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HAUPTABTEILUNG KERNGESCHÄFT |
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L123 |
Zurückweisung der Anmeldung einer
Unionsmarke
(Artikel 7 und 42 Absatz 2 UMV)
Alicante, 09/11/2018
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MWW RECHTSANWÄLTE Casinostr. 38 D-56068 Koblenz ALEMANIA |
Anmeldenummer: |
017930115 |
Ihr Zeichen: |
185/18-PSC/ko |
Marke: |
weihnachtsplaner
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Art der Marke: |
Bildmarke |
Anmelderin: |
Neue Werft Gesellschaft für Markenentwicklung mbH Walporzheimer Str. 30 D-53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler ALEMANIA |
Das Amt beanstandete am 29/08/2018 die Anmeldung gemäß Artikel 7 Absatz 1 UMV. Die Beanstandung wird im beiliegenden Schreiben begründet.
Die Anmelderin hat es versäumt, innerhalb der Frist Stellung zu nehmen. Aus den oben genannten Gründen und gemäß wird hiermit die Anmeldung für die Unionsmarke Nr. 17 930 115 für folgende Waren und Dienstleistungen zurückgewiesen:
Klasse 16 Drucke; Druckereierzeugnisse; Jahresplaner [Druckereierzeugnisse]; Terminkalender [Druckereierzeugnisse]; Planer [Druckereierzeugnisse]; Schreibtisch-Planer [Druckereierzeugnisse]; Karten; Bedruckte Karten; Weihnachtskarten; Adventskalender; Eventprogramme; Karten für Geschenkverpackungen; Gutscheine für Geschenke.
Klasse 41 Organisation und Durchführung von Festen, insbesondere von Weihnachtsfeiern; Organisation und Durchführung von Firmenfeiern; Organisation von Festen zu Unterhaltungszwecken; Organisation von Festen zu kulturellen Zwecken; Feste (Organisation von Festen) zur Unterhaltung; Beratung in Bezug auf Planung von Special-Events; Organisation von musikalischer Unterhaltung; Beratung über Veranstaltungen [Unterhaltung].
Die Anmeldung wird für die übrigen Waren und Dienstleistungen zugelassen.
Gemäß Artikel 67 UMV können Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Gemäß Artikel 68 UMV ist die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach der Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss in der Verfahrenssprache eingereicht werden, in der die Entscheidung, die Gegenstand der Beschwerde ist, ergangen ist. Innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung ist die Beschwerde schriftlich zu begründen. Die Beschwerde gilt erst als eingelegt, wenn die Beschwerdegebühr von 720 EUR entrichtet worden ist.
Julia TESCH