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HAUPTABTEILUNG KERNGESCHÄFT |
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L123 |
Zurückweisung der Anmeldung einer
Unionsmarke gemäß Artikel 7 UMV und Regel 11 Absatz 3 UMDV
Alicante, 26/06/2017
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VON ROHR Patentanwälte Partnerschaft mbB Rüttenscheider Str. 62 D-45130 Essen ALEMANIA |
Anmeldenummer: |
016542111 |
Ihr Zeichen: |
17.2076.2.le |
Marke: |
PrimeBoard |
Art der Marke: |
Wortmarke |
Anmelderin: |
Pfleiderer Deutschland GmbH Ingolstädter Str. 51 D-92318 Neumarkt ALEMANIA |
Das Amt beanstandete am 11/04/2017 die Anmeldung unter Berufung auf beschreibenden Charakter und fehlende Unterscheidungskraft gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben c und b UMV und Artikel 7 Absatz 2 UMV. Die Beanstandung wird im beiliegenden Schreiben begründet.
Die Anmelderin hat es versäumt, innerhalb der Frist Stellung zu nehmen. Aus den oben genannten Gründen und gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben c und b UMV und Artikel 7 Absatz 2 UMV wird hiermit die Anmeldung für die Unionsmarke Nr. 16 542 111 PrimeBoard für alle Waren der Anmeldung zurückgewiesen.
Gemäß Artikel 59 UMV können Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Gemäß Artikel 60 UMV ist die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach der Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss in der Verfahrenssprache eingereicht werden, in der die Entscheidung, die Gegenstand der Beschwerde ist, ergangen ist. Innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung ist die Beschwerde schriftlich zu begründen. Die Beschwerde gilt erst als eingelegt, wenn die Beschwerdegebühr von 720 EUR entrichtet worden ist.
Yvonne FUXIUS
Anlage: Beanstandung vom 11/04/2017