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HAUPTABTEILUNG KERNGESCHÄFT |
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Vollständige Zurückweisung der Anmeldung einer Unionsmarke gemäß Artikeln 7 und 37 der Unionsmarkenverordnung Nr. 207/2009 (UMV), der Änderungsverordnung Nr. 2015/2424 und Regel 11(3) der Durchführungsverordnung Nr. 2868/1995 (UMDV)
Alicante, 14/03/2017
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Herrn Dr. Victor Derhartunian Opernring 1/R, 5. Stock 541 1010 Wien - Innere Stadt Österreich |
Anmeldenummer |
16024424 |
Ihr Zeichen |
eyelaser2016 |
Marke |
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Art der Marke |
Bildmarke |
Anmelderin |
Victor Derhartunian Opernring 1/R, 5. Stock 541 1010 Wien - Innere Stadt Österreich |
Sachverhalt
Das Amt beanstandete am 30. November 2016 die Anmeldung unter Berufung auf fehlende Unterscheidungskraft gemäß Artikel 7(1)(b), beschreibenden Charakter gemäß Artikel 7(1)(c) und Artikel 7(2) UMV. Die Beanstandung wird im beiliegenden Schreiben begründet.
Am gleichen Tag erhielt das Amt ein Schreiben des Anmelders, in dem er sich nach den Möglichkeiten erkundigte, um zu der Beanstandung des Amtes Stellung zu nehmen.
Am 19. Dezember 2016 sandte das Amt folgende E-Mail:
Sehr geehrter Herr Derhartunian,
Das Amt ist passiv und die Prüfer sollten sich nicht auf den Stuhl des Markenberaters oder des Anwaltes setzen.
Ich kann Ihnen nur raten, sich mit einem dieser Spezialisten in Verbindung zu setzen, falls sie irgendwelche Fragen zu der Beanstandung haben.
Mit freundlichen Grüßen
Robert KLIJN BRINKEMA
Prüfer
Die Frist zur Einreichung einer Stellungnahme ist mittlerweile abgelaufen (30. Januar 2017). Herr Dr. Derhartunian hat sich nicht mehr gemeldet. Er hat auch keine Eingabe auf die Beanstandung eingereicht.
Entscheidung
Gemäß Artikel 75 UMV obliegt es dem Amt, eine mit Gründen zu versehende Entscheidung zu treffen, zu denen sich der Anmelder äußern konnte.
Die Anmeldung wird daher aus den in der Mitteilung vom 30. November 2016 erwähnten Gründen für alle Waren und Dienstleistungen zurückgewiesen:
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Laser zur Verwendung in der Chirurgie; Medizinische Laser; Laser für medizinische Zwecke; Laser für ophthalmische Zwecke; Augenimplantate aus künstlichen Materialien; Apparate für die Anwendung von Laserstrahlung für medizinische Zwecke; Laser mit optischen Fasern für medizinische Zwecke; Laseranlagen für medizinische Zwecke; Laserbearbeitungsinstrumente für medizinische Zwecke; Lasergeräte für medizinische Zwecke; Lasergeräte, geeignet zum Erzeugen von pulsierenden Laserstrahlen [für medizinische Zwecke]; Laserlichtzeiger für medizinische Zwecke; Laserstrahlinstrumente für medizinische Zwecke; Scanner für medizinische Diagnosen; Augenimplantate aus künstlichen Materialien; Medizinische Instrumente zur Anwendung am menschlichen Körper; Medizinische Geräte mit eingebautem Laser; Lasergeräte, geeignet zum Erzeugen von pulsierenden Laserstrahlen [für medizinische Zwecke]; Apparate für die Anwendung von Laserstrahlung für chirurgische Zwecke; Apparate für die Anwendung von Laserstrahlung für medizinische Zwecke; Apparate für die Entnahme von medizinischen Proben; Augenärztliche Geräte; Augenschutz für medizinische Zwecke; Augenimplantate; Intraokulare Linsen für chirurgische Implantationen; Intraokulare Implantate aus künstlichen Materialien zur Änderung der Augenfarbe; Intraokulare Implantate; Intraokularlinse.
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Dienstleistungen in Bezug auf die Augenlaserchirurgie; Medizinische Dienstleistungen; Pharmazeutische Dienstleistungen; Ambulante und stationäre Pflegedienste; Gesundheitspflege für den Menschen; Beratung auf dem Gebiet des Gesundheitswesen; Ambulante medizinische Betreuung; Auskünfte in Bezug auf medizinische Dienstleistungen; Ärztliche Dienste; Ärztliche Versorgung; Dienstleistungen einer Privatklinik; Dienstleistungen eines Arztes; Dienstleistungen eines Krankenhauses; Dienstleistungen in Bezug auf die Augenlaserchirurgie; Dienstleistungen von Kliniken [Ambulanzen]; Durchführung medizinischer Tests; Durchführung von ärztlichen Untersuchungen; Lasertherapie zur Behandlung von gesundheitlichen Beschwerden; Medizinische Analysedienstleistungen in Zusammenhang mit der Behandlung von Menschen; Medizinische Analysedienstleistungen in Zusammenhang mit der Behandlung von Patienten; Medizinische Beratungs- und Betreuungsdienstleistungen durch Ärzte und sonstiges medizinisches Fachpersonal; Medizinische Beratung im Gesundheitswesen; Medizinische Beratung; Medizinische Behandlungen; Medizinische Auskünfte; Medizinische Analysen für die Diagnose und Behandlung von Menschen; Medizinische Bewertungen; Medizinische Beratungsdienste; Medizinische Diagnostikdienstleistungen [Durchführung von Tests und Analysen]; Medizinische Dienstleistungen einer Gesundheitsklinik; Medizinische Dienstleistungen im Bereich Diabetes; Medizinische Untersuchungen; Medizinische Untersuchungsdienstleistungen; Ophthalmologische Dienste; Vermietung medizinischer Ausrüstung; Vermietung von Apparaten und Anlagen im Bereich der Medizintechnik; Vermietung von Einrichtungen für medizinische Zwecke; Vermietung von chirurgischen Instrumenten; Vermietung von medizinischer Ausrüstung; Vermietung von ärztlichen Instrumenten; Vermittlung von medizinischen Dienstleistungen; Von Kliniken und Krankenhäusern erbrachte medizinische Behandlungen; Zurverfügungstellen von Informationen im Bereich Diabetes via Internet; Zurverfügungstellen von Informationen in Bezug auf die Vermietung von medizinischen Maschinen und Apparaten; Zurverfügungstellen von Informationen in Bezug auf medizinische Dienstleistungen; Plastische und Schönheitschirurgie; Plastische Chirurgie und Schönheitschirurgie; Schönheits- und plastische Chirurgie.
Weil der Anmelder nicht fristgerecht geantwortet hat, erübrigt sich eine weitere Stellungnahme des Amtes und wird lediglich auf das Beanstandungsschreiben vom 30. November 2016 und die erklärende E-Mail vom 19. Dezember 2016 Bezug genommen.
Beschwerdebelehrung
Gemäß Artikel 59 UMV können Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Gemäß Artikel 60 UMV ist die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen. Darüber hinaus ist innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung die Beschwerde schriftlich zu begründen.
Die Beschwerde gilt erst mit der Zahlung der Beschwerdegebühr in Höhe von EUR 720,00 als eingelegt.
Robert KLIJN BRINKEMA