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HAUPTABTEILUNG KERNGESCHÄFT |
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L123 |
Zurückweisung der Anmeldung einer
Unionsmarke
(Artikel 7 und 42 Absatz 2 UMV)
Alicante, 16/08/2018
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(F200) ASG RECHTSANWÄLTE GMBH Friedrichstr. 200 D-10117 Berlin ALEMANIA |
Anmeldenummer: |
017873221 |
Ihr Zeichen: |
174-18 |
Marke: |
TUBULAR LIGHTS
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Art der Marke: |
Wortmarke |
Anmelderin: |
Oliver Schürings Aachen D-52066 Aachen ALEMANIA |
Das Amt beanstandete am 03/04/2018 die Anmeldung gemäß Artikel 7 Absatz 1 UMV. Die Beanstandung wird im beiliegenden Schreiben begründet.
Die Anmelderin hat es versäumt, innerhalb der Frist Stellung zu nehmen. Aus den oben genannten Gründen und gemäß wird hiermit die Anmeldung für die Unionsmarke Nr. 17 873 221 für alle Waren zurückgewiesen.
Gemäß Artikel 67 UMV können Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Gemäß Artikel 68 UMV ist die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach der Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss in der Verfahrenssprache eingereicht werden, in der die Entscheidung, die Gegenstand der Beschwerde ist, ergangen ist. Innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung ist die Beschwerde schriftlich zu begründen. Die Beschwerde gilt erst als eingelegt, wenn die Beschwerdegebühr von 720 EUR entrichtet worden ist.
Julia TESCH