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HAUPTABTEILUNG KERNGESCHÄFT |
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Vollständige Zurückweisung der Anmeldung einer Unionsmarke gemäß Artikeln 7 und 42 der Unionsmarkenverordnung Nr. 2017/1001 (UMV)
Alicante, 26/09/2019
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Frau RAin Amélie SULOVSKY CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB Postfach 70 02 65 70572 Stuttgart Deutschland |
Anmeldenummer |
18014200 |
Ihr Zeichen |
2019/01437 |
Marke |
Alexander Salt |
Anmelderin |
Marco Schreier Mineralienhandlung GmbH Im Osterholz 1 71636 Ludwigsburg Deutschland |
Sachverhalt
Das Amt beanstandete am 5. Juni 2019 die Anmeldung unter Berufung auf Artikel 7(1)(d) UMV (üblich geworden im Geschäftsverkehr) sowie auf fehlende Unterscheidungskraft gemäß Artikel 7(1)(b) UMV und auf Artikel 7(2) UMV. Die Beanstandung wird im beiliegenden Schreiben begründet.
Die Anmelderin nahm mit Schreiben vom 5. August 2019 zu der Beanstandung Stellung. Diese Stellungnahme kann wie folgt zusammengefaßt werden:
Zufälliger Gebrauch einer Angabe im Internet sei für eine Beanstandung nach Artikel 7(1)(d) UMV nicht ausreichend.
Die vom Amt aufgeführten Beispiele seien einer einzigen Firma zuzuordnen.
Entscheidung
Gemäß Artikel 94(1) UMV obliegt es dem Amt, eine mit Gründen zu versehende Entscheidung zu treffen, zu denen sich die Anmelderin äußern konnte.
Nach eingehender Prüfung der Argumente der Anmelderin hat das Amt entschieden, die Beanstandung auf Grund von Artikel 7(1)(b) UMV und Artikel 7(1)(d) UMV in Kombination mit Artikel 7(2) UMV aufrechtzuerhalten und die Anmeldung nach Artikel 42 UMV für alle Waren zurückzuweisen:
1
Jodsalz; Kaliumsalze, ausgenommen für medizinische Zwecke; Kleesalz; Salze für gewerbliche Zwecke; Steinsalz.
5
Körperpflegemittel.
30
Kochsalz; Konservierungssalz für Lebensmittel; Selleriesalz.
Widerlegung der Gegenargumente
Zufälliger Gebrauch einer Angabe im Internet sei für eine Beanstandung nach Artikel 7(1)(d) UMV nicht ausreichend.
Die vom Amt aufgeführten Beispiele seien einer einzigen Firma zuzuordnen.
Die Anmelderin beschreibt ausführlich, was nicht zu einer Zurückweisung der Anmeldung auf Grund von Artikel7(1)(d) UMV ausreicht. Neben zufälliger Benutzung im Internet nennt sie auch die Aufnahme eines Begriffs in Wörterbüchern oder sonstigen Nachschlagewerken oder wie oft der Begriff im Internet auftauche. Auch die Tatsache, daß nur ein Konkurrent den Begriff beschreibend/generisch benutzt, reiche nicht zur Schutzversagung aus.
Das Letztere erklärt sie an Hand der Beispiele der Anbieterin „Solti Minerals Lara Obermeyer“ aus Hagen am T.W. (Niedersachsen):
„Wir sind Ihr Fachhandel für Salze (aus der Salt-Range einem Vorgebirge des Himalaya) und Edelsteine aus aller Welt in Hagen am Teutoburger Wald. Entdecken Sie die vielen Möglichkeiten Salz, nicht nur als Würzmittel, zu nutzen. Unser Sortiment umfasst Salzkristall-Lampen und Teelichter für das Raumklima, Badesalze, sowie natürliches unjodiertes Alexander-Speisesalz und mehr.“
Hierunter folgen im Anschluß an das Beanstandungsschreiben vom Juni 2019 mehrere, ergänzende Fundstellen aus dem Internet, in denen von Alexandersalz die Rede ist. Es käme dem Amt sehr unwahrscheinlich vor, wenn alle diese Fundstellen/Anbieter auf Frau Obermeyer aus Hagen am T.W. zurückzuführen wären.
Wichtig ist auch zu bemerken, daß keiner der hierunter folgenden Anbieter das Wort „Alexandersalt/-salz“ mit einem ® versieht oder aussagt, daß Frau Obermeyer die Markenrechte an dem Wort „ALEXANDERSALT/-SALZ“ besitze.
Was bietet Ihnen das Natur-Kompendium?
