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HAUPTABTEILUNG KERNGESCHÄFT |
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L123 |
Zurückweisung der Anmeldung einer
Unionsmarke gemäß Artikel 7 UMV und Regel 11 Absatz 3 UMDV
Alicante, 07/06/2017
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Skytronic Multimedia Technologie GmbH Hasselborner Str. 19 - 21 D-35647 Waldsolms-Brandoberndorf ALEMANIA |
Anmeldenummer: |
016404709 |
Ihr Zeichen: |
coaxLan |
Marke: |
coaxLAN |
Art der Marke: |
Bildmarke |
Anmelderin: |
Skytronic Multimedia Technologie GmbH Hasselborner Str. 19 - 21 D-35647 Waldsolms-Brandoberndorf ALEMANIA |
Das
Amt beanstandete am 6/3/2017 die Anmeldung
unter
Berufung auf den beschreibenden Charakter sowie auf fehlende
Unterscheidungskraft gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b und c UMV
und Artikel 7 Absatz 2 UMV. Die Beanstandung wird im beiliegenden
Schreiben begründet.
Die Anmelderin hat es versäumt, innerhalb der Frist Stellung zu nehmen. Aus den oben genannten Gründen und gemäß Artikel 7 Absatz 1 UMV wird hiermit die Anmeldung für die Unionsmarke Nr. 16 395 für folgende Waren und Dienstleistungen zurückgewiesen:
Klasse 9 Informationstechnologische, audiovisuelle, multimediale und fotografische Geräte; Informationstechnologische und audiovisuelle Geräte.
Klasse 41 IT-Dienstleistungen; technologische Dienstleistungen.
Die Anmeldung kann für die übrigen Waren und Dienstleistungen fortgesetzt werden.
Gemäß Artikel 59 UMV können Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Gemäß Artikel 60 UMV ist die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach der Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss in der Verfahrenssprache eingereicht werden, in der die Entscheidung, die Gegenstand der Beschwerde ist, ergangen ist. Innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung ist die Beschwerde schriftlich zu begründen. Die Beschwerde gilt erst als eingelegt, wenn die Beschwerdegebühr von 720 EUR entrichtet worden ist.
Claudio Martínez Möckel