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HAUPTABTEILUNG KERNGESCHÄFT |
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L123 |
Zurückweisung der Anmeldung einer
Unionsmarke
(Artikel 7 und 42 Absatz 2 UMV
Alicante, 14.02.2018
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COHAUSZ & FLORACK Patent- und Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB Bleichstr. 14 D-40211 Düsseldorf ALEMANIA |
Anmeldenummer: |
017490806 |
Ihr Zeichen: |
172208EU |
Marke: |
XTRACLEAN |
Art der Marke: |
Wortmarke |
Anmelderin: |
Bohle AG Dieselstr. 10 D-42781 Haan ALEMANIA |
Das Amt beanstandete am 28.12.2017 die Anmeldung unter Berufung auf den beschreibenden Charakter und der fehlenden Unterscheidungskraft gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben (b) und (c) UMV und auch und Artikel 7 Absatz 2 UMV. Die Beanstandung wird im beiliegenden Schreiben begründet.
Die Anmelderin hat es versäumt, innerhalb der Frist Stellung zu nehmen. Aus den oben genannten Gründen und gemäß Artikel 7 Absatz 1 UMV wird hiermit die Anmeldung für die Unionsmarke Nr. 017490806 für alle Waren der Anmeldung zurückgewiesen.
Gemäß Artikel 67 UMV können Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Gemäß Artikel 68 UMV ist die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach der Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss in der Verfahrenssprache eingereicht werden, in der die Entscheidung, die Gegenstand der Beschwerde ist, ergangen ist. Innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung ist die Beschwerde schriftlich zu begründen. Die Beschwerde gilt erst als eingelegt, wenn die Beschwerdegebühr von 720 EUR entrichtet worden ist
Alina BUTUMAN