Das Natur-Kompendium ist eine Informationsseite rund um alles, was dazu dient Ihre Gesundheit auf natürlichem Weg zu erhalten. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Ihnen einen Wegweiser und Leitfaden zu geben, mit denen Sie sich im Dschungel der Naturheilmittel orientieren können.
Die Auswahl an Naturheilmitteln ist heute ja schon enorm und wächst stetig weiter. Von bewährten Traditionsmitteln bis zu brandneuen Entdeckungen aus fernen Ländern zeigt sich dieser Markt äußerst dynamisch. Bei vielen dieser Produkte wurde auch tatsächlich schon eine Wirksamkeit nachgewiesen. Damit Sie aber sicher einen Weg zwischen hervorragenden Alternativprodukten und übler Quacksalberei finden können, haben wir für Sie diese Informationsseite zusammengestellt.
https://www.natur-kompendium.com/ueber-uns/
Seit seiner Entdeckung vor 400 Jahren wird das Himalayasalz schonend per Hand abgebaut. Entdeckt wurde das Vorkommen von einem Heer Alexander des Großen, das Himalayasalz trägt daher zuweilen auch den Namen Alexandersalz. Die Hauptabbauquelle liegt ca. 250 km vom Himalaya Gebirge entfernt. Geografisch gesehen liegt das zu Pakistan gehörende Gebiet im Himalaya. Im Salzminengebiet Lahore befindet sich die Salzschicht in einer unterirdischen Tiefe von 400 bis 600 Metern. Hier werden fast 70 % des gesamten Weltbedarfs an Himalayasalz gedeckt.
„Trägt den Namen „Alexandersalz““ – also nicht „Das Himalaya-Salz wird unter der exklusiven Marke „ALEXANDERSALZ“ vermarktet.
https://www.natur-kompendium.com/himalayasalz/
Himalayasalz wird fein gemahlen, als Granulat oder in Form von Halitbrocken angeboten. Aus Halitbrocken werden außerdem Salzlampen hergestellt. Werbewirksam wird das Produkt als Alexandersalz bezeichnet, weil der Legende nach die Lagerstätte Khewra von den Pferden im Heer Alexanders des Großen entdeckt wurde.
Den gleichen Bezug des Besonderen vermitteln Bezeichnungen wie Hunza-Kristallsalz, Kaisersalz oder Kristallsalz.
https://de.wikipedia.org/wiki/Himalayasalz
ARA Würzburger Gewürzstand
https://www.gewuerzstand.de/salz-aus-dem-himalaya-fein-alexandersalz-p-555.html
Himalaya Salz fein, aus Pakistan – Alexandersalz, Kristallsalz Steinsalz, Ursalz, intensiv in Farbe und intensivem Geschmack im OPP-Pack
Industal Speisesalz-Salzkristalle Halith Alexandersalz, aus dem Industal (zwischen Himalaya und Indus gelegen) 500g
Reines Alexander-Kristallsalz aus Pakistan, Punjab-Provinz. Das reine Salz ist ein uraltes Geschenk der Natur, denn das wertvolle Mineral entstand bereits vor über 250 Millionen Jahren. Dadurch besticht es durch seine ursprüngliche Reinheit und einer Vielzahl natürlicher Mineralstoffe und Spurenelemente wie etwa Magnesium, Kalzium, Sulfat, Jod, Zink und Kalium. Genau diese Elemente verleihen dem Steinsalz seine außergewöhnliche und edle rosa Färbung. Denn aufgrund des hohen Reinheitsgrades bedarf es im Gegensatz zu herkömmlichen Salzen keiner weiteren Reinigung. Genießen Sie ein urnatürliches und reines Salz und erleben Sie jeden Tag den Geschmacksunterschied von Neuem.
https://wuerzteufel.de/997/Alexandersalz-grob
Würzteufel GmbH
Helena Birk
Pforzheimer Straße 15
72202 Nagold-Hochdorf
https://www.ichbindieulla.de/f%C3%BCr-unsere-gesundheit/alexandersalz/
BETTERLIFE4You
Ulrike Rebholz
Am Känzele 13
72488 Sigmaringen
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https://www.hepsiburada.com/alexandersalz-himalaya-tuzu-granul-1-kg-pm-HB000002PM4 G
https://brunnenwelt.eu/produkt/alexandersalz-entspannungsbad/
Alexandersalz Salzseife für die Hautpflege
Die Haut kann sich spannen durch das auftragen bzw. über die Haut gleiten lassen mit der Alexandersalz Salzseife. Das kann den Säurehaushalt der Haut regulieren und eine ausgleichende Wirkung bedeuten.
