HAUPTABTEILUNG KERNGESCHÄFT



L123


Teilweise Zurückweisung der Anmeldung einer

Unionsmarke

(Artikel 7 und 42 Absatz 2 UMV)




Alicante, 02/03/2021



digiwerk GmbH

Buchenstraße 2

D-72141 Walddorfhäslach

ALEMANIA


Anmeldenummer:

018008310

Ihr Zeichen:


Marke:

DIGIWERK

Art der Marke:

Wortmarke

Anmelderin:

digiwerk GmbH

Buchenstraße 2

D-72141 Walddorfhäslach

DE



Das Amt beanstandete am 22. Dezember 2020 die Anmeldung unter Berufung auf deren teilweise beschreibenden Charakter sowie auf deren teilweise fehlende Unterscheidungskraft gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben b) und c) sowie Absatz 2 der Unionsmarkenverordnung (UMV). Die Mitteilung über teilweise Eintragungshindernisse wurde im beiliegenden Schreiben begründet (Anlage), die damit ein wesentlicher Bestandteil dieser Entscheidung wird.


Die Anmelderin nahm dazu mit Schreiben vom 19. Februar 2021 fristgemäß Stellung. Die Stellungnahme kann wie folgt zusammengefasst werden:

  1. Die Bezeichnung sei „nicht beschreibend“.

  2. Es bestünden vergleichbare Voreintragungen.



Entscheidung


Gem. Art. 94 UMV trifft das Amt eine Entscheidung. Diese darf nur auf Gründe gestützt werden, zu denen die Beteiligten sich äußern konnten.


Nach eingehender Prüfung der Argumente der Anmelderin hat das Amt entschieden, die (teilweise) Beanstandung aufrechtzuerhalten.



Verfahrensgegenständliches Waren-/Dienstleistungsverzeichnis der Klassen 16, 35 und 42, für die Eintragungshindernisse festgestellt wurden


16 (vollständig): Druckereierzeugnisse.


