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HAUPTABTEILUNG KERNGESCHÄFT |
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L123 |
Zurückweisung der Anmeldung einer
Unionsmarke
(Artikel 7 und 42 Absatz 2 UMV
Alicante, 07/04/2018
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Otto (GmbH & Co KG) Nicola Franzky Werner-Otto-Straße 1-7 D-22179 Hamburg ALEMANIA |
Anmeldenummer: |
017498924 |
Ihr Zeichen: |
RK-GRFy/Fe8876 |
Marke: |
FÜR DICH! |
Art der Marke: |
Bildmarke |
Anmelderin: |
Otto (GmbH & Co KG) Werner-Otto-Straße 1-7 D-22179 Hamburg ALEMANIA |
Das
Amt beanstandete am 07/12/2017 die Anmeldung
unter
Berufung auf den beschreibenden Charakter und die fehlendende
Unterscheidungskraft gemäß Artikel 7 Absatz 1 UMV
Buchstaben b und c. Die Beanstandung wird wie folgt begründet.
Das Amt hat Ihre Anmeldung einer Unionsmarke daraufhin geprüft, ob sie die gesetzlichen Anforderungen gemäß Artikel 7 UMV für eine Eintragung erfüllt.
Das Zeichen
Die Anmeldung besteht
aus der Bildmarke
Das Zeichen, das Sie angemeldet haben, ist gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 7 Absatz 2 UMV von der Eintragung ausgeschlossen, weil es keine Unterscheidungskraft im Hinblick auf die Waren und Dienstleistungen, für die Schutz beantragt wird, hat.
Folgende Waren und Dienstleistungen werden beanstandet:
Klasse 16 Druckereierzeugnisse.
Klasse 35: Groß- und Einzelhandelsdienstleistungen mit Düngemittel, Farben, Firnisse, Lacke, Druckertinte, Toner für Kopiergeräte, Wasch- und Bleichmittel, Putz-, Polier-, Fettentfernungs- und Schleifmittel, Seifen, Parfümeriewaren, ätherische Öle, Mittel zur Körper- und Schönheitspflege, Haarwässer, Zahnputzmittel, Technische Öle und Fette, Schmiermittel, Staubabsorbierungs-, Staubbenetzungs- und Staubbindemittel, Brennstoffe (einschl. Motorentreibstoffe) und Leuchtstoffe, Kerzen und Dochte für Beleuchtungszwecke, Pharmazeutische und veterinärmedizinische Erzeugnisse sowie Präparate für die Gesundheitspflege, diätetische Erzeugnisse für medizinische Zwecke, Babykost, Pflaster, Verbandmaterial, Desinfektionsmittel, Unedle Metalle und deren Legierungen, Baumaterialien aus Metall, transportable Bauten aus Metall, Schienenbaumaterial aus Metall, Kabel und Drähte aus Metall (nicht für elektrische Zwecke), Schlosserwaren und Kleineisenwaren, Metallrohre, Geldschränke, Werkzeugmaschinen, Geschirrspülmaschinen, Mixer (Maschinen), Mixgeräte für den Haushalt (elektrisch), Schneebesen (elektrisch, für den Haushalt), Waschmaschinen, Staubsauger, Motoren (ausgenommen Motoren für Landfahrzeuge), nicht handbetätigte landwirtschaftliche Geräte, Handbetätigte Werkzeuge und Geräte, Messerschmiedewaren, Gabeln und Löffel, Hieb- und Stichwaffen, Rasierapparate, Wissenschaftliche, Schifffahrts-, Vermessungs-, elektrische, photographische, Film-, optische, Wäge-, Mess-, Signal-, Kontroll-, Rettungs- und Unterrichtsapparate und -instrumente, Brillen, Sonnenbrillen, Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von Ton und Bild, Magnetaufzeichnungsträger, Schallplatten, Registrierkassen, Rechenmaschinen, Datenverarbeitungsgeräte und Computer, Feuerlöschgeräte, Orthopädische Artikel, Blutdruckmessgeräte, Massagehandschuhe, Massagegeräte, Präservative (Kondome), Babyflaschen, Schnuller für Säuglinge, Beleuchtungs-, Heizungs-, Dampferzeugungs-, Koch-, Kühl-, Trocken-, Lüftungs- und Wasserleitungsgeräte sowie sanitäre Anlagen, Fahrzeuge, Apparate zur Beförderung auf dem Lande, in der Luft oder auf dem Wasser, Feuerwerkskörper, Edelmetalle