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HAUPTABTEILUNG KERNGESCHÄFT |
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Vollständige Zurückweisung der Anmeldung einer Unionsmarke gemäß Artikeln 7 und 42 der Unionsmarkenverordnung Nr. 2017/1001 (UMV)
Alicante, 23/11/2018
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Herrn RA Hendrik KNOPP Nuuvera Deutschland GmbH Wohlers Allee 54 22767 Hamburg Deutschland |
Anmeldenummer |
17931919 |
Marke |
CBD EFFECT |
Anmelderin |
Nuuvera Deutschland GmbH Wohlers Allee 54 22767 Hamburg Deutschland |
Sachverhalt
Das Amt beanstandete am 8. August 2018 die Anmeldung unter Berufung auf fehlende Unterscheidungskraft gemäß Artikel 7(1)(b), beschreibenden Charakter gemäß Artikel 7(1)(c) und Artikel 7(2) UMV. Die Beanstandung liegt diesem Schreiben bei.
Die Frist zur Einreichung einer Stellungnahme ist mittlerweile jedoch abgelaufen (13. Oktober 2018), ohne daß das Amt entweder eine Eingabe auf die Beanstandung, ein Fristverlängerungsgesuch oder einen Verzicht auf die Anmeldung erhalten hat.
Entscheidung
Gemäß Artikel 94 UMV obliegt es dem Amt, eine mit Gründen zu versehende Entscheidung zu treffen, zu denen sich die Anmelderin äußern konnte.
Die Anmeldung wird daher aus den in der Mitteilung vom 8. August 2018 erwähnten Gründen für alle Waren zurückgewiesen:
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Kosmetika; Hautmasken [Kosmetika]; Gesichtswaschmittel [Kosmetika]; Sonnenöle [Kosmetika]; Sonnenschutzpräparate [Kosmetika]; Feuchtigkeitspflegemittel [Kosmetika]; Fluidcremes [Kosmetika]; Funktionelle Kosmetika; Bio-Kosmetika; Natürliche Kosmetika; Pflegepräparate [Kosmetika]; Rasiercremes [Kosmetikartikel]; Schaumbäder [Kosmetikartikel]; Sonnenschutzcremes [Kosmetikartikel]; Nicht medizinische Kosmetika; Kosmetika für Kinder; After-Sun-Gele [Kosmetika]; Kosmetika, als Set verkauft; After-Sun-Öle [Kosmetika]; Kosmetika und kosmetische Präparate; Mit Kosmetika getränkte Reinigungspads; Feuchtigkeitsmittel [Kosmetika] für den Körper; Sonnenschutzmittel für die Lippen [Kosmetika]; Puder zum Nachfüllen für Puderdosen [Kosmetika]; Sunblocker in Form von Ölen [Kosmetika]; Mit Kosmetika gefüllte Nachfüllpackungen für Dosierspender; Nicht medizinische Kosmetika und Mittel für Körper- und Schönheitspflege; Ätherische Öle; Kosmetische Öle; Öle zur Haarspülung; Gemischte ätherische Öle; Backaromen [ätherische Öle]; Parfümerien, ätherische Öle; Natürliche ätherische Öle; Pflanzliche ätherische Öle; Aromastoffe [ätherische Öle]; Öle für Massagezwecke; Lebensmittelaromen [ätherische Öle]; Terpene [ätherische Öle]; Öle für kosmetische Zwecke; Öle für das Haar; Ätherische Essenzen und Öle; Ätherische Öle für Haushaltszwecke; Pflanzliche Aromastoffe [ätherische Öle]; Ätherische Öle zur Nervenberuhigung; Natürliche Öle für Parfums; Aromastoffe, pflanzliche [ätherische Öle]; Ätherische Öle als Lebensmittelaromastoffe; Kosmetische Öle für den Körper; Öle zur Verwendung bei Massagen; Ätherische Öle für kosmetische Zwecke; Öle zur Behandlung von Haaren; Natürliche Öle für kosmetische Zwecke; Öle, nicht für medizinische Zwecke; Shampoos; Zahnpasta; Cremeseifen; Parfümierte Cremes; Aftershave-Cremes; Cremes zum Rasieren; Cremes zur Handpflege; Cremes für das Gesicht; Cremes für die Rasur; Cremes für das Haar; Cremes für die Aromatherapie; Cremes für die Haut; Cremes für die Hände; Cremes für die Haarpflege; Kosmetische Cremes und Lotionen; Parfümierte Körperlotionen und -cremes; Cremes zur Benutzung im Gesicht; Cremes, nicht für medizinische Zwecke; Schönheitspflegemittel in Form von Cremes; Kosmetische Cremes für die Haut; Cremes zur Pflege der Hände; Kosmetische Cremes für trockene Haut; Lippenstifte; Lippenbalsam; Lippenbalsam, nicht für medizinische Zwecke; Duschgele; Duschgele [Mittel zur Körper- und Schönheitspflege]; Bade- und Duschgele, nicht für medizinische Zwecke; Badeöle; Aromatische Badeöle; Badeöle für kosmetische Zwecke; Badeöle, ausgenommen für medizinische Zwecke; Badeöle, nicht für medizinische Zwecke; Kugelförmige Badezusätze; Schaumbäder [Badezusätze]; Badezusätze, kosmetische; Kosmetische Badezusätze [Parfümerieartikel]; Nicht medizinische Badezusätze; Badezusatz für kosmetische Zwecke; Badezusätze, nicht für medizinische Zwecke.
Weil die Anmelderin nicht inhaltlich auf die Beanstandung reagiert hat, erübrigt sich eine weitere Stellungnahme des Amtes und wird ausdrücklich auf die Begründung in dem Beanstandungsschreiben vom 8. August 2018 Bezug genommen.
Beschwerdebelehrung (Artikel 94 UMV)
Gemäß Artikel 66-68 UMV können Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen. Darüber hinaus ist innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung die Beschwerde schriftlich zu begründen.
Die Beschwerde gilt erst mit der Zahlung der Beschwerdegebühr in Höhe von EUR 720,00 als eingelegt.
Robert KLIJN BRINKEMA