35: Sammeln und Systematisieren von Geschäftsdaten; Aktualisierung von Geschäftsinformationen in Computerdatenbanken; Analyse von Geschäftsdaten; Analyse von Geschäftsinformationen; Analyse von Geschäftstrends; Analyse von Marketingtrends; Analyse betriebswirtschaftlicher Systeme; Bereitstellung eines Verzeichnisses von Websites Dritter zur Ermöglichung von Geschäftstransaktionen; Bereitstellung von Geschäftsinformationen über eine Web-Site; Bereitstellung von Geschäftsdaten in Form von Mailing-Listen; Dienstleistungen in Bezug auf statistische Analysen und Berichterstattung für geschäftliche Zwecke; Durchführung von Online-Recherchen zur Geschäftsführung; Entwicklung von öffentlichen Meinungsumfragen; Erarbeitung und Zusammenstellung von Geschäfts- und Handelsberichten und -informationen; Erstellen von Geschäftsanalysen; Erstellen von Kosten-Nutzen-Analysen; Erstellen von Marktberichten und -studien; Erstellen von Studien zur internen Unternehmenskommunikation; Erstellen von Verkaufsanalysen; Erstellen von Wirtschaftsanalysen für Geschäftszwecke; Erstellen von Wirtschaftsstudien für Geschäftszwecke; Erstellen von betriebswirtschaftlichen Machbarkeitsstudien; Erstellen von computergestützten Geschäftsstatistiken; Erstellen von strategische Geschäftsanalysen; Erstellung von Preisangeboten für Waren oder Dienstleistungen; Erteilen von Geschäftsinformationen mittels eines Verzeichnisses im Internet; Erteilen von Geschäftsinformationen mittels eines Verzeichnisses in einem globalen Computernetzwerk; Erteilen von Informationen in Bezug auf die Aktualisierung und Pflege von Daten in Datenbanken; Geschäftsberichtserstellung; Geschäftsführungsanalysen; Geschäftsgewinnanalysen; Geschäftsinformationen mittels weltweiter Computernetze; Informationen und Beratung für Verbraucher bei der Auswahl von zu kaufenden Produkten; Informationen zu Geschäftsunterlagen durch bereitgestellte computergestützte Daten; Kostenschätzung [Hilfe bei der Geschäftsführung]; Aktualisierung und Pflege von Geschäftsinformationen in Computerdatenbanken; Computergestützte Datenerfassungsdienste für Kassen von Einzelhändlern; Computergestützte Zusammenstellung von Bestelllisten; Computergestützte Zusammenstellung von Kundenverzeichnissen; Computergestützte Suche [Informationsabruf] von Geschäftsinformationen; Erfassung von geschäftlichen Informationen; Erstellung von geschäftsbezogenen Statistiken; Sammeln von Geschäftsinformationen; Verwaltung von Geschäftsunterlagen; Zusammenstellung von Geschäftsverzeichnissen; Zusammenstellung von Geschäftsverzeichnissen zur Veröffentlichung im Internet; Zusammenstellung von Informationsverzeichnissen für Geschäfts- und Werbezwecke; Zusammenstellung von Mailing-Listen; Zusammenstellung von Online-Geschäftsverzeichnissen; Zusammenstellung von Statistiken in Bezug auf Werbung; Zusammenstellung von Statistiken und Informationen in Geschäftsangelegenheiten; Zusammenstellung von statistischen Geschäftsdaten; Zurverfügungstellen von Informationen zu Online-Handelsverzeichnissen; Automatisierte Zusammenstellung und Systematisierung von Daten in Computerdatenbanken; Beratung in Bezug auf die Zusammenstellung und Systematisierung von Daten in Computerdatenbanken; Betriebswirtschaftliche Beratung in Bezug auf die elektronische Datenverarbeitung; Betriebswirtschaftliche Beratung zur Datenverarbeitung; Betriebswirtschaftliche Beratung zu Fragen der Datenverarbeitung; Computergestützte Datenverifikation [Datenverarbeitung]; Dateienverwaltung mittels Computer; Dateneingabedienste; Datenerfassung [Büroarbeiten] in Computerdatenbanken; Datenrecherchen für Dritte in Computerdateien; Datenverwaltungsdienste; Dienstleistungen in Bezug auf die Erfassung von statistischen Daten; Datenverarbeitung [Büroarbeiten]; Dienstleistungen in Bezug auf die Zusammenstellung von statistischen Daten; Elektronische Datenverarbeitung [Büroarbeiten]; Erfassung und Systematisierung von Informationen zur Eingabe in Computerdatenbanken; Erfassung, Aktualisierung und Pflege von Daten in Datenbanken [Büroarbeiten]; Erfassung, Zusammenstellung und Systematisierung von Daten in Computerdatenbanken für geschäftliche Zwecke; Erstellen von Statistiken; Erstellen von statistischen Analysen und Berichten; Online-Aktualisierung und -Pflege von Daten in Computerdatenbanken; Online-Datenverarbeitung [Büroarbeiten]; Sammeln von Daten; Sammeln von statistischen Daten zur Verwendung in der wissenschaftlichen Forschung; Systematisierung von Daten in Computerdatenbanken; Unterlagenverwaltung, nämlich Katalogisierung von Dokumenten für Dritte; Verarbeitung der Ergebnisse von Wirtschaftserhebungen [Datenerfassung]; Verwaltung und Zusammenstellung von Daten in Computerdatenbanken; Verzeichniszusammenstellung zur Veröffentlichung im Internet; Wiederauffinden von Daten; Zusammenstellen und Systematisieren von Daten in Datenbanken; Zusammenstellung statistischer Informationen; Zusammenstellung, Systematisierung und Verifikation von Daten in Computerdatenbanken; Zusammenstellung und Eingabe von Informationen in Datenbanken; Zusammenstellung und Systematisierung von Daten in Computerdatenbanken; Zusammenstellung und Systematisierung von Daten in Computerdatenbanken für Unternehmen; Zusammenstellung und Systematisierung von Informationen in Datenbanken; Zusammenstellung und Systematisierung von elektronisch übermittelten Daten; Zusammenstellung und Systematisierung von schriftlicher Kommunikation und Daten; Zusammenstellung von Daten für Dritte; Zusammenstellung von Daten in Computerbanken; Zusammenstellung von Daten in Computerdatenbanken; Zusammenstellung von Informationen in elektronischen Verzeichnissen; Zusammenstellung von Verzeichnissen zur Veröffentlichung in einem weltweiten Computernetz oder im Internet; Zusammenstellung von indexierten Adressen; Zusammenstellung von mathematischen Daten; Adressierung von Briefumschlägen; Aktualisierung und Pflege von Daten in Computer-Datenbanken; Anfertigung von Kopien; Computergestützte Bestandskontrollen [Bestelldienste]; Computergestützte Erstellung von Bestandsverzeichnissen; Computergestützte Inventuren; Computergestützte Lagerverwaltung; Elektronische Lagerverwaltungsdienstleistungen; Erfassung von Daten in Computerdatenbanken in Bezug auf Lagerstandorte; Erstellen von Dokumenten; Erstellen von Inventarlisten; Erstellung eines Informationsregisters; Erstellung von Rechnungen; Fakturierung; Fotokopierarbeiten; Gewerbliche Fakturierung; Inventur von Waren; Inventurdienste; Kopieren von Aufzeichnungen [Papier]; Kopieren von Dokumenten für Dritte; Kopieren von Papierakten; Kuvertieren von Druckerzeugnissen; Organisatorische Bestandsverwaltung; Rechnungslegung; Rechnungsstellung als Dienstleistung; Reprografische Dienstleistungen; Schreibdienste [Textverarbeitung]; Vervielfältigung von Dokumenten; Vervielfältigung von Dokumenten [Anfertigung von Fotokopien]; Vervielfältigung von Zeichnungen; Verwaltung von Registern [für Dritte]; Zusammenstellen von Adressenlisten; Beratung bei der Organisation und Führung von Unternehmen; Agenturdienste zur Organisation von Geschäftseinführungen; Aktualisierung und Pflege von Informationen in Registern; Beratung der Geschäftsführung in Bezug auf Personalanwerbung; Beratung in Bezug auf die Suchmaschinenoptimierung; Erstellen auditiver und visueller Warenpräsentationen für Unternehmen [Marketing]; Erstellung von geschäftlichen Dokumenten; Einzelhandelsdienstleistungen in Bezug auf Computerhardware; Einzelhandelsdienstleistungen in Bezug auf Computersoftware; Einzelhandelsdienstleistungen in Bezug auf Smartphones; Einzelhandelsdienstleistungen in Bezug auf Smartwatches; Einzelhandelsdienstleistungen in Bezug auf tragbare Computer; Einzelhandelsdienstleistungen in Bezug auf informationstechnische Geräte; Einzelhandelsdienstleistungen in Bezug auf audiovisuelle Ausrüstung; Einzelhandelsdienstleistungen in Bezug auf Mobiltelefone; Einzelhandelsdienstleistungen in Bezug auf audiovisuelle Geräte; Großhandelsdienstleistungen in Bezug auf Computerhardware; Großhandelsdienstleistungen in Bezug auf Computersoftware; Großhandelsdienstleistungen in Bezug auf informationstechnische Geräte; Großhandelsdienstleistungen in Bezug auf audiovisuelle Ausrüstung; Bereitstellen eines Online-Marktplatzes für Käufer und Verkäufer von Waren und Dienstleistungen; Computergestützte Bestellannahme; Elektronische Bearbeitung von Bestellungen; Erteilung von Konsumgüterauskünften in Bezug auf Software; Informationen über Verkaufsmethoden; Informations- und