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HAUPTABTEILUNG KERNGESCHÄFT |
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L123 |
Zurückweisung der Anmeldung einer
Unionsmarke gemäß Artikel 7 UMV und Regel 11 Absatz 3 UMDV
Alicante, 30/03/2017
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Astrid Nitz Goldbacher Str. 14 D-63739 Aschaffenburg ALEMANIA |
Anmeldenummer: |
016086407 |
Ihr Zeichen: |
BJosera1607EU |
Marke: |
minijunior |
Art der Marke: |
Wortmarke |
Anmelderin: |
Josera GmbH & Co. KG Industriegebiet Süd D-63924 Kleinheubach ALEMANIA |
Das Amt beanstandete am 07/12/2016 die Anmeldung unter Berufung auf mangelnde Unterscheidungskraft und beschreibenden Charakter gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben b) und c) und Absatz 2 UMV. Die Beanstandung wird im beiliegenden Schreiben begründet.
Die Anmelderin hat es versäumt, innerhalb der Frist Stellung zu nehmen. Aus den oben genannten Gründen und gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben b) und c) und Absatz 2 UMV wird hiermit die Anmeldung für die Unionsmarke Nr. 016086407 minijunior für alle Waren der Anmeldung zurückgewiesen.
Gemäß Artikel 59 UMV können Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Gemäß Artikel 60 UMV ist die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach der Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss in der Verfahrenssprache eingereicht werden, in der die Entscheidung, die Gegenstand der Beschwerde ist, ergangen ist. Innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung ist die Beschwerde schriftlich zu begründen. Die Beschwerde gilt erst als eingelegt, wenn die Beschwerdegebühr von 720 EUR entrichtet worden ist.
Patricia MOTZER