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HAUPTABTEILUNG KERNGESCHÄFT |
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L123 |
Teilweise Zurückweisung der Anmeldung einer
Unionsmarke
(Artikel 7 und 42 Absatz 2 UMV)
Alicante, 11/04/2018
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Frank Altmann Deubener Str. 17 D-01705 Freital ALEMANIA |
Anmeldenummer: |
017492703 |
Ihr Zeichen: |
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Marke: |
STRUMPFEXPRESS |
Art der Marke: |
Word mark |
Anmelderin: |
Frank Altmann Deubener Str. 17 D-01705 Freital ALEMANIA |
Das Amt beanstandete am 06/12/2017 die Anmeldung unter Berufung auf deren fehlende Unterscheidungskraft gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b UMV sowie Artikel 7 Absatz 2 UMV. Die Beanstandung wird im beiliegenden Schreiben begründet.
Die Anmelderin hat es versäumt, innerhalb der Frist Stellung zu nehmen. Aus den oben genannten Gründen und gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b UMV sowie Artikel 7 Absatz 2 UMV wird hiermit die Anmeldung für die Unionsmarke Nr. 17 492 703 für folgende Dienstleistungen zurückgewiesen:
DE-35 |
Online-Einzelhandelsdienstleistungen in Bezug auf Bekleidungsstücke; Einzelhandelsdienstleistungen in Bezug auf Bekleidung; Einzelhandelsdienstleistungen in Bezug auf Bekleidungsstücke; Einzelhandelsdienstleistungen in Bezug auf Bekleidungsstücke und Bekleidungsaccessoires. |
Die Bearbeitung der Anmeldung wird dementsprechend fortgesetzt für die verbleibenden Waren, nämlich:
DE-10 |
Medizinische Bekleidung. |
DE-25 |
Bekleidungsstücke; Kopfbedeckungen; Schuhwaren; Innensocken für Schuhwaren. |
Gemäß Artikel 67 UMV können Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Gemäß Artikel 68 UMV ist die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach der Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss in der Verfahrenssprache eingereicht werden, in der die Entscheidung, die Gegenstand der Beschwerde ist, ergangen ist. Innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung ist die Beschwerde schriftlich zu begründen. Die Beschwerde gilt erst als eingelegt, wenn die Beschwerdegebühr von 720 EUR entrichtet worden ist.
Lidija BUNTA