Beratungsdienste in Bezug auf Tarife; Konsumgüterberatung; Online-Bestelldienste; Beratung in Bezug auf Corporate Identity; Bereitstellung von Informationen und Beratung in Bezug auf e-Commerce [Warenbestellung]; Verkaufsverwaltung; Online-Dienstleistungen in Bezug auf Unternehmens-Networking; Beratung in Bezug auf Kommunikationsstrategien in der Werbung; Werbung für Dienstleistungen anderer Anbieter, damit der Verbraucher die Dienstleistungen dieser Anbieter bequem ansehen und vergleichen kann; Beratung in Bezug auf Anzeigenwerbung; Beratung in Bezug auf Direktmarketing; Beratung auf dem Gebiet des Marketings; Beratung in Bezug auf Werbe- und Verkaufsförderungsdienstleistungen; Beratung in Bezug auf Werbung; Beratung in Bezug auf Werbung, Öffentlichkeitsarbeit und Marketing; Beratung in Bezug auf die Organisation von Werbekampagnen für Unternehmen; Beratung in Bezug auf die Werbung für Geschäfte; Beratung zur Verkaufsförderung; Beratungsdienste im Bereich Affiliate-Marketing; Beratungsdienste im Bereich Online-Marketing; Fachliche Beratung in Bezug auf Marketing; Hilfe bei Marketingaktivitäten; Hilfe im Bereich Unternehmenswerbung; Marketingberatungsdienste für Unternehmer; Marketingverwaltungsdienste; Verkaufsförderung unter Verwendung von audiovisuellen Medien; Verkaufsförderungsberatung; Werbe- und Marketingberatung; Werbung in Bezug auf Bekleidung; Verkaufsförderung für Waren und Dienstleistungen durch Sponsoring; Dienstleistungen im Bereich Kundenbindung für Geschäfts-, Verkaufsförderungs- und/oder Werbezwecke; Werbung für Handelsmessen; Planen und Veranstalten von Messen, Ausstellungen und Präsentationen für wirtschaftliche oder Werbezwecke; Entwicklung und Präsentation von audiovisuellen Vorführungen für Werbezwecke; Präsentation von Waren in Kommunikations-Medien für den Einzelhandel; Präsentation von Waren und Dienstleistungen; Präsentation von Waren zu Verkaufszwecken [für Dritte]; Vorbereitung von Vorführungen für Werbezwecke; Werbung mittels Luftballons; Vorführung von Waren und Dienstleistungen mit elektronischen Medien, auch für das sogenannte Teleshopping und Homeshopping; Online-Verteilung von Werbeanzeigen; Verbreitung von Werbung; Verbreitung von Werbematerial; Verbreitung von Werbung für Dritte über das Internet; Versand und Verteilung von Werbematerialien [Faltblätter, Prospekte, Drucksachen, Warenproben]; Computergestützte Werbedienstleistungen; Online-Werbung für Dienstleistungen und Waren auf Websites; Dienstleistungen im Bereich der Medienarbeit; Beratung auf dem Gebiet der Öffentlichkeitsarbeit; Aktualisierung von Werbeinformationen in einer Computerdatenbank; Aktualisierung von Werbematerial; Anzeigedienste für Werbezwecke; Audiovisuelle Präsentationen für Werbezwecke; Audiovisuelle Werbung für Unternehmen; Aufbereiten von Werbematerial; Ausarbeitung von Werbeunterlagen; Ausgabe von Werbeprospekten; Außenwerbung; Bannerwerbung; Beratung hinsichtlich des Firmenimages [Corporate-Identity]; Computergestützte Werbung; Dienste auf dem Gebiet der Verkaufsförderung; Dienstleistungen einer Werbeagentur; Digitale Werbedienstleistungen; Digitales Marketing; Entwicklung von Marken [Werbung und Verkaufsförderung]; Entwicklung von Markennamen; Entwicklung und Umsetzung von Marketingstrategien für andere; Entwicklung von Marketingstrategien und -konzepten; Entwicklung von Werbebroschüren; Entwicklung von Werbeflyern; Entwicklung von Werbekampagnen für Unternehmen; Entwicklung von Werbelogos; Entwurf von Werbemitteln; Erstellen von kundenspezifischen Werbeanzeigen für Dritte; Erstellung von Anzeigen für Dritte; Erstellung von Werbe- und Merchandisingmaterialien für Dritte; Erstellung und Platzierung von Werbeanzeigen für Dritte; Erstellung von Werbeanzeigen; Erstellung von Werbepublikationen; Förderung von Verkäufen; Gestaltung von Reklamesäulen; Indexierung von Webseiten für Geschäfts- und Werbezwecke; Internetwerbung; Kleinanzeigenwerbung; Layoutgestaltung für Werbezwecke; Marketing; Marketing für Waren und Dienstleistungen von Dritten; Marketing über das Internet; Marketingdienstleistungen in Bezug auf Suchmaschinen; Marktuntersuchungen; Online-Veröffentlichung von Werbematerial; Online-Werbe- und -Marketingdienstleistungen; Online-Werbung; Online-Werbung für Computernetze und Websites; Online-Werbung in einem Computernetzwerk; Optimierung des Web-Site-Traffics; Optimierung von Suchmaschinen; Optimierung von Suchmaschinen zur Verkaufsförderung; Pay-per-Click-Werbung; Organisation und Durchführung von Werbeveranstaltungen für Dritte; Plakatwerbung; Planung von Werbemaßnahmen; Platzierung von Anzeigen für Dritte; Platzierung von Inseraten; Pressewerbung; Produktion von Werbematerial und Werbespots; Produktion von visuellem Werbematerial; Produktmarketing; Präsentation von Firmen im Internet und anderen Medien; Präsentation von Firmen und deren Erzeugnissen und Dienstleistungen im Internet; Response-Werbung; Unterstützung von Unternehmen in Bezug auf Corporate Identity; Verfassen von Werbeprospekten; Verkaufsfördernde Marketingdienstleistungen unter Einsatz audiovisueller Medien; Über digitale Netze bereitgestellte Marketingdienstleistungen; Über soziale Medien bereitgestellte Werbe- und Marketingdienstleistungen; Verkaufsförderndes Marketing; Verkaufsförderung für Dienstleistungen [für Dritte] durch Vermittlung von Werbung; Verkaufsförderung für Waren und Dienstleistungen Dritter über Computer- und Kommunikationsnetze; Verkaufsförderung für Waren und Dienstleistungen Dritter über globales Computernetz; Verkaufsförderung für Waren und Dienstleistungen von Dritten durch Werbung auf Internet-Seiten; Verkaufsförderung für den Handel; Verkaufsförderung mittels audiovisueller Medien; Verkaufsförderung und Werbung; Verkaufsförderung, Werbung und Marketing durch Online-Websites; Verwaltung von Internet-Communities; Vervielfältigung von Werbematerial; Veröffentlichung von Druckerzeugnissen in elektronischer Form zu Werbezwecken; Veröffentlichung von Werbeprospekten; Veröffentlichung von Werbung für Dritte; Veröffentlichung von gedrucktem Material für Werbezwecke; Veröffentlichung von gedrucktem Material für Werbezwecke, in elektronischer Form; Videofilmproduktion für Werbezwecke; Veröffentlichung von Werbematerial; Werbedienstleistungen in Bezug auf den Verkauf von Waren; Werbedienstleistungen in Bezug auf die Kommerzialisierung neuer Produkte; Werbedienstleistungen mittels Grafiken; Werbedienstleistungen zur Schaffung von Unternehmens- und Markenidentitäten; Werbedienstleistungen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Vorteile des lokalen Einkaufens; Werbepräsentation von Waren und Dienstleistungen anderer im Internet; Werbung; Werbung, einschließlich Online-Werbung über ein Computernetz; Werbung für Architekten; Werbung für Datenbanken; Werbung für Dienstleistungen; Werbung für Dritte; Werbung für Finanzdienstleistungen; Werbung für Floristen; Werbung für Geschäfts- oder Wohnimmobilien; Werbung für Geschäftsbetriebe; Werbung für berühmte Persönlichkeiten; Werbung für den Autoverkauf über das Internet; Werbung für den Verkauf von Kraftfahrzeugen; Werbung für den Verkauf von Modewaren durch Werbeartikel in Zeitschriften; Werbung für die Literaturindustrie; Werbung für die Reisebranche; Werbung für gewerbliche Websites; Werbung für Bücher; Werbung für Hotels; Werbung für Immobilien; Werbung für Musikkonzerte; Werbung für Sonderveranstaltungen; Werbung für Sportler; Werbung für Transport und Auslieferung; Werbung für Unternehmen; Werbung für Versicherungsdienstleistungen im Auftrag Dritter; Werbung für Waren anderer Anbieter, damit der Verbraucher die Waren dieser Anbieter bequem ansehen und vergleichen kann; Werbung im Bereich Tourismus und Reisen; Werbung im Internet für Dritte; Werbung in Bezug auf die Kraftfahrzeugindustrie; Werbung in Bezug auf die Transportbranche; Werbung in elektronischen Medien und speziell im Internet; Werbung mittels Plakatträgern; Werbung mittels elektronischer Anzeigetafeln; Werbung und Marketing; Werbung und Verkaufsförderung und diesbezügliche Beratung; Werbung zur Förderung des elektronischen Handels; Werbung zur Personalanwerbung; Werbung über alle verfügbaren öffentlichen Kommunikationsmittel; Werbung, insbesondere Verkaufsförderung von Waren; Werbung zur Verkaufsförderung von Getränken; Werbung zur Förderung des Verkaufs von Getränken; Zeitschriftenwerbung; Zusammenstellung von Werbeanzeigen; Zusammenstellung von Werbeanzeigen für das Internet; Zusammenstellung von Werbung zur Verwendung auf Webseiten.


