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HAUPTABTEILUNG KERNGESCHÄFT |
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L123 |
Zurückweisung der Anmeldung einer Unionsmarke
(Artikel 7 und 42 Absatz 2 UMV)
Alicante, 09/01/2019
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sportpraline.com GmbH Bismarckstraße 6 D-86356 Neusäß ALEMANIA |
Anmeldenummer: |
017952811 |
Ihr Zeichen: |
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Marke: |
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Art der Marke: |
Dreidimensional |
Anmelderin: |
sportpraline.com GmbH Bismarckstraße 6 D-86356 Neusäß ALEMANIA |
Auf den Beanstandungsbescheid datiert vom 17/10/2018 wird Bezug genommen. Beim Amt ist keine Antwort eingegangen. Der Fall wurde einer erneuten Prüfung unterzogen, es haben sich aber keine Gründe für die Eintragungsfähigkeit der Anmeldung ergeben. Der Vollständigkeit halber wird der Beanstandungsbescheid dieser Entscheidung beigefügt.
Aufgrund der oben angeführten Gründe und gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b) sowie Artikel 7 Absatz 2 Unionsmarkenverordnung (UMV) wird hiermit die Anmeldung für die Unionsmarke Nr. 017952811 für alle Waren zurückgewiesen. Im vorliegenden Fall wird die Form der Ware als Marke beansprucht.
Es wird ein Stück Schokolade bzw. ein Verpackung für Schokoladeformen dargestellt. Die Merkmale der Form des angemeldeten Zeichens besitzen für sich allein bzw. in Verbindung miteinander nach Auffassung des Amtes keine Unterscheidungskraft.
Gemäß Artikel 67 UMV können Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Gemäß Artikel 68 UMV ist die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach der Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss in der Verfahrenssprache eingereicht werden, in der die Entscheidung, die Gegenstand der Beschwerde ist, ergangen ist. Innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung ist die Beschwerde schriftlich zu begründen. Die Beschwerde gilt erst als eingelegt, wenn die Beschwerdegebühr von 720 EUR entrichtet worden ist.
Wolfgang SCHRAMEK