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HAUPTABTEILUNG KERNGESCHÄFT |
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L123 |
Zurückweisung der Anmeldung einer
Unionsmarke
(Artikel 7 und 42 Absatz 2 UMV
Alicante, 23/01/2019
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MAS & P: MIESS ALTHERR SIBINGER UND PARTNER RECHTSANWÄLTE PARTNERSCHAFTSGESELLSCHAFT Kaiserring 48-50 D-68161 Mannheim ALEMANIA |
Anmeldenummer: |
017961824 |
Ihr Zeichen: |
5706/W/077-745/18 |
Marke: |
Kluge Diagnostik. Richtige Entscheidung.
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Art der Marke: |
Wortmarke |
Anmelderin: |
SYNLAB International GmbH Moosacher Str. 88 D-80809 München ALEMANIA |
Das Amt beanstandete am 22/10/2018 die Anmeldung unter Berufung auf Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b) UMV sowie Artikel 7 Absatz 2 UMV, da es die angemeldete Marke aus den im beiliegenden Schreiben genannten Gründen, das integraler Bestandteil der vorliegenden Entscheidung ist, für nicht eintragungsfähig erachtet.
Die Anmelderin hat es versäumt, innerhalb der Frist Stellung zu nehmen. Aus den oben genannten Gründen und gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b) UMV sowie Artikel 7 Absatz 2 UMV wird hiermit die Anmeldung für die Unionsmarke Nr. 17961824 für alle Waren und Dienstleistungen der Anmeldung zurückgewiesen.
Gemäß Artikel 67 UMV können Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Gemäß Artikel 68 UMV ist die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach der Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss in der Verfahrenssprache eingereicht werden, in der die Entscheidung, die Gegenstand der Beschwerde ist, ergangen ist. Innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung ist die Beschwerde schriftlich zu begründen. Die Beschwerde gilt erst als eingelegt, wenn die Beschwerdegebühr von 720 EUR entrichtet worden ist.
Claudio MARTINEZ MÖCKEL