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HAUPTABTEILUNG KERNGESCHÄFT |
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L123 |
Zurückweisung der Anmeldung einer
Unionsmarke
(Artikel 7 und 42 Absatz 2 UMV
Alicante, 08/11/2017
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BREUER LEHMANN RECHTSANWÄLTE Partnerschaft mbB Steinsdorfstr. 19 D-80538 München ALEMANIA |
Anmeldenummer: |
016299315 |
Ihr Zeichen: |
141/17_VL |
Marke: |
Strukturaufstellung |
Art der Marke: |
Wortmarke |
Anmelderin: |
Matthias Varga von Kibéd Angererstrasse 38 D-80796 München ALEMANIA |
Das Amt beanstandete am 16.06.2017 die Anmeldung unter Berufung auf die fehlende Unterscheidungskraft gemäß Artikel 7 Absatz 1 UMV i.V. mit Absatz 2 UMV (siehe Beilage).
Die Anmelderin hat es versäumt, innerhalb der Frist Stellung zu nehmen. Aus den oben genannten Gründen und gemäß Artikel 7 Absatz 1 und 2 UMV wird hiermit die Anmeldung für die Unionsmarke Nr. 016299315 - Strukturaufstellung zurückgewiesen.
Gemäß Artikel 59 UMV können Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Gemäß Artikel 60 UMV ist die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach der Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss in der Verfahrenssprache eingereicht werden, in der die Entscheidung, die Gegenstand der Beschwerde ist, ergangen ist. Innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung ist die Beschwerde schriftlich zu begründen. Die Beschwerde gilt erst als eingelegt, wenn die Beschwerdegebühr von 720 EUR entrichtet worden ist.
Simon DÄPP