42 (vollständig) Beratung bei der Webseiten-Konzeption; Beratung zur Gestaltung von Webseiten; Beratung bei der Gestaltung von Verpackungen; Computergestützte Gestaltung von Videografiken; Computergestütztes Design; Computergestütztes Grafikdesign; Computergestütztes Konstruieren und technisches Zeichnen; Computergrafikdesign; Design und Entwicklung von Computerdatenbanken; Design von Animationen für Dritte; Design von Computerdatenbanken; Design von Druckerzeugnissen; Design von Grafiken und Geschäftsfarben für die Corporate Identity; Design von Homepages und Websites; Design von Visitenkarten; Designdienstleistungen bezüglich der Gestaltung von Dokumenten; Designdienstleistungen für die Vervielfältigung von Dokumenten; Dienstleistungen eines Grafikers; Dienstleistungen eines Verpackungsdesigners; Durchführung von Machbarkeitsstudien in Bezug auf Entwürfe; EDV-Beratung in Bezug auf den Entwurf von Informationssystemen; Entwicklung und Gestaltung von digitalen Ton- und Bildträgern; Entwicklung von Webseiten; Entwicklung, Gestaltung und Aktualisierung von Homepages; Entwurf und Entwicklung neuer Technologien für andere; Entwurf und Entwicklung von Multimediaprodukten; Entwurf und Entwicklung von Webseiten im Internet; Entwurf und Entwicklung von neuen Produkten; Entwurf und Grafikdesign zur Erstellung von Websites im Internet; Entwurf und Grafikdesign zur Erstellung von Websites; Entwurf und Wartung von Computerseiten für Dritte; Entwurf von audiovisuellen kreativen Arbeiten [Software]; Entwurf von elektronischen Systemen; Entwurf von Kommunikationssystemen; Entwurf von Logos für T-Shirts; Entwurf von Mustern; Entwurf von Schildern; Entwurf von Testprogrammen für die Datenübertragung; Entwurfsdienstleistungen für Fahrzeugbeschriftungen; Entwurfsdienstleistungen in Bezug auf Datenverarbeitungsprogramme; Entwurfsdienstleistungen bezüglich der Entwicklung von computergestützten Informationsverarbeitungssystemen; Entwurfsdienstleistungen bezüglich der Entwicklung von Netzwerken; Erstellen und Aktualisieren von Homepages für Computernetzwerke; Erstellen von Computergrafiken [digitale Bildgebung]; Erstellen von Design-Entwürfen; Erstellen von Home-Pages für Dritte; Erstellung elektronischer Seiten; Erstellung grafischer Darstellungen für Dritte; Erstellung und Entwurf von Website-gestützten Informationsverzeichnissen für Dritte [Dienstleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie]; Erstellung und Wartung von Computerseiten [Webseiten] für Dritte; Erstellung und Zurverfügungstellung von Webseiten für Dritte; Erstellung von Internet-Websites; Erstellung von elektronisch gespeicherten Webseiten für Online-Dienste und das Internet; Gestaltung und Entwicklung von Websites; Gestaltung und Implementierung von Internetseiten in Netzwerken für Dritte; Gestaltung und Implementierung von Webseiten für Dritte; Gestaltung und Konzeption von Webseiten für Dritte; Gestaltung und Unterhalt von Websites für Dritte; Gestaltung von Animationen und Spezialeffekten für Dritte; Gestaltung von Homepages; Gestaltung von Homepages für Computernetze; Gestaltung von Internet-Websites; Gestaltung von Logos für Corporate Identity; Gestaltung, Konzeption und Pflege von Websites; Gestaltung von Marken; Gestaltung von Markenbezeichnungen; Gestaltung von Messeständen; Gestaltung von Schreibwaren; Gestaltung von Verpackungs- und Einschlagmaterialien; Gestaltung von Webseiten für Werbezwecke; Gestaltungsdienstleistungen für Ausstellungen; Grafikdesign; Grafikdesign [Illustration]; Grafikdesign von Werbematerial; Grafikdesign zur Zusammenstellung von Web-Seiten im Internet; Grafikdesigndienste mittels Computer; Grafikerdienstleistungen; Illustration [Designdienstleistungen]; Kommerzielle Designdienstleistungen; Konzeption und Gestaltung von Websites für Dritte; Konzeption und Pflege von Websites für Dritte; Konzeption von Computer-Websites; Konzeption von Homepages und Web-Seiten; Kundenspezifische Designdienstleistungen; Planungsdienstleistungen für Datenverarbeitungssysteme; Technische Beratung bezüglich Gestaltung; Technische Bewertung von Entwürfen; Verpackungsdesign für Dritte; Visuelles Design; Webseitenentwicklung für Dritte; Werbegrafikdesign; Dienstleistungen auf dem Gebiet der Datenverschlüsselung; Dienstleistungen in Bezug auf die Datenverschlüsselung und -entschlüsselung; Dienstleistungen zur Digitalisierung von Landkarten; Digitalisieren von Dokumenten [Scannen]; Digitalisierung von Dokumenten; Digitalisierung von Ton und Bild; Dokumentenkonvertierung von einem Dateiformat in ein anderes; Konvertieren von Daten oder Dokumenten von physischen auf elektronische Medien; Konvertierung elektronischer Daten; Konvertierung von Bildern von physischen auf elektronische Medien; Plattformübergreifende Konvertierung von digitalen Inhalten in andere Formen von digitalen Inhalten; Scannen von Bildern [Umwandlung von physischen zu elektronischen Medien]; Umwandlung von Texten in digitales Format; Verschlüsselung, Entschlüsselung und Authentifizierung von Informationen, Nachrichten und Daten; Konzeption von Hardware zum Speichern und Abrufen von Multimedia-Daten; Konzeption von Hardware zur Verarbeitung und Verbreitung von Multimediainhalten; Aktualisieren von Internetseiten; Aktualisierung und Anpassung von Datenverarbeitungsprogrammen an die Bedürfnisse der Anwender; Aktualisierung von Homepages für Computernetze; Aktualisierung von Homepages für Dritte; Aktualisierung von Smartphonesoftware; Aktualisierung von Software für Kommunikationssysteme; Aktualisierung von Software für die Datenverarbeitung; Aktualisierung von Software-Datenbanken; Auftragsgebundenes Erstellen von Computerprogrammen, Software und Codes zur Erstellung von Webseiten im Internet; Benutzbarkeitsprüfung von Websites; Beratung auf dem Gebiet der Produktentwicklung und der Qualitätsverbesserung von Software; Beratung auf dem Gebiet des Softwareentwurfs; Beratung hinsichtlich Entwurf und Entwicklung von Computer-Datenbankprogrammen; Beratung in Bezug auf Tests von Anwendungssystemen; Beratungsdienste bezüglich Computersoftware für Grafiken; Beratungsdienste bezüglich Computersoftware zum Drucken; Beratungsdienste bezüglich Computersoftware zum Veröffentlichen; Beratungsdienste bezüglich der Verwendung von Computersoftware; Beratungsleistungen im Bereich Gestaltung von Homepages und Internetseiten; Beratungsleistungen in den Bereichen Gestaltung und Entwurf von Websites; Beratungsleistungen in den Bereichen Gestaltung und Entwurf von Websites für E-Commerce; Beratungsleistungen zu Computerdatenbankprogrammen; Computercodekonvertierung für Dritte; Computerprogrammierung für das Internet; Computerprogrammierung für die Telekommunikation; Computerprogrammierung und Softwareentwicklung; Computerprogrammierung zur Datenverarbeitung; Computersoftwareprogrammierung; Computersoftwarewartung; Design und Entwicklung von Software für den Abruf von Daten; Design von Informationssystemen in Bezug auf Management; Design, Pflege, Vermietung und Aktualisierung von Computersoftware; Design von Smartphonesoftware; Dienstleistungen für den Entwurf von Software für die elektronische Datenverarbeitung; Entwicklung und Wartung von Datenbanksoftware; Entwicklung von Anwendungssoftware für die Bereitstellung von Multimedia-Inhalten; Entwicklung, Aktualisierung und Pflege von Software und Datenbanken; Entwicklung von Computer-Datenbanksoftware; Entwicklung von Datenbanken; Entwicklung von Datenprogrammen; Entwicklung von Datenverarbeitungsprogrammen auf Bestellung für Dritte; Entwicklung von Internetplattformen für den elektronischen Handel; Entwicklung von Programmen für die Datenverarbeitung; Entwicklung von Software für Kommunikationssysteme; Entwicklung von Software für die virtuelle Realität; Entwicklung von Software zum Speichern und Abrufen von Multimedia-Daten; Entwicklung von Software zur Verarbeitung und Verbreitung von Multimediainhalten; Entwicklung von Softwarelösungen für Internet-Provider und Internet-Nutzer; Entwurf und Aktualisierung von Homepages und Webseiten; Entwurf und Entwicklung von Datenimport- und Datenverwaltungssoftware; Entwurf und Entwicklung von Software zur Bestandsverwaltung; Entwurf, Entwicklung und Wartung von Intranets; Entwurf, Erstellung und Wartung von Websites Dritter sowie Übernahme von Host-Funktionen für diese; Entwurf und Entwicklung von Computer-Datenbankprogrammen; Entwurf und Entwicklung von Computersoftware zum Lesen, Übertragen und Ordnen von Daten; Entwurf und Entwicklung von Homepages und Websites; Entwurf und Entwicklung von Programmen zur Datenverarbeitung; Entwurf und Entwicklung von Virtual-Reality-Software; Entwurf und Entwicklung von Computer-Datenbanksoftware; Entwurf und Entwicklung von Datenausgabesystemen; Entwurf und Entwicklung von Datenverarbeitungssoftware; Entwurf und Entwicklung von Software im Bereich mobiler Anwendungen; Entwurf und Erstellung von Homepages und Internetseiten; Entwurf und Erstellung von Homepages