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HAUPTABTEILUNG KERNGESCHÄFT |
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L123 |
Zurückweisung der Anmeldung einer
Unionsmarke
(Artikel 7 und 42 Absatz 2 UMV)
Alicante, 13/06/2019
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VOSSIUS & PARTNER Patentanwälte Rechtsanwälte mbB Siebertstr. 3 D-81675 München ALEMANIA |
Anmeldenummer: |
018011216 |
Ihr Zeichen: |
AC8030_WZ-EU_KRT/ALC |
Marke: |
Wir bauen Marken
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Art der Marke: |
Wortmarke |
Anmelderin: |
Atelier Seitz GmbH Birkenstr. 28 D-85467 Niederneuching ALEMANIA |
Das Amt beanstandete am 20/02/2019 die Anmeldung unter Berufung auf Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b und c UMV sowie Artikel 7 Absatz 2 UMV, da es die angemeldete Marke aus den im beiliegenden Schreiben genannten Gründen, das integraler Bestandteil der vorliegenden Entscheidung ist, für nicht eintragungsfähig erachtet.
Im vorliegenden Fall würde das Zeichen in der Wahrnehmung der maßgeblichen Verbraucher die Information vermitteln, dass die Dienstleistungen wie Werbung, Marketing, Ausstellungen, etc. dazu dienen eine Marke/Unternehmenskennzeichen zu entwickeln. Infolgedessen beschreibt das Zeichen Bestimmung und sachbezogenen Zusammenhang der betreffenden Dienstleistungen und ist somit nicht eintragungsfähig.
Die Anmelderin hat es versäumt, innerhalb der Frist Stellung zu nehmen. Aus den oben genannten Gründen und gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b und c UMV sowie Artikel 7 Absatz 2 UMV wird hiermit die Anmeldung für die Unionsmarke Nr. 18 011 216 für alle Dienstleistungen der Anmeldung zurückgewiesen.
Gemäß Artikel 67 UMV können Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Gemäß Artikel 68 UMV ist die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach der Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss in der Verfahrenssprache eingereicht werden, in der die Entscheidung, die Gegenstand der Beschwerde ist, ergangen ist. Innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung ist die Beschwerde schriftlich zu begründen. Die Beschwerde gilt erst als eingelegt, wenn die Beschwerdegebühr von 720 EUR entrichtet worden ist.
Swetlana BRAUN