Ich nehme das Stück Salzseife nach dem Baden oder Duschen, wenn mit dem Handtuch abgetrocknet wurde bleibt noch ein kleiner Wasserfilm auf der Haut und jetzt lasse ich die Salzseife über die Haut gleiten. Das kann zu einem ausgeglichenen pH-Wert und zu einer natürlichen Feuchtigkeit der Haut führen.
https://www.gesuender-leben.tips/kategorie/leben/37-alexandersalz-salzseife-fuer-die-hautpfleg.html
Alexander Kristallsalz Brocken 1 kg - Herkunft: Pakistan, Salt Range
Das Alexandersalz ein Kristallsalz aus dem nördlichen Pakistan.
https://www.kurt-schmidt.eu/alexander-kristallsalz-brocken-1-kg
Bei mir bekommen Sie Alexandersalz aus der Saltrange einem Auffaltungsgebirge des Himalaya
Anwendung von Himalayasalz
Himalayasalz ist ein ganz besonderes Salz. Es ist ein besonders hochwertiges Natursalz. Aus dem Himalayasalz kann eine natürliche Sole gewonnen werden. Sie hat bemerkenswert gute biophysikalische Eigenschaften.
https://www.vitalstudiodagmaregbers-henke.de/infos/info-alexandersalz/
Alexandersalz fein
Artikel-Nr. 760818
9,58 €
inkl. MwSt.
Das Salz wird bei Khewra gewonnen, das etwa 160 km von Islamabad und 260 km von Lahore entfernt liegt.
https://www.magischer-garten.de/lapis-vitalis/168-alexandersalz-fein-1-kg-ve-4041356002306.html
Aus allen diesen Fundstellen erscheint es nach Ansichten des Amtes zumindest wahrscheinlich, daß eine Mehrheit der Konsumenten, die sich für „nicht alltägliche Produkte“ interessiert, das Wort „Alexandersalz“ nicht an erster Stelle als einen Hinweis auf die Anmelderin Marco Schreier Mineralienhandlung GmbH aus Ludwigsburg auffassen wird. Sie werden meinen, daß „Alexandersalz“ der andere Name für den ebenfalls generischen Begriff „Himalayasalz“ sei, das im Norden von Pakistan gewonnen wird. Auf keiner der hieroben zitierten Webseiten wurde der Begriff „Alexandersalz“ als Marke betrachtet (mit ® oder TM z.B.) oder wurde die Firma Schreier kurz als Markeninhaberin erwähnt,
Man sollte übrigens davon ausgehen, daß nur eine sehr kleine Gruppe von Interessenten dieses Salz, dessen hervorragende Qualitäten kaum wissenschaftlich bewiesen worden sind, kauft, weil es durchschnittlich 10x teurer ist als herkömmliches Speisesalz.
Die deutsche Anmeldung 3020180286530 übrigens, die im Beanstandungsschreiben erwähnt wurde und die damals noch nicht eingetragen war, ist endgültig für alle Waren zurückgewiesen.
Zusammenfassend urteilt das Amt, daß:
„ALEXANDERSALT“ für die deutschsprachigen Verkehrskreise einfach als „Alexandersalz“ verständlich ist.
„ALEXANDERSALT“ ohne jeglichen Zweifel für diese angesprochenen deutschsprachigen Verbraucherkreise, die sich aus interessierten und gut informierten Durchschnittsverbrauchern zusammensetzen, im Hinblick auf alle Waren, die ja Salz sind oder Salz enthalten, einen Hinweis auf eine generische, im Norden Pakistans gewonnene Salzsorte darstellt, die auch unter dem üblicheren Namen „Himalayasalz“ bekannt ist.
die generische Benutzung des Begriffes „Alexandersalz/-salt“ im Internet ausreichend nachgewiesen wurde und keinesfalls, wie die Anmelderin behauptet, aus einem einzigen Unternehmen stamme.
das Zeichen daher nach Artikel 7(1)(b) UMV und Artikel 7(1)(d) UMV zusammen mit Artikel7(2) UMV für alle Waren zurückzuweisen ist.
Beschwerdebelehrung (Artikel 94(3) UMV)
Gemäß Artikel 66-68 UMV können Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen.
Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen.
Darüber hinaus ist innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung die Beschwerde schriftlich zu begründen.
Die Beschwerde gilt erst mit der Zahlung der Beschwerdegebühr in Höhe von EUR 720,00 als eingelegt.
Robert KLIJN BRINKEMA