und Websites; Entwurf und Wartung von Webseiten; Entwurf von Computer-Datenbanksoftware; Entwurf von Datenverarbeitungsprogrammen; Entwurf von Informationssystemen; Entwurf von Webportalen; Erstellen von Programmen für die Datenverarbeitung; Erstellen von Programmen für die Datenverarbeitung für Dritte; Erstellung und Pflege kundenspezifischer Websites; Erstellung und Wartung von Webseiten; Erstellung von Computerprogrammen für die Datenverarbeitung; Erstellung, Pflege und Hosting von Websites anderer; Erstellung von Programmen für Multimedia-Geräten; Erstellung von Programmen für die Datenverarbeitung; Erstellung von Webseiten für Dritte; Gestaltung und Erstellung von Homepages und Webseiten; Gestaltung und Erstellung von Websites für andere; Gestaltung von Webseiten; Implementierung von Computerprogrammen in Netzwerken; Installation und Aktualisierung von Programmen für die Datenverarbeitung; Installation und kundenspezifische Anpassung von Anwendungssoftware für Computer; Installation, Instandhaltung, Reparatur und Pflege von Computersoftware; Installation, Reparatur und Wartung von Rechnersoftware; Installation und Wartung von Datenbanksoftware; Installation von Datenbanksoftware; Installation von Webseiten im Internet für Dritte; Installation, Wartung und Aktualisierung von Datenbanksoftware; Konzeption von Software für die virtuelle Realität; Konzeption von Software zum Speichern und Abrufen von Multimedia-Daten; Konzeption von Software zur Konvertierung von Daten und Multimediainhalten von verschiedenen Protokollen und in verschiedene Protokolle; Kundenspezifische Softwareanpassung; Modifizierung von Computerprogrammen; Pflege von Datenbanken; Pflege von Software für Kommunikationssysteme; Pflege von Software im Bereich E-Commerce; Pflege von Websites und Hosting von Online-Web-Einrichtungen für Dritte; Programmieren von Computersoftware zum Lesen, Übertragen und Ordnen von Daten; Programmieren von Datenbankverwaltungssoftware; Programmieren von Datenimport- und -verwaltungssoftware; Programmieren von Datenverarbeitungsprogramme; Programmieren von kundengebundenen Webseiten; Programmieren von Software für Internetportale, Chatrooms, Chatlines und Internetforen; Programmierung von Datenverarbeitungs- und Kommunikationssystemen; Programmierung von Datenverarbeitungsgeräten; Programmierung von Multimedia-Anwendungen; Programmierung von Software für E-Commerce-Plattformen; Programmierung von Software für Informationsplattformen im Internet; Programmierung von Software für Internetplattformen; Programmierung von Software für Websiteentwicklung; Programmierung von Webseiten; Softwareentwicklung; Verwaltung von Websites Dritter; Wartung und Aktualisierung von Software; Wartung und Aktualisierung von Software für Kommunikationssysteme; Wartung von Websites; Webseitengestaltung; Zusammenstellung von Webseiten für das Internet; Beratungsleistungen im Bereich Cloud-Computernetze und -Anwendungen; Bereitstellung von elektronischen Speicherplätzen im Internet; Bereitstellung der zeitweiligen Nutzung von webbasierten Anwendungen; Bereitstellung der zeitweiligen Nutzung von webbasierter Software; Bereitstellung nicht herunterladbarer Online-Software für die Bearbeitung elektronischer Zahlungen zur zeitweiligen Nutzung; Bereitstellung der zeitweiligen Nutzung von nicht herunterladbarer Online-Software für die Websiteentwicklung; Bereitstellung der zeitweiligen Nutzung von nicht herunterladbarer Online-Software für Lagerverwaltung; Bereitstellung der zeitweiligen Nutzung von nicht herunterladbarer Online-Software für Datenbankverwaltung; Bereitstellung der zeitweiligen Nutzung von nicht herunterladbarer Online-Datenimport- und -verwaltungssoftware; Cloud Hosting-Dienste; Computerdienstleistungen im Zusammenhang mit elektronischer Datenspeicherung; Dienstleistungen eines Anwendungsdienstanbieters, nämlich Hosting von Computersoftwareanwendungen für Dritte; Elektronische Datenspeicherung; Elektronische Speicherdienste zur Archivierung von Datenbanken, Bildern und anderen elektronischen Daten; Enterprise-Content-Management; Ermöglichung der zeitweiligen Nutzung von nicht herunterladbarer Online-Software für die Informationsverwaltung; Ermöglichung der zeitweiligen Nutzung von nicht herunterladbarer Online-Software zum Übertragen von Informationen; Ermöglichung der zeitweiligen Nutzung von nicht herunterladbarer Online-Software zur Datenverwaltung; Ermöglichung der zeitweiligen Nutzung von nicht herunterladbarer Online-Software zur Verwendung in der Datenübertragung; Erstellung und Pflege von Websites für Mobiltelefone; Externe Datensicherung; Hostfunktionen für Speicherplatz im Internet; Hosting; Hosting digitaler Inhalte im Internet; Hosting einer Website zur elektronischen Speicherung von digitalen Fotos und Videos; Hosting und Vermietung von Speicherplatz für Websites; Hosting von Computerdatenbanken; Hosting von Computerseiten [Webseiten] für Dritte; Hosting von E-Commerce-Plattformen im Internet; Hosting von Internetportalen; Hosting von Kommunikationsplattformen im Internet; Hosting von Multimedia-Anwendungen; Hosting von Multimedia-Inhalten für Bildungszwecke; Hosting von Multimediainhalten für Dritte; Hosting von Multimedia-Inhalten für Unterhaltungszwecke; Hosting von Online-Web-Einrichtungen für Dritte für das Führen interaktiver Diskussionen; Hosting von Online-Web-Einrichtungen für Dritte für die gemeinsame Nutzung von Online-Inhalten; Hosting von Online-Webeinrichtungen für andere; Hosting von computergestützten Daten, Dateien, Anwendungen und Informationen; Hosting von digitalen Inhalten; Hosting von interaktiven Anwendungen; Hosting von kundengebundenen Webseiten; Hosting von mobilen Anwendungen; Hosting von Plattformen im Internet; Hosting von Podcasts; Hosting von Speicherplatz für Websites; Hosting von Speicherplatz im Internet zum Speichern von digitalen Fotografien; Hosting von Transaktionsplattformen im Internet; Hosting von Websites für Mobilgeräte; Online-Bereitstellung von nicht herunterladbarer Software; Online-Bereitstellung von nicht herunterladbarer Software für den Einsatz in der Kommunikation; Online-Bereitstellung von nicht herunterladbarer Software zur Datenbankverwaltung; Online-Datenspeicherung; Online-Hostfunktionen für interaktive Diskussionen; Server-Hosting; Zurverfügungstellen von elektronischem Speicherplatz im Internet zwecks Werbung für Waren und Dienstleistungen; Webhosting; Website-Hosting im Internet; Auskünfte in Bezug auf die Informationstechnologie; Beratung auf den Gebieten Informationstechnologie; Beratung zur Erstellung von Homepages und Internetseiten; Beratungsdienste in Bezug auf Software im Bereich E-Commerce; Beratungsleistungen bei der Gestaltung von Homepages und Internetseiten; Internetdienste mit geschützter Umgebung; Überwachung von Computersystemen zur Erkennung von Ausfällen; Überwachung von Computersystemen zur Erkennung von unberechtigten Zugriffen und Datenschutzverletzungen; Überwachung von Netzwerksystemen; Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit für Datenkommunikationssysteme; Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit von Computersystemen; Wiederherstellung von Datenbanksystemen für Dritte; Aktualisierung von Webseiten für Dritte; Analyse großer Datenmengen hinsichtlich der Beziehungen der Daten untereinander; Beratung auf dem Gebiet der Internetsicherheit; Beratung auf dem Gebiet der Datensicherheit; Bereitstellung von nicht herunterladbaren Online-Softwareentwicklungstools zur zeitweiligen Nutzung; Computerdienstleistungen für Datenanalysen; Datenmigrationsdienstleistungen; Entwicklung von Systemen für die Datenverarbeitung; Entwicklung von Systemen für die Datenübertragung; Entwurf und Entwicklung von Datenanzeigesystemen; Entwurf und Entwicklung von Dateneingabesystemen; Entwurf und Entwicklung von Software für elektronische Datenbanken; Entwurf und Entwicklung von Systemen für die Datenspeicherung; Entwurf und Entwicklung von Systemen zur Eingabe, Ausgabe, Verarbeitung, Anzeige und Speicherung von Daten; Entwurf, Erstellung und Programmierung von Webseiten; Entwurf und Entwicklung von Datenverarbeitungssystemen; Entwurf von Systemen zur Datenspeicherung; Erstellung digitaler Wasserzeichen; Erstellung von Computerprogrammen zur Datenverarbeitung; Fern-Serververwaltung; Gestaltung und Pflege von Webseiten für Mobiltelefone; IT-Projektmanagement; Planung, Entwurf, Entwicklung und Pflege von Online-Websites für Dritte; Serveradministration; Technologische Dienstleistungen in Bezug auf Computer; Verwaltung von Mailservern; Computergestützte Tests; Computergestützte technische Prüfungen; Dienstleistungen für Lasttests von Websites; Durchführung von Qualitätschecks; Technische Tests; Beratung auf dem Gebiet der Telekommunikationstechnologie; Beratung im Bereich der technologischen Entwicklung; Dienstleistung von Grafikern; Entwicklung neuer Technologien für Dritte; Erstellung von technischen Bedienungsanleitungen.

