|
HAUPTABTEILUNG KERNGESCHÄFT |
|
|
L123 |
Zurückweisung der Anmeldung einer
Unionsmarke
(Artikel 7 und 42 Absatz 2 UMV)
Alicante, 19/10/2017
|
LUBBERGER LEHMENT - KANZLEI FÜR GEWERBLICHEN RECHTSSCHUTZ Meinekestr. 4 D-10719 Berlin ALEMANIA |
Anmeldenummer: |
016848905 |
Ihr Zeichen: |
684/17BKO/AWU |
Marke: |
AnimalfreeResearch |
Art der Marke: |
Bildmarke |
Anmelderin: |
Animalfree Research Postgasse 15 CH-3011 Bern SUIZA |
Das Amt beanstandete am 04/07/2017 die Anmeldung unter Berufung auf fehlende Unterscheidungskraft und beschreibenden Charakter gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben b und c, sowie Artikel 7 Absatz 2 UMV. Die Beanstandung wird im beiliegenden Schreiben begründet.
Die Anmelderin hat es versäumt, innerhalb der Frist Stellung zu nehmen. Aus den oben genannten Gründen und gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben b und c, sowie Artikel 7 Absatz 2 UMV wird hiermit die Anmeldung für die Unionsmarke Nr. 16 848 905 für folgende Dienstleistungen zurückgewiesen:
Klasse 41 Organisation und Durchführung von Kolloquien, Konferenzen, Kongressen, Seminaren, Symposien und Workshops.
Klasse 42 Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen sowie Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen; industrielle Analyse- und Forschungsdienstleistungen.
Die Anmeldung kann für die übrigen Dienstleistungen fortgesetzt werden.
Gemäß Artikel 67 UMV können Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Gemäß Artikel 68 UMV ist die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach der Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss in der Verfahrenssprache eingereicht werden, in der die Entscheidung, die Gegenstand der Beschwerde ist, ergangen ist. Innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung ist die Beschwerde schriftlich zu begründen. Die Beschwerde gilt erst als eingelegt, wenn die Beschwerdegebühr von 720 EUR entrichtet worden ist.
Mónica ALVAREZ EXPOSITO