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HAUPTABTEILUNG KERNGESCHÄFT |
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L123 |
Zurückweisung der Anmeldung einer Unionsmarke
(Artikel 7 und 42 Absatz 2 UMV
Alicante, 21/11/2017
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Ulrich Früh Stillfriedplatz 7/22 A-1160 Wien AUSTRIA |
Anmeldenummer: |
017131012 |
Ihr Zeichen: |
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Marke: |
Universal Furniture Kit |
Art der Marke: |
Wortmarke |
Anmelderin: |
Ulrich Früh Stillfriedplatz 7/22 A-1160 Wien AUSTRIA |
Auf den Beanstandungsbescheid datiert vom 1 September 2017 wird Bezug genommen. Beim Amt ist keine Antwort hinsichtlich absoluter Schutzhindernisse eingegangen, ein Ferngespräch hat noch vor Fällung des Bescheides stattgefunden. Der Fall wurde einer erneuten Prüfung unterzogen, es haben sich aber keine Gründe für die Eintragungsfähigkeit der Anmeldung ergeben. Die Anmeldung wird daher zurückgewiesen. Der Vollständigkeit halber wird der Beanstandungsbescheid dieser Entscheidung beigefügt.
Aufgrund der oben angeführten Gründe und gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b) und c) sowie Artikel 7 Absatz 2 Unionsmarkenverordnung (UMV) wird hiermit die Anmeldung für die Unionsmarke Nr. 17 131 012 für alle Waren zurückgewiesen.
Gemäß Artikel 67 UMV können Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Gemäß Artikel 68 UMV ist die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach der Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss in der Verfahrenssprache eingereicht werden, in der die Entscheidung, die Gegenstand der Beschwerde ist, ergangen ist. Innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung ist die Beschwerde schriftlich zu begründen. Die Beschwerde gilt erst als eingelegt, wenn die Beschwerdegebühr von 720 EUR entrichtet worden ist.
Wolfgang SCHRAMEK