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HAUPTABTEILUNG KERNGESCHÄFT |
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L123 |
Zurückweisung der Anmeldung einer
Unionsmarke gemäß Artikel 7 UMV und Regel 11 Absatz 3 UMDV
Alicante, 06/06/2017
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Dennis Gehnen Karlsruher Strasse 16 D-10711 Berlin ALEMANIA |
Anmeldenummer: |
016336811 |
Ihr Zeichen: |
17160 |
Marke: |
Loveware |
Art der Marke: |
Wortmarke |
Anmelderin: |
Future GmbH Quedlinburger Str. 1 D-10589 Berlin ALEMANIA |
Das Amt beanstandete 23.02.2017 die Anmeldung unter Berufung auf Artikel 7 (1)(b), (c) sowie 7(2) UMV, weil die Marke beschreibend ist und ihr für CDs, DVDs und andere digitale Aufzeichnungsträger; Computersoftware die Unterscheidungskraft fehlt (siehe Anhang).
Die Anmelderin hat es versäumt, innerhalb der Frist Stellung zu nehmen. Aus den oben genannten Gründen und gemäß Artikel 7 Absatz 1 und 2 UMV wird hiermit die Anmeldung für die Unionsmarke Nr. 016336811 - Loveware für die folgenden Waren
Klasse 9: CDs, DVDs und andere digitale Aufzeichnungsträger; Computersoftware
zurückgewiesen:
Für die übrigen beanspruchten Waren und Dienstleistungen kann das Zeichen zur Veröffentlichung zugelassen werden.
Gemäß Artikel 59 UMV können Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Gemäß Artikel 60 UMV ist die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach der Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss in der Verfahrenssprache eingereicht werden, in der die Entscheidung, die Gegenstand der Beschwerde ist, ergangen ist. Innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung ist die Beschwerde schriftlich zu begründen. Die Beschwerde gilt erst als eingelegt, wenn die Beschwerdegebühr von 720 EUR entrichtet worden ist.
Simon DÄPP