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HAUPTABTEILUNG KERNGESCHÄFT |
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L123 |
Zurückweisung der Anmeldung einer Unionsmarke
(Artikel 7 und 42 Absatz 2 UMV
Alicante, 15/02/2018
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Yahya Yildirim Elisabethstrasse 7 D-58636 Iserlohn ALEMANIA |
Anmeldenummer: |
017096512 |
Ihr Zeichen: |
NARCOS |
Marke: |
NARCOS |
Art der Marke: |
Wortmarke |
Anmelderin: |
Yahya Yildirim Elisabethstrasse 7 D-58636 Iserlohn ALEMANIA
Zekeriya Yildirim Elisabethstrasse 7 D-58636 Iserlohn ALEMANIA |
Auf den Beanstandungsbescheid datiert vom 7. Dezember 2017 wird Bezug genommen. Beim Amt ist keine Antwort hinsichtlich absoluter Schutzhindernisse eingegangen. Der Fall wurde einer erneuten Prüfung unterzogen, es haben sich aber keine Gründe für die Eintragungsfähigkeit der Anmeldung ergeben. Die Anmeldung wird daher zurückgewiesen. Der Vollständigkeit halber wird der Beanstandungsbescheid dieser Entscheidung beigefügt.
Aufgrund der oben angeführten Gründe und gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe f) sowie Artikel 7 Absatz 2 Unionsmarkenverordnung (UMV) wird hiermit die Anmeldung für die Unionsmarke Nr. 17 096 512 NARCOS für alle Waren und Dienstleistungen zurückgewiesen.
Gemäß Artikel 67 UMV können Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Gemäß Artikel 68 UMV ist die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach der Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss in der Verfahrenssprache eingereicht werden, in der die Entscheidung, die Gegenstand der Beschwerde ist, ergangen ist. Innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung ist die Beschwerde schriftlich zu begründen. Die Beschwerde gilt erst als eingelegt, wenn die Beschwerdegebühr von 720 EUR entrichtet worden ist.
Wolfgang SCHRAMEK