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HAUPTABTEILUNG KERNGESCHÄFT |
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L123 |
Zurückweisung der Anmeldung einer
Unionsmarke gemäß Artikel 7 UMV und Regel 11 Absatz 3 UMDV
Alicante, 06/04/2017
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FRANZ RECHTSANWÄLTE Postfach 19 02 34 D-40112 Düsseldorf ALEMANIA |
Anmeldenummer: |
016023111 |
Ihr Zeichen: |
AOGF02 |
Marke: |
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Art der Marke: |
Bildmarke |
Anmelderin: |
All-One-God-Faith Inc. 1335 Park Center Drive Vista CALIFORNIA CA 92081 ESTADOS UNIDOS (DE AMÉRICA) |
Das Amt beanstandete am 28/11/2016 die Anmeldung unter Berufung auf die fehlende Unterscheidungskraft gemäß Artikel 7 Absatz 1 UMV. Die Beanstandung wird im beiliegenden Schreiben begründet:
Die Anmelderin hat es versäumt, innerhalb der Frist Stellung zu nehmen. Aus den oben genannten Gründen und gemäß Artikel 7 Absatz 1 UMV wird hiermit die Anmeldung für die Unionsmarke Nr. 16 023 111 für alle Waren der Anmeldung zurückgewiesen,
Gemäß Artikel 59 UMV können Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Gemäß Artikel 60 UMV ist die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach der Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss in der Verfahrenssprache eingereicht werden, in der die Entscheidung, die Gegenstand der Beschwerde ist, ergangen ist. Innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung ist die Beschwerde schriftlich zu begründen. Die Beschwerde gilt erst als eingelegt, wenn die Beschwerdegebühr von 720 EUR entrichtet worden ist.
Dorothée SCHLIEPHAKE