Angesprochene Verkehrskreise


Im vorliegenden Fall handelt es sich bei den von der angemeldeten Marke erfassten Waren und Dienstleistungen sowohl um solche für den täglichen Verbrauch, also für Durchschnittsverbraucher, als auch um solche, die sich an besonders versierte Fachkreise richten, deren Kenntnisse besonders hoch sind. Der Aufmerksamkeitsgrad des Publikums kann je nach Preis, Komplexität/Spezifizität oder den Geschäftsbedingungen, zu denen die Waren und Dienstleistungen erworben werden, von durchschnittlich bis hoch variieren.



Erläuterung des Begriffs der angemeldeten Wortmarke „DIGIWERK


Wie bereits in der o. g. Mitteilung ausgeführt, besteht die angemeldete Bezeichnung erkennbar aus den Bestandteilen „DIGI“ und „WERK“. Nach dem Urteil des Gerichts EuG, T-0179/03, 08.09.2005, „DigiFilmMaker“, ist „Digi“ eine insbesondere im Englischen geläufige Abkürzung des Begriffes „digital" und steht für die digitale Technik. Da „digital“ im Deutschen und im Niederländischen gleich lautet, wird die Abkürzung in diesen Sprachen entsprechend aufgefasst.


Der zweite Bestandteil „WERK“ hat folgende Bedeutungen: 1. „einer bestimmten (größeren) Aufgabe dienende Arbeit, Tätigkeit; angestrengtes Schaffen, Werken“; 2. „Handlung, Tat“; 3. „Produkt (schöpferischer) Arbeit; Gesamtheit dessen, was jemand in schöpferischer Arbeit hervorgebracht hat“; 4. (früher) „mit Wall und Graben befestigter, in sich geschlossener (äußerer) Teil einer größeren Festung“; 5. „technische Anlage, Fabrik, (größeres) industrielles Unternehmen, Belegschaft eines Werkes“; 6. „Mechanismus, durch den etwas angetrieben wird; Antrieb, Uhrwerk o.Ä.“ (Duden, Deutsches Universalwörterbuch), vgl. Entscheidung der Kammer über die Schutzunfähigkeit der Marke SCHMUCKWERK, vom 15. MAI 2012 – R 1527/2011-4 –, vgl. auch für die niederländische Sprache, jeweils abgerufen am 18/12/2020:


https://www.studio18rood.nl/wat-is-het-voordeel-van-het-opslaan-van-gegevens-in-de-cloud/


https://www.inholland.nl/nieuws/coaching-digitale-vaardigheden-gratis-voor-de-eerste-aanvragers/


http://www.jurkenvanmaria.nl/zo-gaat-een-videovergadering-letterlijk/


Die Gesamtbezeichnung bedeutet somit „digitale Arbeit, digitales Werk“ übersetzen.



Bezeichnung des Gegenstands und des thematischen Inhalts


Nach Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe c) UMV sind „Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, welche im Verkehr zur Bezeichnung der Art, der Beschaffenheit, der Menge, der Bestimmung, des Wertes, der geografischen Herkunft oder der Zeit der Herstellung der Ware oder der Erbringung der Dienstleistung oder zur Bezeichnung sonstiger Merkmale der Ware oder Dienstleistung dienen können“, von der Eintragung ausgeschlossen.


Mit dem Ausschluss solcher Zeichen oder Angaben von der Eintragung als [Unions]marke verfolgt Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe c [UMV]“


das im Allgemeininteresse liegende Ziel, dass Zeichen oder Angaben, die die Waren oder Dienstleistungen beschreiben, für die die Eintragung beantragt wird, von jedermann frei verwendet werden können. Die Bestimmung erlaubt es daher nicht, dass solche Zeichen oder Angaben durch ihre Eintragung als Marke einem einzigen Unternehmen vorbehalten werden.


(23/10/2003, C-191/01 P, Doublemint, EU:C:2003:579, § 31).


Unter Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe c [UMV] fallen damit solche Zeichen und Angaben, die im normalen Sprachgebrauch nach dem Verständnis der angesprochenen Verkehrskreise die angemeldete Ware oder Dienstleistung entweder unmittelbar oder durch Hinweis auf eines ihrer wesentlichen Merkmale bezeichnen können“ (26/11/2003, T-222/02, Robotunits, EU:T:2003:315, § 34).


Ein Zeichen fällt „unter das in dieser Bestimmung aufgestellte Verbot, wenn es zu den fraglichen Waren und Dienstleistungen einen hinreichend direkten und konkreten Bezug aufweist, der es dem betreffenden Publikum ermöglicht, unmittelbar und ohne weitere Überlegung eine Beschreibung der in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen oder eines ihrer Merkmale zu erkennen“ (22/06/2005, T-19/04, Paperlab, EU:T:2005:247, § 25; 27/02/2002, T-106/00, Streamserve, EU:T:2002:43, § 40).


Die Beurteilung des beschreibenden Charakters eines Zeichens kann nur im Hinblick auf erstens das Verständnis des Zeichens durch die maßgeblichen Verkehrskreise und zweitens die betroffenen Waren oder Dienstleistungen vorgenommen werden (13/11/2008, T-346/07, Easycover, EU:T:2008:496, § 42; 22/11/2018, T-9/18, STRAIGHTFORWARD BANKING, EU:T:2018:827, § 18).


Wie bereits in der o. g. Mitteilung erläutert, würde das Zeichen in der Wahrnehmung der maßgeblichen Verbraucher die Information vermitteln, dass die Waren in Form von Druckereierzeugnissen die Marke, etwa durch unterschiedliche Printmedien, thematisch zum Inhalt haben. Die teilweise technischen Dienstleistungen in Klasse 35 und die rein technischen Dienstleistungen der Klasse 42 sind entweder selber eine solche digitale Arbeit, dessen Ergebnis, schaffen ein solches, machen digitale Anzeigen auf den dafür vorgesehenen Geräten bzw. stehen mit einem solch digitalen Werk in einem engen Funktions- und/oder Verwendungszusammenhang. Dabei kann das Ergebnis einer solch digitalen Arbeit praktisch in allen Bereichen des wirtschaftlichen Lebens eingesetzt werden und beschränkt sich daher nicht nur auf den rein technischen Bereich, weil digitale Arbeit oder Werke überall zum Einsatz kommen. Infolgedessen beschreibt das Zeichen den thematischen Inhalt und den Geschäftsgegenstand der Waren und Dienstleistungen. Es besteht daher ein eindeutiger, markenrechtlich nicht zulässiger Zusammenhang zwischen der Bedeutung der Marke einerseits und den verfahrensgegenständlichen Waren und Dienstleistungen andererseits. Für die übrigen Dienstleistungen der Klasse 35 bestehen keine Eintragungshindernisse, weil insoweit kein ausreichender Zusammenhang zu der Bedeutung der Marke gegeben ist.


Ein Wortzeichen kann von der Eintragung ausgeschlossen werden, wenn es zumindest in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen bezeichnet. Diese Grundsätze gelten auch für Anmeldungen, die aus einer Wortverbindung bestehen. Denn im Allgemeinen bleibt die bloße Kombination von Bestandteilen, von denen jeder Merkmale der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen beschreibt, selbst für diese Merkmale beschreibend. Die bloße Aneinanderreihung solcher Bestandteile ohne Vornahme einer ungewöhnlichen Änderung, insbesondere syntaktischer oder semantischer Art, kann nämlich nur zu einer Marke führen, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben besteht, welche im Verkehr zur Bezeichnung von Merkmalen der genannten Waren oder Dienstleistungen dienen können.


