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HAUPTABTEILUNG KERNGESCHÄFT |
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Vollständige Zurückweisung der Anmeldung einer Unionsmarke gemäß Artikeln 7 und 42 der Unionsmarkenverordnung Nr. 2017/1001 (UMV)
Alicante, 22/11/2018
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Staeger & Sperling PartG mbB Sonnenstr. 19 80331 München Deutschland |
Anmeldenummer |
17916205 |
Ihr Zeichen |
L493EUTM |
Marke |
ASSET |
Anmelder |
Hartwig Dirscherl Seemüllerstr. 8 81549 München Deutschland |
Sachverhalt
Das Amt beanstandete am 9. Juli 2018 die Anmeldung unter Berufung auf fehlende Unterscheidungskraft gemäß Artikel 7(1)(b), beschreibenden Charakter gemäß Artikel 7(1)(c) und Artikel 7(2) UMV. Die Beanstandung liegt diesem Schreiben bei.
Die Frist zur Einreichung einer Stellungnahme ist mittlerweile jedoch abgelaufen (14. September 2018), ohne daß das Amt entweder eine Eingabe auf die Beanstandung, ein Fristverlängerungsgesuch oder einen Verzicht auf die Anmeldung erhalten hat.
Entscheidung
Gemäß Artikel 94 UMV obliegt es dem Amt, eine mit Gründen zu versehende Entscheidung zu treffen, zu denen sich der Anmelder äußern konnte.
Die Anmeldung wird daher aus den in der Mitteilung vom 9. Juli 2018 erwähnten Gründen für alle Waren zurückgewiesen:
9
Software zur Planung und Optimierung der Instandhaltung und Instandsetzung von Systemen und Teilsystemen von Flugzeugen und Fahrzeugen.
Weil der Anmelder nicht inhaltlich auf die Beanstandung reagiert hat, erübrigt sich eine weitere Stellungnahme des Amtes und wird ausdrücklich auf die Begründung in dem Beanstandungsschreiben vom 9. Juli 2018 Bezug genommen.
Beschwerdebelehrung (Artikel 94 UMV)
Gemäß Artikel 66-68 UMV können Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen. Darüber hinaus ist innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung die Beschwerde schriftlich zu begründen.
Die Beschwerde gilt erst mit der Zahlung der Beschwerdegebühr in Höhe von EUR 720,00 als eingelegt.
Robert KLIJN BRINKEMA