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HAUPTABTEILUNG KERNGESCHÄFT |
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L123 |
Zurückweisung der Anmeldung einer
Unionsmarke gemäß Artikel 7 UMV und Regel 11 Absatz 3 UMDV
Alicante, 13/07/2017
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Peter Grube Mittelstrasse 18 D-99996 Urbach ALEMANIA |
Anmeldenummer: |
016609505 |
Ihr Zeichen: |
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Marke: |
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Art der Marke: |
Bildmarke |
Anmelderin: |
Peter Grube Mittelstrasse 18 D-99996 Urbach ALEMANIA |
Das Amt beanstandete am 03/05/2017 die Anmeldung unter Berufung auf beschreibenden Charakter und fehlende Unterscheidungskraft gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben c und b UMV und Artikel 7 Absatz 2 UMV. Die Beanstandung wird im beiliegenden Schreiben begründet.
Die
Anmelderin hat es versäumt, innerhalb der Frist Stellung zu nehmen.
Aus den oben genannten Gründen und gemäß Artikel 7 Absatz 1
Buchstaben c und b UMV und Artikel 7 Absatz 2 UMV wird
hiermit die Anmeldung für die Unionsmarke Nr. 16 609 505
teilweise,
nämlich für folgende Waren der Anmeldung zurückgewiesen:
20 Möbel und Einrichtungsgegenstände; Betten, Bettzeug, Matratzen, Kissen und Polster; Ablagemodule [Möbel]; Ablagen in Form von Möbeln, nicht aus Metall; Ablageplatten; Als Bausätze verkaufte Regale; Anbauschränke; Angepasste Möbelschutzhüllen; Anrichten; Anrichten [Möbel]; Angepasste Schutzhüllen aus Kunststoff für Möbel; Ausklappbare Polstermöbel; Zusammensetzbare Möbel; Zusammensetzbare Elemente nicht aus Metall [Möbel]; Zu Betten umbaubare Möbelstücke; Zierleisten für Schubläden, nicht aus Metall; Wohnmöbel aus Holz; Wohn- und Gartenmöbel; Wandtruhen; Wandsofas; Wandregalmöbel; Wandregale [Tragwerke] aus nicht metallischen Materialien; Wandregale [Möbel], nicht aus Metall; Wandregale; Vorgefertigte Regale [Möbel]; Vorgefertigte Möbeltüren aus Holz; Trennwände für Möbel; Trennwände; Tragbare Trennwände [Möbel]; Transportable Blenden als Raumteiler [Möbel]; Tischplatten; Tische mit herunterklappbaren Seitenteilen; Tische [Möbel]; Tische; Teile von Möbeln; Stapelbare Möbel; Stapelbare Kommodenfächer; Spiegelschränke; Sofas; Schubladen [Möbelteile]; Schubladen; Schrankwände [Möbel]; Schlafsofas; Schlafzimmereinbaumöbel; Schlafzimmermöbel; Schlafzimmerschränke; Schränke; Schrägablagen; Schränke als Möbelstücke; Schrankmöbel; Regaleinheiten; Regalrahmen, nicht aus Metall [Möbel]; Regalstützen, nicht aus Metall; Regalteile, nicht aus Metall; Rückwände [Teile von Möbeln]; Scharniergelenke für Möbel, nicht aus Metall; Passende Stoffüberwürfe für Möbel; Platten zur Tischverlängerung; Polsterauflagen aus Kunststoffgeflecht für Regalbretter; Polstermöbel; Regale; Regalböden aus Holz [Möbel]; Modulare Regale [Möbel]; Möbel mit eingebauten Betten; Möbelplatten; Möbelstück; Möbeltüren; Möbel; Liegesofas mit Stauraum; Kindermöbel; Kommoden; Holzmöbel; Futons [Möbel]; Eckmöbel; Einbaumöbel; Einbauschränke; Bettzeug für Kinderbetten [ausgenommen Bettwäsche]; Bücherregale; Beistelltische.
Die Anmeldung kann für die übrigen Waren fortgesetzt werden, nämlich:
20 Aktenschränke in Form von Möbeln; An Möbel angepasste Austauschsitzbezüge; Auflageböcke für Tischplatten; Auflageböcke, nicht aus Metall, für Tische; Zeitungshalter; Wohnzimmersitzgarnituren; Wohnzimmermöbel; Büromöbel; Wickelauflagen; Waschtische [Möbel]; Weinregale [Möbel]; Wandmontierte Baby-Wickeltische; Vitrinen; Tragbare Schreibtische; Tragbare Schreiboberflächen [Möbel]; Tragbare Arbeitsflächen [Möbel]; Toilettetische; Tischbeine; Spielzeugtruhen aus Holz; Spielzeugkästen aus Holz; Spielzeugkisten [Möbel]; Spielzeugkisten; Sicherheitsgitter für Babys, Kinder, und Haustiere, nicht aus Metall [Möbel]; Schubladen und Regale als Innenzubehör von Kleiderschränken; Schreibtischgestelle [Möbel]; Schreibtische und Tische; Schreibtische; Schreibschränke; Schränke für Geschirr; Ruhesessel; Ruhesessel [Stühle]; Schaukelstühle; Schemel; Schiebetüren für Möbel; Polstersessel; Raumteiler; Raumteiler aus Holzgittern; Modulare Badezimmermöbel; Mobile Barmöbel; Mobile Schreibtische; Liegesessel [Möbel]; Loungemöbel; Massagetische; Küchenmöbel; Ladenmöbel; Kisten; Hocker; Kästen, Kisten, nicht aus Metall; Gartentische; Einbauküchenmöbel; Esstische; Couchtische; Computertische; Bekleidungsschränke; Büromöbel; Badschränke; Banktresen; Bänke [Möbel].
Gemäß Artikel 59 UMV können Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Gemäß Artikel 60 UMV ist die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach der Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss in der Verfahrenssprache eingereicht werden, in der die Entscheidung, die Gegenstand der Beschwerde ist, ergangen ist. Innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung ist die Beschwerde schriftlich zu begründen. Die Beschwerde gilt erst als eingelegt, wenn die Beschwerdegebühr von 720 EUR entrichtet worden ist.
Yvonne FUXIUS
Anlage: Beanstandung vom 03/05/2017