Somit hat eine Marke, die sich aus einem Wort mit mehreren Bestandteilen zusammensetzt, von denen jeder Merkmale der Waren oder Dienstleistungen beschreibt, für die die Eintragung beantragt wird, selbst einen die genannten Merkmale beschreibenden Charakter, es sei denn, dass ein merklicher Unterschied zwischen dem Wort und der bloßen Summe seiner Bestandteile besteht; dies setzt entweder voraus, dass das Wort aufgrund der Ungewöhnlichkeit der Kombination in Bezug auf die genannten Waren oder Dienstleistungen einen Eindruck erweckt, der hinreichend weit von dem abweicht, der bei bloßer Zusammenfügung der seinen Bestandteilen zu entnehmenden Angaben entsteht, und somit über die Summe dieser Bestandteile hinausgeht, oder dass das Wort in den allgemeinen Sprachgebrauch eingegangen ist und dort eine ihm eigene Bedeutung erlangt hat, so dass es nunmehr gegenüber seinen Bestandteilen autonom ist, soweit die neue Bedeutung nicht selbst beschreibend ist. Diese Voraussetzungen liegen im vorliegenden Fall nicht vor.


Selbst wenn jedoch die Bezeichnung eine sprachliche Neuschöpfung darstellen würde, ist zu berücksichtigen, dass im Allgemeinen die bloße Kombination von Bestandteilen, von denen jeder Merkmale der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen beschreibt, selbst für diese Merkmale beschreibend bleibt (Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache C-363/99 vom 12. Februar 2004, „Postkantoor“, Rdnrn. 99-102). Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall gegeben.


Die Anmelderin übersieht, dass es für die Anwendung der Tatbestandsvoraussetzungen des Artikels 7 Absatz 1 Buchstabe c) UMV ausreichend ist, wenn das Zeichen entsprechend zur Bezeichnung von Merkmalen von Waren und Dienstleistungen verstanden werden kann. Insoweit ist die Möglichkeit ausreichend, das Zeichen entsprechend zu verstehen, um die dafür vorgesehenen Rechtsfolgen eintreten zu lassen. In Bezug auf die Ausführungen, die angemeldete Marke sei nicht „beschreibend“, ist zunächst einmal festzustellen, dass der Terminus der sog. „beschreibenden Angabe“ nicht expressis verbis in dieser Rechtsvorschrift genannt ist. Diese markenrechtliche Beurteilung kann jedoch auch dahingestellt bleiben, weil maßgebend ist, ob ein relevanter Teil der angesprochenen Verkehrskreise, bei denen es sich – wie dargelegt – teilweise um versierte Fachkreise oder um gut informierte Verbraucher handelt, das Zeichen entsprechend verstehen kann. Da dies aus den dargelegten Gründen der Fall ist, sind die erforderlichen Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt, die die entsprechenden rechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen.


Die Anmelderin hat auch nicht dargelegt, auf welche Art und Weise das Zeichen ansonsten verstanden werden könnte. Eine Mehrdeutigkeit, die im Zusammenhang mit weiteren einschlägigen Faktoren eine Schutzfähigkeit begründen könnte, ist somit nicht gegeben.


Im Übrigen ist es Teil der Prüfung und Hintergrund der Regelung der absoluten Eintragungshindernisse des Artikels 7 Absatz 1 Buchstaben b) bis e) UMV zu vermeiden, dass ein einzelner Wirtschaftsteilnehmer einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil durch die Entstehung eines ausschließlichen Rechts an einem Zeichen, das allen frei zur Verfügung überlassen bleiben muss, erlangt. Im vorliegenden Fall muss der Begriff „DIGIWERK“ auch anderen Mitbewerbern freistehen, um die o. g. Bedeutungen zu dokumentieren.



Daher besteht der Ausdruck „DIGIWERK“ im Sinne von Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe c) UMV teilweise aus Zeichen oder Angaben, die im Verkehr zur Bezeichnung des Gegenstands und des thematischen Inhalts der angemeldeten Waren und Dienstleistungen dienen können.



Mangelnde Unterscheidungskraft


Gem. Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b) UMV sind Marken von der Eintragung ausgeschlossen, die keine Unterscheidungskraft haben. Unterscheidungskräftig im Sinne dieser Rechtsvorschrift sind nur solche Zeichen, die im Hinblick auf die konkret beanspruchten Waren und Dienstleistungen in den Augen der angesprochenen Verbraucher geeignet erscheinen, die Waren oder Dienstleistungen dieses Unternehmens von denen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden.


Gemäß der Rechtsprechung des Gerichtshofes kann aufgrund der Tatsache, dass ein Zeichen aus Oberbegriffen besteht, die den Verkehrskreisen Auskunft über ein Merkmal der Waren/Dienstleistungen geben, darauf geschlossen werden, dass das Zeichen keine Unterscheidungskraft besitzt (19/09/2002, C 104/00 P, Companyline, EU:C:2002:506, § 21). Dies ist zweifellos auf den vorliegenden Fall anwendbar.


Da die Marke in Bezug auf die Waren und Dienstleistungen, für die sie angemeldet wurde, eine eindeutig beschreibende Bedeutung besitzt, wird die Marke bei den maßgeblichen Verkehrskreisen den Eindruck erwecken, dass sie in erster Linie beschreibenden Charakter hat, wodurch jegliche Annahme, dass die Marke eventuell eine Herkunft bezeichnet, ausgeschlossen ist.


Ein Nachweis darüber, dass die Zeichen und Angaben, aus denen die Marke besteht, zum Zeitpunkt der Anmeldung für die aufgeführten Waren und Dienstleistungen oder für ihre Merkmale bereits verwendet werden, ist nicht erforderlich (Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache C-64/02 P vom 21. Oktober 2004, „DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT“, Rdnr. 46; Urteil des Gerichts in der Rechtssache T-385/08 vom 08. Juli 2010, „Darstellung eines Hundes“, Rdnr. 34).


Da keine darüber hinausgehenden Angaben vorliegen, wird der Verkehr das Zeichen somit nicht als betriebliche Kennzeichnungsfunktion wahrnehmen. Die Hauptfunktion einer Marke, nämlich die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer zu unterscheiden, wird daher von dem angemeldeten Zeichen nicht erfüllt. Diese Beurteilung wird zusätzlich dadurch gestützt, dass sich der nur eine angemessene Aufmerksamkeit aufbringende Durchschnittsverbraucher, wenn ihn das Zeichen nicht sofort auf die Herkunft der gekennzeichneten Ware oder Dienstleistung hinweist, sondern ihm lediglich eine rein werbende und abstrakte Aussage vermittelt, nicht die Zeit nehmen wird, über die verschiedenen möglichen Funktionen des Zeichens nachzudenken oder es als eine Marke wahrzunehmen.



Voreintragungen

Was das Argument betrifft, das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum hätte einige Marken akzeptiert, die auf den ersten Blick „ähnlich“ erscheinen, so ist darauf hinzuweisen, dass diese Entscheidungen nicht Gegenstand des Verfahrens sind. Das Amt muss in jedem Fall den konkreten Sachverhalt berücksichtigen, der Gegenstand des Verfahrens ist, und kann keinen Vergleich mit sämtlichen anderen Entscheidungen anstellen, die in Bezug auf Anmeldungen ähnlicher Marken getroffen wurden. Ferner ist festzustellen, dass die Entscheidungen des Amtes über die Eintragung eines Zeichens gemäß UMV gebundene Entscheidungen und keine Ermessenentscheidungen sind. Die Rechtmäßigkeit dieser Entscheidungen ist daher allein auf der Grundlage der UMV und nicht auf der Grundlage einer vorherigen Entscheidungspraxis zu beurteilen (Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache C-173/04 P vom 12. Januar 2006, „Standbeutel“, Rdnrn. 48, 49). Daher stellen Voreintragungen höchstens ein Indiz dar, welches in Betracht gezogen werden kann, ohne dass ihm innerhalb des Anmeldeverfahrens ein wesentliches Gewicht zukommt. Dies wurde vom Gericht in der Rechtsprechung bestätigt (vgl. Urteil vom 12. September 2013, T-492/11, „Tampon“, Randnrn. 33-34). In der vorliegenden Entscheidung sind die Voreintragungen berücksichtigt worden, sie vermögen aber aus den dargelegten Gründen die Auffassung des Amts nicht zu ändern. Im Übrigen ist streng und umfassend im Einzelfall zu prüfen, ob im gleichen Sinn zu entscheiden ist, um aus Gründen der Rechtssicherheit eine ungerechtfertigte Eintragung von Marken zu verhindern (Urteil des Gerichts vom 30. Juni 2011, T-463/08, „Dynamic HD“, Randnr. 62 ff.). Niemand darf sich auf eine fehlerhafte Rechtsanwendung zugunsten eines anderen berufen, um eine identische Entscheidung zu erlangen (siehe Beschluss des Gerichtshofes in den verbundenen Rechtssachen C-39/08 und C-43/08 vom 12. Februar 2009, „Volks.Handy“, Randnr. 18). Darüber hinaus sind entweder die Wiedergaben der Marken und/oder die verfahrensgegenständlichen Waren und Dienstleistungen unterschiedlich, so dass auch insoweit keine Vergleichbarkeit der Fälle besteht. Es bestehen daher mehrere Gründe für eine fehlende Indizwirkung.


