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HAUPTABTEILUNG KERNGESCHÄFT |
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Partielle Zurückweisung der Anmeldung einer Unionsmarke gemäß Artikeln 7 und 37 der Unionsmarkenverordnung Nr. 207/2009 (UMV), der Änderungsverordnung Nr. 2015/2424 und Regel 11(3) der Durchführungsverordnung Nr. 2868/1995 (UMDV)
Alicante, 22/09/2017
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Frau RAin Dr. Cornelia E. Neidl-Stippler Rauchstr. 2 81679 München Deutschland |
Anmeldenummer |
16001109 |
Ihr Zeichen |
BEC0216CTM |
Marke |
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Art der Marke |
Dreidimensional |
Anmelder |
Jürgen Engel Blönriederstrasse 3 88326 Aulendorf Deutschland |
Sachverhalt
Das Amt beanstandete am 8. Mai 2017 die Anmeldung unter Berufung auf fehlende Unterscheidungskraft gemäß Artikel 7(1)(b) UMV. Die Beanstandung wird im beiliegenden Schreiben begründet.
Am 7. Juli 2017 beantragte der Anmelder eine Fristverlängerung, die ihm bis zum 13. September 2017 gewährt wurde.
Diese Frist zur Einreichung einer Stellungnahme ist also mittlerweile abgelaufen, ohne daß das Amt entweder eine Eingabe auf die Beanstandung, ein weiteres Fristverlängerungsgesuch oder einen Teilverzicht auf die Anmeldung erhalten hat.
Entscheidung
Gemäß Artikel 75 UMV obliegt es dem Amt, eine mit Gründen zu versehende Entscheidung zu treffen, zu denen sich der Anmelder äußern konnte.
Die Anmeldung wird daher aus den in der Mitteilung vom 8. Mai 2017 erwähnten Gründen für folgende Waren und Dienstleistungen zurückgewiesen:
19 (vollständig)
Verkaufszelte, nicht aus Metall; Unterkünfte in Form von transportablen Bauten (nicht aus Metall); Bauten und transportable Bauten, nicht aus Metall.
43
Bereitstellung von Speisen und Getränken in Bistros; Betrieb einer Bar; Betrieb von Bistros; Betrieb von Gaststätten; Betrieb von Schnellimbissrestaurants; Dienstleistungen der Verpflegung von Gästen in Cafeterias; Dienstleistungen der Verpflegung von Gästen in Eisdielen; Servieren von Speisen und Getränken für Gäste; Verpflegung von Gästen in Kneipen; Verpflegung von Gästen in Schnellimbissrestaurants [Snackbars]; Verpflegung von Gästen mit Speisen und Getränken; Verpflegung von Gästen mit Speisen und Getränken zum Mitnehmen.
Weil der Anmelder nicht fristgerecht geantwortet hat, erübrigt sich eine weitere Stellungnahme des Amtes und wird lediglich auf das Beanstandungsschreiben vom 8. Mai 2017 Bezug genommen.
Die Veröffentlichung findet mit folgendem Verzeichnis statt:
30 (vollständig)
Zubereitungen zur Herstellung von Pizzaböden; Verarbeitete Getreideprodukte; Teig; Sirupe für Speisen; Schokolade; Saucen für Grillfleisch; Saucen; Pizzasauce; Pizza; Nudeln; Milchspeiseeis; Mayonnaise; Kakaomischungen; Gefüllte Teigwaren; Gefrorener Joghurt [Speiseeis]; Fleischpasteten; Eismilch [Eiscreme]; Eiscremedesserts; Eiscreme; Eis, Eiscreme, gefrorener Joghurt, Sorbets; Brot; Brezeln; Backwaren [fein]; Backwaren; Aromatisierter Sirup.
43
Beratung in Bezug auf die Zubereitung von Speisen und Getränken; Beratungsleistungen in Bezug auf Catering von Speisen und Getränken; Dienstleistungen in Bezug auf die Zubereitung von Speisen und Getränken; Kochberatung [Zubereitung von Speisen]; Zubereitung von Speisen und Getränken.
Beschwerdebelehrung
Gemäß Artikel 59 UMV können Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Gemäß Artikel 60 UMV ist die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen.
Darüber hinaus ist innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung die Beschwerde schriftlich zu begründen. Die Beschwerde gilt erst mit der Zahlung der Beschwerdegebühr in Höhe von EUR 720,00 als eingelegt.
Robert KLIJN BRINKEMA