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HAUPTABTEILUNG KERNGESCHÄFT |
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L123 |
Zurückweisung der Anmeldung einer
Unionsmarke)
(Artikel 7 und 42 Absatz 2 UMV)
Alicante, 20/12/2018
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Happy Parents Software GmbH Brunnenstraße 196 D-10119 Berlin ALEMANIA |
Anmeldenummer: |
017936621 |
Ihr Zeichen: |
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Marke: |
Luna
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Art der Marke: |
Wortmarke |
Anmelderin: |
Happy Parents Software GmbH Brunnenstraße 196 D-10119 Berlin ALEMANIA |
Das Amt beanstandete am 20.08.2018 die Anmeldung „LUNA“ teilweise unter Berufung auf den beschreibenden Charakter und die fehlendende Unterscheidungskraft gemäß Artikel 7 Absatz 1 UMV Buchstaben b und c. Die Beanstandung wird im beiliegenden Schreiben begründet.
Die relevanten Verbraucher werden den Begriff als Mond verstehen und davon ausgehen, dass die mobilen Apps und die elektronischen Überwachungsgeräte es ermöglichen, relevante Informationen über den Mond zu ermitteln.
Die Anmelderin hat nicht innerhalb der gesetzten Frist geantwortet. Aus den oben genannten Gründen und gemäß Artikel 7 Absatz 1 UMV Buchstaben b und c wird hiermit die Anmeldung für die Unionsmarke Nr. 17 936 621 für die Waren der
Klasse 9: Mobile Apps; Elektrische Überwachungsgeräte zurückgewiesen.
Klarstellend zur bisherigen Beanstandung ist festzustellen, dass für die Waren der Klasse 9, nämlich Mithörgeräte zur Überwachung von Babys die Eintragung weitergeführt wird.
Gemäß Artikel 67 UMV können Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Gemäß Artikel 68 UMV ist die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach der Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss in der Verfahrenssprache eingereicht werden, in der die Entscheidung, die Gegenstand der Beschwerde ist, ergangen ist. Innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung ist die Beschwerde schriftlich zu begründen. Die Beschwerde gilt erst als eingelegt, wenn die Beschwerdegebühr von 720 EUR entrichtet worden ist.
Claudia MARTINI