und deren Legierungen, Juwelierwaren, Schmuckwaren, Edelsteine, Uhren und Zeitmessinstrumente, Musikinstrumente, Papier, Pappe (Karton), Druckereierzeugnisse, Kataloge, Buchbinderartikel, Fotografien, Schreibwaren, Klebstoffe für Papier- und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke, Künstlerbedarfsartikel, Pinsel, Schreibmaschinen und Büroartikel (ausgenommen Möbel), Lehr- und Unterrichtsmittel (ausgenommen Apparate), Verpackungsmaterial aus Kunststoff, Kautschuk, Guttapercha, Gummi, Asbest, Glimmer, Dichtungs-, Packungs- und Isoliermaterial, Schläuche (nicht aus Metall), Reise- und Handkoffer, Taschen, Schlüsseletuis, Rucksäcke, Brieftaschen, Geldbörsen, Regenschirme, Sonnenschirme und Spazierstöcke, Baumaterialien (nicht aus Metall), Rohre (nicht aus Metall) für Bauzwecke, transportable Bauten (nicht aus Metall), Jalousien (nicht aus Metall), Markisenkonstruktionen (nicht aus Metall), Parkett, Möbel, Spiegel, Rahmen, Aktenschränke, Anrichten (Möbel), Betten, Bettzeug (ausgenommen Bettwäsche), Bilderrahmen, Blumenständer. Blumentische, Bücherregale, Buchstützen, Buffets, Büromöbel, Dosen, Kästen und Kisten aus Holz oder Kunststoff, Garderobenständer, Gardinenstangen, Geschirrschränke, Hocker, Kinderhochstühle, Kommoden, Korbwaren, Latexmatratzen, Liegestühle, Matratzen, Paravents (Einrichtungsartikel), Polstermöbel, Rattan, Regale, Schirmständer, Schlüsselbretter, Schränke, Schreibtische, Schubladen, Servierwagen (Möbel), Sofas, Spiegelfliesen, Spielzeugkisten, Sprungfedermatratzen, Statuen aus Holz, Wachs, Gips oder Kunststoff, Stühle, Tische, Vitrinen (Möbel), Wanddekorationsmaterial, Waschtische (Möbel), Wasserbetten, Zeitungshalter, Zeitungsständer, Behälter und Geräte für den Haushalt und Küche (nicht aus Edelmetall oder plattiert), Kämme und Schwämme, Bürsten (mit Ausnahme von Pinseln), Bürstenmachermaterial, Putzzeug, Stahlspäne, rohes oder teilweise bearbeitetes Glas (mit Ausnahme von Bauglas), Glaswaren, Porzellan und Steingut, Seile, Bindfaden, Netze, Zelte, Planen, Segel, Säcke, Polsterfüllstoffe (außer Kautschuk oder Kunststoffen), rohe Gespinstfasern, Hängematten, Markisen aus Kunststoff und textilem Material, Garne und Fäden für textile Zwecke, Webstoffe und Textilwaren, Bett- und Tischdecken, Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen, Spitzen und Stickereien, Bänder und Schnürbänder, Knöpfe, Haken und Ösen, Nadeln, künstliche Blumen, Teppiche, Fußmatten, Matten, Linoleum und andere Bodenbeläge, Tapeten (ausgenommen aus textilem Material), Spiele, Spielzeug, Turn- und Sportartikel, Christbaumschmuck, Fleisch, Fisch, Geflügel und Wild, Fleischextrakte, tiefgefrorenes, konserviertes, getrocknetes und gekochtes Obst und Gemüse, Gallerten (Gelees), Konfitüren, Kompotte, Eier, Milch und Milchprodukte, Speiseöle und -fette, Kaffee, Tee, Kakao, Zucker, Reis, Tapioka, Sago, Kaffee-Ersatzmittel, Mehle und Getreidepräparate, Brot, feine Backwaren und Konditorwaren, Speiseeis, Honig, Melassesirup, Hefe, Backpulver, Salz, Senf, Essig, Sossen (Würzmittel), Gewürze, Kühleis, Land-, garten- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse sowie Samenkörner, frisches Obst und Gemüse, Sämereien, Pflanzen und natürliche Blumen, Futtermittel, Malz, Biere, Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer und andere alkoholfreie Getränke, Fruchtgetränke und Fruchtsäfte, Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken, Alkoholische Getränke (ausgenommen Biere), Tabak, Raucherartikel, Streichhölzer.
