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HAUPTABTEILUNG KERNGESCHÄFT |
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L123 |
Zurückweisung der Anmeldung einer
Unionsmarke gemäß Artikel 7 UMV und Regel 11 Absatz 3 UMDV
Alicante, 20/06/2017
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TRACC LEGAL Rechtsanwälte Theresienhöhe 30 D-80339 München ALEMANIA |
Anmeldenummer: |
016522922 |
Ihr Zeichen: |
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Marke: |
NANOLICHT |
Art der Marke: |
Wortmarke |
Anmelderin: |
Gerg 3D additive Fertigung GmbH Schwaigerweg 3 D-85625 Baiern/Piusheim ALEMANIA |
Das Amt beanstandete am 11/04/2017 die Anmeldung unter Berufung auf deren beschreibenden Charakter sowie die fehlende Unterscheidungskraft gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b) und c) und Artikel 7 Absatz 2 UMV. Die Beanstandung wird im beiliegenden Schreiben begründet.
Die Anmelderin hat innerhalb der gesetzten Frist keine Stellungnahme eingereicht. Eine weitere Erörterung seitens des Amtes erübrigt sich damit.
Auf die beigefügte Beanstandung wird in vollem Umfang Bezug genommen.
Aus den oben genannten Gründen und gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b) und c) und Artikel 7 Absatz 2 UMV wird hiermit die Anmeldung für die o. a. Gemeinschaftsmarke für alle beanspruchten Waren und Dienstleistungen der Anmeldung zurückgewiesen.
Gemäß Artikel 59 UMV können Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Gemäß Artikel 60 Absatz 1 UMV ist die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen. Darüber hinaus ist innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung die Beschwerde schriftlich zu begründen. Die Beschwerde gilt erst mit der Zahlung der Beschwerdegebühr in Höhe von 720 EUR als eingelegt.
Lydia HASSENPFLUG EZQUERRO