Ganz abgesehen von der Frage, ob überhaupt ein vergleichbarer Sachverhalt vorliegt, kann sich eine Anmelderin auf eine Gleichbehandlung nur in dem Rahmen berufen, den die Verwaltung als gleich zu behandeln anerkannt hat. Dieser Rahmen besteht nicht aus individuellen Einzelfallentscheidungen aus der großen Masse der ca. 1 Million eingetragener Unionsmarken, denen u.U. ebenso viele Gegenbeispiele gegenübergestellt werden könnten, sondern er besteht nur in dem Rahmen, den das Amt in Form seiner Prüfungsrichtlinien offiziell und transparent niedergelegt hat. Das ist also nicht das Ergebnis aus individuellen Einzelfallentscheidungen, sondern eines Rückkopplungsprozesses zwischen den Entscheidungen in zahlreichen Einzelfällen, der daraus resultierenden Rechtsprechung und den Richtlinien. Selbstverständlich ist die Frage, ob Marken mit den o. g. Bestandteilen eintragbar sind, nicht Gegenstand der Prüfungsrichtlinien, so dass schon deshalb die Berufung der Anmelderin auf eine generelle Praxis, solche Marken einzutragen, ohne jede tatsächliche Grundlage ist.



Das Zeichen, für das Schutz beantragt wird, ist daher in seiner Gesamtheit beschreibend, hat keine Unterscheidungskraft und ist nicht in der Lage, die gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben b) und c) sowie Artikel 7 Absatz 2 UMV beanstandeten Waren und Dienstleistungen zu unterscheiden.



Ergebnis


Aus den oben genannten Gründen und gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben b) und c), Absatz 2 sowie Artikel 42 UMV wird hiermit die Anmeldung für die Unionsmarke Nr. 18 008 310 für die zuvor als verfahrensgegenständlich benannten Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 35 und 42 zurückgewiesen.


Für folgende Dienstleistungen der Klasse 35 wird das Anmeldungsverfahren fortgesetzt:


Geschäftsführung; Geschäftsführung bei der Entwicklung von Geschäftsfeldern; Geschäftsführung für Handels- und Dienstleistungsunternehmen; Geschäftsführung von Großhandels- und Einzelhandelsgeschäften; Organisation von Präsentationen für Geschäftszwecke; Werbevermittlung; Beratung in Bezug auf Verkaufsmethoden und -techniken; Beratung zu Verkaufsmethoden und Verkaufsprogrammen; Betriebswirtschaftliche Beratung bei der Auswahl von Computern; Betriebswirtschaftliche Beratung in Bezug auf die Verwaltung von Informationstechnologie; Betriebswirtschaftliche Beratung in Bezug auf die Verwendung von Computern; Unternehmensverwaltung; Unternehmensverwaltung von Handelsunternehmen; Einzelhandelsdienstleistungen in Bezug auf Schreibwaren; Einzelhandelsdienstleistungen in Bezug auf Sportausrüstung; Einzelhandelsdienstleistungen in Bezug auf Drucksachen; Einzelhandelsdienstleistungen in Bezug auf Einweg- Papiererzeugnisse; Einzelhandelsdienstleistungen in Bezug auf Gewebe; Einzelhandelsdienstleistungen in Bezug auf Kopfbedeckungen; Einzelhandelsdienstleistungen in Bezug auf Regenschirme; Einzelhandelsdienstleistungen in Bezug auf Taschen; Einzelhandelsdienstleistungen in Bezug auf Unterrichtsmittel; Einzelhandelsdienstleistungen in Bezug auf Kleineisenwaren; Einzelhandelsdienstleistungen in Bezug auf festliche Dekorationsartikel; Einzelhandelsdienstleistungen in Bezug auf Bekleidungsstücke; Einzelhandelsdienstleistungen in Bezug auf Papier- und Schreibwaren; Einzelhandelsdienstleistungen in Bezug auf Sportartikel; Einzelhandelsdienstleistungen in Bezug auf Sportwaren; Großhandelsdienstleistungen in Bezug auf Papier- und Schreibwaren; Großhandelsdienstleistungen in Bezug auf Regenschirme; Großhandelsdienstleistungen in Bezug auf Taschen; Großhandelsdienstleistungen in Bezug auf Unterrichtsmittel; Großhandelsdienstleistungen in Bezug auf Bekleidungsstücke; Großhandelsdienstleistungen in Bezug auf Drucksachen; Großhandelsdienstleistungen in Bezug auf Einweg-Papiererzeugnisse; Großhandelsdienstleistungen in Bezug auf Kleineisenwaren; Großhandelsdienstleistungen in Bezug auf Kopfbedeckungen; Großhandelsdienstleistungen in Bezug auf Sportausrüstung; Großhandelsdienstleistungen in Bezug auf festliche Dekorationsartikel; Großhandelsdienstleistungen in Bezug auf Sportwaren; Großhandelsdienstleistungen in Bezug auf Sportartikel; Großhandelsdienstleistungen in Bezug auf Wandverkleidungen; Beschaffung von Waren im Auftrag von Unternehmen; Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für andere Unternehmen; Beschaffungsdienstleistungen für Dritte in Bezug auf Büroartikel; Organisation von Unternehmensvorstellungen in Bezug auf den Kauf und Verkauf von Waren; Verkaufsmanagementdienste [Marketing]; Vermittlungsdienste in Bezug auf Werbung; Vermittlungsdienste in Bezug auf die Vermietung von Werbezeiten und Werbeflächen; Unternehmensberatung in Bezug auf Werbung; Unternehmensberatung in Bezug auf das Marketing; Unternehmensberatung in Bezug auf strategisches Marketing; Ausstellungsveranstaltung für geschäftliche Zwecke; Ausstellungsveranstaltung zu Werbezwecken; Gestaltung von Auslagen für Geschäftszwecke; Messeverwaltungsdienste; Auskünfte in Bezug auf Werbung; Auskünfte über Marketing; Auskünfte über Werbung; Beratung im Bereich Geschäftsführung und Marketing.




Gemäß Artikel 67 UMV können Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Gemäß Artikel 68 UMV ist die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach der Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss in der Verfahrenssprache eingereicht werden, in der die Entscheidung, die Gegenstand der Beschwerde ist, ergangen ist. Innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung ist die Beschwerde schriftlich zu begründen. Die Beschwerde gilt erst als eingelegt, wenn die Beschwerdegebühr von 720 EUR entrichtet worden ist.





Peter QUAY

Avenida de Europa, 4 • E - 03008 • Alicante, Spanien

Tel. +34 965139100 • www.euipo.europa.eu


Latest News

  • FEDERAL CIRCUIT AFFIRMS TTAB DECISION ON REFUSAL
    May 28, 2021

    For the purpose of packaging of finished coils of cable and wire, Reelex Packaging Solutions, Inc. (“Reelex”) filed for the registration of its box designs under International Class 9 at the United States Patent and Trademark Office (“USPTO”).

  • THE FOURTH CIRCUIT DISMISSES NIKE’S APPEAL OVER INJUNCTION
    May 27, 2021

    Fleet Feet Inc, through franchises, company-owned retail stores, and online stores, sells running and fitness merchandise, and has 182 stores, including franchises, nationwide in the US.

  • UNO & UNA | DECISION 2661950
    May 22, 2021

    Marks And Spencer Plc, Waterside House, 35 North Wharf Road, London W2 1NW, United Kingdom, (opponent), represented by Boult Wade Tennant, Verulam Gardens, 70 Grays Inn Road, London WC1X 8BT, United Kingdom (professional representative)