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HAUPTABTEILUNG KERNGESCHÄFT |
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L123 |
Zurückweisung der Anmeldung einer
Unionsmarke gemäß Artikel 7 UMV und Regel 11 Absatz 3 UMDV
Alicante, 20/06/2017
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LÖFFEL ABRAR RECHTSANWÄLTE PARTG MBB Schirmerstraße 80 D-40211 Düsseldorf ALEMANIA |
Anmeldenummer: |
016443401 |
Ihr Zeichen: |
28-17 |
Marke: |
Smart Discounter |
Art der Marke: |
Wortmarke |
Anmelderin: |
Takko Holding GmbH Alfred-Krupp-Str. 21 D-48291 Telgte ALEMANIA |
Das Amt beanstandete am 17.03.2017 die Anmeldung unter Berufung auf Artikel 7 (1)(b) und (c) sowie 7(2) UMV, weil die Marke offensichtliche und direkte Informationen zu Art und Bestimmung der beanspruchten Waren und Dienstleistungen vermittelt und ihr die Unterscheidungskraft fehlt (siehe Anhang).
Die Anmelderin hat es versäumt, innerhalb der Frist Stellung zu nehmen. Aus den oben genannten Gründen und gemäß Artikel 7 Absatz 1 und 2 UMV wird hiermit die Anmeldung für die Unionsmarke Nr. 016443401 Smart Discounter zurückgewiesen.
Gemäß Artikel 59 UMV können Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Gemäß Artikel 60 UMV ist die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach der Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss in der Verfahrenssprache eingereicht werden, in der die Entscheidung, die Gegenstand der Beschwerde ist, ergangen ist. Innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung ist die Beschwerde schriftlich zu begründen. Die Beschwerde gilt erst als eingelegt, wenn die Beschwerdegebühr von 720 EUR entrichtet worden ist.
Simon DÄPP