Die Unterscheidungskraft einer Marke wird zum einen im Hinblick auf die Waren oder Dienstleistungen, für die Schutz beantragt wird, und zum anderen im Hinblick auf die Wahrnehmung der maßgeblichen Verkehrskreise beurteilt. Im vorliegenden Fall richten sich die Waren und Dienstleistungen sowohl an Durchschnittsverbraucher sowie an Fachkreise. Aufgrund der Sprache der Worte, deutsch, sind die deutschsprachigen Verkehrskreise heranzuziehen.
Diese werden die Wortelemente als Hinweis darauf verstehen, dass die jeweiligen Produkte und Dienstleistungen (Groß- und Einzelhandelsdienstleistungen) individualisiert und personalisiert sind und sich dadurch von den anderen Produkten und Dienstleistungen durch diesen persönlichen Bezug abheben.
Das Zeichen, für das Schutz beantragt wird, würde in dem maßgeblichen Marktsegment lediglich als lobender Slogan gesehen werden, dessen Funktion darin besteht, eine Wertaussage zu geben, nämlich die individuelle Note zu betonen. Im vorliegenden Fall dürften darüber hinaus die maßgeblichen Verkehrskreise dazu neigen, in dem Zeichen keinen besonderen Hinweis auf die betriebliche Herkunft über die Werbebotschaft hinaus wahrnehmen, die allein dazu dient, positive Aspekte der betreffenden Waren und Dienstleistungen hervorzuheben, nämlich dass individualisiert sind und auf den entsprechenden Nutzer und Käufer abgestimmt sind.
Auch wenn das Zeichen, für das Schutz beantragt wird, bestimmte Bildbestandteile enthält, nämlich die Stilisierung der Buchstaben sowie die Anordnung und das Ausrufezeichen, sind diese Bestandteile ihrer Art nach so vernachlässigbar, dass sie der Marke in ihrer Gesamtheit keine Unterscheidungskraft verleihen. Sie weisen in Bezug auf die Art ihrer Kombination keinen Aspekt auf, der es der Marke ermöglichen würde, für die Waren und Dienstleistungen, für die Schutz beantragt wird, die Hauptfunktion zu erfüllen.
Dem betreffenden Zeichen fehlt es daher an Unterscheidungskraft im Sinne des Artikels 7 Absatz 1 Buchstabe b UMV in Verbindung mit Artikel 7 Absatz 2 UMV.
Frist für die Beantwortung
Sie können innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt dieser Mitteilung eine Stellungnahme einreichen. Wenn Sie keine Stellungnahme einreichen, wird die Anmeldung zurückgewiesen.
Das Amt hat Ihre Anmeldung einer Unionsmarke daraufhin geprüft, ob sie die gesetzlichen Anforderungen gemäß Artikel 7 UMV für eine Eintragung erfüllt.
Die Anmelderin hat es versäumt, innerhalb der Frist Stellung zu nehmen. Aus den oben genannten Gründen und gemäß Artikel 7 Absatz 1 UMV wird hiermit die Anmeldung für die Unionsmarke Nr. 17 498 924 für alle Waren und Dienstleistungen der Anmeldung zurückgewiesen.
Gemäß Artikel 67 UMV können Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Gemäß Artikel 68 UMV ist die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach der Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss in der Verfahrenssprache eingereicht werden, in der die Entscheidung, die Gegenstand der Beschwerde ist, ergangen ist. Innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung ist die Beschwerde schriftlich zu begründen. Die Beschwerde gilt erst als eingelegt, wenn die Beschwerdegebühr von 720 EUR entrichtet worden ist.
Claudia MARTINI