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HAUPTABTEILUNG KERNGESCHÄFT |
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L123 |
Zurückweisung der Anmeldung einer
Unionsmarke
(Artikel 7 und 42 Absatz 2 UMV)
Alicante, 31/10/2018
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BOCK LEGAL PARTNERSCHAFT VON RECHTSANWÄLTEN mbB Reuterweg 51-53 D-60323 Frankfurt am Main ALEMANIA |
Anmeldenummer: |
017927203 |
Ihr Zeichen: |
651/18MB |
Marke: |
luxus italia
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Art der Marke: |
Bildmarke |
Anmelderin: |
Agonist GmbH Europaallee 49-51 D-60327 Frankfurt am Main ALEMANIA |
Das Amt beanstandete am 28.08.2018 die Anmeldung unter Berufung auf den beschreibenden und nicht unterscheidungsfähigen Charakter gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben c und b sowie Artikel 7 Absatz 2 UMV. Die Beanstandung wird im beiliegenden Schreiben begründet.
Die Anmelderin hat es versäumt, innerhalb der Frist Stellung zu nehmen. Aus den oben genannten Gründen und gemäß Artikel 7 Absatz 1 UMV wird hiermit die Anmeldung für die Unionsmarke Nr. 17 927 203 für alle Waren zurückgewiesen:
Klasse 3 Körperpflegemittel; Reinigungs- und Duftpräparate; Ätherische Öle und aromatische Extrakte.
Klasse 11 Beleuchtung und Lichtreflektoren; Kamine; Koch-, Erhitzungs-, Kühlungs- und sonstige Behandlungsgeräte und -ausrüstung für Nahrungsmittel und Getränke; Kühl- und Gefrierausrüstung; Sanitäre Installationen und Einrichtungen, Wasserversorgungsanlagen.
Klasse 18 Gepäck, Taschen, Brieftaschen und andere Tragebehältnisse; Regen- und Sonnenschirme.
Klasse 20 Möbel und Einrichtungsgegenstände; Statuen, Figuren und Kunstwerke sowie Verzierungen und Dekorationen aus Materialien wie Holz, Wachs, Gips oder Kunststoff, soweit in dieser Klasse enthalten.
Klasse 24 Textilwaren und Textilersatzstoffe; Textilstoffe.
Klasse 25 Bekleidungsstücke; Kopfbedeckungen; Schuhwaren.
Klasse 27 Fußbodenbeläge und künstliche Bodenbeläge; Wand- und Deckenverkleidungen.
Gemäß Artikel 67 UMV können Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Gemäß Artikel 68 UMV ist die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach der Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss in der Verfahrenssprache eingereicht werden, in der die Entscheidung, die Gegenstand der Beschwerde ist, ergangen ist. Innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung ist die Beschwerde schriftlich zu begründen. Die Beschwerde gilt erst als eingelegt, wenn die Beschwerdegebühr von 720 EUR entrichtet worden ist.
Catrin POHL