Stellung zu nehmen. Aus den oben genannten Gründen und gemäß Artikel 7 Absatz 1 UMV wird hiermit die Anmeldung für die Unionsmarke Nr. 15 969 223 für alle Dienstleistungen der Anmeldung zurückgewiesen.
Gemäß Artikel 59 UMV können Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Gemäß Artikel 60 UMV ist die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach der Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss in der Verfahrenssprache eingereicht werden, in der die Entscheidung, die Gegenstand der Beschwerde ist, ergangen ist. Innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung ist die Beschwerde schriftlich zu begründen. Die Beschwerde gilt erst als eingelegt, wenn die Beschwerdegebühr von 720 EUR entrichtet worden ist.
Catrin POHL